Seit Freitag können Unternehmen auch November- und Dezemberhilfe über der bisherigen Grenze von zwei Millionen Euro beantragen. Die Möglichkeit sei freigeschaltet, teilte das Wirtschaftsministerium in Berlin mit. Dabei können die großen Unternehmen wählen, auf welchen Beihilferahmen sie ihren Antrag stützen, um die Förderspielräume für ihre jeweilige unternehmerische Situation zu nutzen.
Anträge für die erweiterte November- und Dezemberhilfe können ab sofort über die bundesweit einheitliche Plattform www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de erfolgen.
Zuständige Stellen der Länder kümmerten sich dann um die Auszahlung. Möglich sind Zuschüsse von bis zu 75 Prozent des Umsatzes aus dem Vorjahreszeitraum. Nach einer Änderung des EU-Beihilferahmens können Unternehmen jetzt wählen, auf welches Beihilferegime sie ihren Antrag stützen. So ermöglicht beispielsweise die neue beihilferechtliche Schadensausgleichsregelung den Unternehmen, nicht nur Verluste geltend zu machen, sondern auch entgangene Gewinne zu berücksichtigen. Eine betragsmäßige Begrenzung gibt es nicht.
Die neue Flexibilität bei der Wahl des Beihilferahmens bedeutet eine große Erleichterung für viele Unternehmen. Möglich wurde sie, nachdem sich die Bundesregierung in Brüssel für neue Förderspielräume bei der November- und Dezemberhilfe eingesetzt hat. Auch die Wirtschaftsminister der Bundesländer haben diese Flexibilisierungen bei der November- und Dezemberhilfe ausdrücklich begrüßt.
Der Bund habe rund 93 Prozent an bisherigen Abschlagszahlungen geleistet. Die regulären Auszahlungen seien bei der Novemberhilfe Sache seit 12. Januar der Länder, bei der Dezemberhilfe seit 1. Februar.