Corona-Prämie bei Übernahme von Azubis

| Politik Politik

Bund, Länder, Wirtschaft und Gewerkschaften wollen einen Einbruch auf dem Lehrstellenmarkt in der Corona-Krise verhindern. Dazu haben sie am Dienstag in der sogenannten Allianz für Aus- und Weiterbildung gemeinsam mit der Bundesagentur für Arbeit verschiedene Maßnahmen vereinbart. So sollen Betriebe, die Azubis von insolventen Firmen übernehmen, eine staatliche Prämie bekommen. Zudem soll die Beratung von Jugendlichen und Betrieben noch gezielter werden - auch mit mehr digitalen Formaten.

Die Übernahmeprämie soll es zunächst befristet bis zum Ende des Jahres geben. Wie hoch sie ausfällt, ist noch unklar. Die Details dazu würden derzeit innerhalb der Bundesregierung abgestimmt, hieß es am Dienstag aus dem Bundeswirtschaftsministerium. Die Wirtschaft hielt sich mit konkreten Forderungen zur Höhe zurück.

Hotellerie und Gastronomie besonders betroffen

Wegen der Corona-Krise sind Hunderttausende Firmen in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten. Besonders betroffen ist zum Beispiel die Hotel- und Gastronomiebranche. Befürchtet wird, dass Firmen als Ausbildungsbetriebe wegbrechen und dass andere aus Verunsicherung wegen der Krise ihre Ausbildungsaktivitäten zurückfahren. Schon Anfang Mai hatte Bundesbildungsministerin Anja Karliczek (CDU) von einem Minus von acht Prozent bei den Ausbildungsplätzen im Vergleich zum Mai 2019 gesprochen.

«Die Partner der Allianz für Aus- und Weiterbildung sind sich einig, dass die Corona-Krise nicht zu einer Krise auf dem Ausbildungsmarkt führen darf, mit negativen Auswirkungen auf die berufliche Zukunft junger Menschen und die Fachkräftesicherung», hieß es in einer gemeinsamen Mitteilung vom Dienstag.

Hinzu kommt, dass die Situation auf dem Lehrstellenmarkt auch ohne Corona schon problematisch war. Laut dem kürzlich veröffentlichten jährlichen Berufsbildungsbericht boten die Betriebe 2019 rund 11 000 Ausbildungsstellen weniger an als 2018. Das Angebot lag bei knapp 578 000. Gleichzeitig sank aber auch die Zahl der Bewerber von 556 000 auf knapp 550 000. Die Zahl neu abgeschlossener Ausbildungsverträge ging um 6300 auf 525 100 zurück. Rechnerisch bestand damit zwar weiterhin ein Überangebot, aber sinkende Azubizahlen bedeuten auch sinkenden Fachkräftenachwuchs.

Hans-Jürgen Urban, Vorstandsmitglied der IG Metall, sagte am Dienstag, gemeinsames Ziel müsse es nun sein, einen Corona-Jahrgang junger Menschen ohne Berufsabschluss zu verhindern. Insbesondere die Unternehmen müssten Verantwortung übernehmen und auf die in einigen Betrieben bereits angekündigte pandemiebedingte Reduzierung von Ausbildungsstellen verzichten.

NGG begrüßt Prämie

Die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) begrüßte die geplante Prämie für Unternehmen, die Azubis von insolventen Betrieben übernehmen, forderte aber weitergehende Hilfen. Ein gutes Beispiel sei Mecklenburg-Vorpommern, wo die Landesregierung 80 Prozent der Ausbildungsvergütungen in Unternehmen übernehme, wenn diese trotz Kurzarbeit die Ausbildung fortsetzten, sagte die stellvertretende NGG-Vorsitzende Claudia Tiedge.

Der Präsident des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK), Eric Schweitzer, kündigte verstärkte Vermittlungsbemühungen der Wirtschaft an: Kammern und Verbände würden zum Beispiel «virtuelle Speed Datings» ausprobieren, ihre Lehrstellenbörsen ausbauen und «sich intensiv dafür einsetzen», dass Auszubildende trotz schwieriger Rahmenbedingungen ihre Abschlussprüfungen ablegen könnten.

