Corona-Verordnung Thüringen: Vorerst kein 2G-plus in der Gastronomie

| Politik Politik

Thüringens Landesregierung verschiebt die Einführung der 2G-plus-Regel in Restaurants, Cafés und Kneipen voraussichtlich um zwei Wochen. Sie werde nicht wie geplant vom 23. Januar an landesweit in der Gastronomie gelten, sondern wie bisher nur in Hotspot-Regionen mit einer Inzidenz ab 1000, sagte Regierungssprecher Falk Neubert am Dienstag in Erfurt. Damit kann das Gastgewerbe weiterhin Besucher empfangen, die geimpft oder genesen sind. Eine zusätzliche Testpflicht wie bei 2G plus besteht in Thüringen damit weiterhin nicht.

Vor allem CDU und FDP, aber auch Industrie- und Handelskammern hatten das gefordert. Sie reagierten erleichtert. FDP und CDU übten jedoch Kritik und sprachen von einem Zick-Zack-Kurs der Regierung.

Bund und Länder hatten sich in der ersten Januarwoche auf eine deutschlandweite 2G-plus-Regel für die Gastronomie verständigt. Ministerpräsident Bodo Ramelow (Linke) hatte danach angekündigt, dass Thüringen ab 23. Januar diesen Beschluss umsetzen werde.

Neubert begründete die überraschende Vertagung durch die Landesregierung unter anderem mit der nächsten Ministerpräsidentenkonferenz. Sie ist laut dem Bund-Länder-Beschluss vom 7. Januar für kommenden Montag geplant. Nötige Anpassungen