Entlastung für die Ausbildung forderte der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH). Dies sei notwendig, «damit die Ausbildungskette nicht reißt und Betriebe auch in der Zukunft
in der Lage sind, Ausbildung zu stemmen», sagte ZDH-Generalsekretär Holger Schwannecke. Einer Umfrage unter Handwerksbetrieben im April zufolge will ein Viertel der befragten Betriebe im Herbst weniger Ausbildungsplätze anbieten.

(dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Tübingen ist vorgeprescht: Kaffeebecher und andere Einwegverpackungen werden in der Uni-Stadt besteuert. Andere Kommunen wollen jetzt nachziehen. Doch es gibt noch ein rechtliches Problem. Eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts steht noch aus.

Praxen seien als «Verfolgungsbehörden der Arbeitgeberverbände denkbar ungeeignet», schimpft der Präsident des Kinderärzteverbandes. Er verlangt, Ärzte bei Attesten und Bescheinigungen zu entlasten.

Für die Zeit der Fußball-EM hat das Bundeskabinett eine sogenannte „Public-Viewing-Verordnung“ beschlossen. Sie ermöglicht den Kommunen, Ausnahmen von den geltenden Lärmschutzregeln zuzulassen. Vergleichbare Verordnungen hatte es bereits bei früheren Fußball-Welt- und Europameisterschaften gegeben.

Die Institutionen der Europäischen Union haben sich am 15. März im sogenannten Trilog-Verfahren auf eine Verpackungs- und Verpackungsabfallverordnung (Packaging and Packaging Waste Regulation - PPWR) geeinigt. Der Umweltausschuss (ENVI) und das Plenum des Europäischen Parlamentes werden die Einigung voraussichtlich noch im April annehmen.

Einigung im Tarifstreit zwischen der Deutschen Bahn und der Lokführergewerkschaft GDL: Insbesondere bei der 35-Stunden-Woche macht der Konzern weitgehende Zugeständnisse. Weitere Streiks sind damit vom Tisch.

Der Bundesrat hat in seiner heutigen Sitzung dem Wachstumschancengesetz zugestimmt und damit einen Kompromissvorschlag des Vermittlungsausschusses von Bundestag und Bundesrat vom 21. Februar 2024 bestätigt. Der DEHOGA stellt klar, dass aus Sicht des Verbandes die Inhalte des Wachstumschancengesetzes nicht ausreichen.

Arbeitgeber sollen die Bedingungen ihrer Arbeitsverträge nach dem Willen der Ampel-Koalition künftig nicht mehr in Papierform mit Unterschrift an künftige Mitarbeiter aushändigen müssen. Ein entsprechender Passus soll in den Gesetzentwurf zur Bürokratieentlastung eingefügt werden.

Vor dem Hintergrund des schwierigen Konjunkturumfelds und einer hartnäckigen Schwächephase des deutschen Mittelstandes mahnt die Arbeitsgemeinschaft (AG) Mittelstand​​​​​​​ von der Wirtschaftspolitik dringend Maßnahmen zur Stärkung der Wachstumskräfte an.

Die Bürokratie in Deutschland ist immens. Die Bundesregierung kündigt mit großen Worten eine Entrümpelung an. Der DEHOGA sagt: Das reicht noch lange nicht. Der Verband sagt, dass insgesamt immer noch viel zu wenig Bürokratieentlastung im Betriebsalltag der Unternehmen ankomme.

Bund und Länder haben sich, wie insbesondere von den Steuerberatern gefordert und vom DEHOGA unterstützt, auf eine letztmalige Fristverlängerung für die Schlussabrechnung bei den Coronahilfen bis Ende September 2024 geeinigt, sofern eine Fristverlängerung bis zum 31. März 2024 beantragt und bewilligt wurde.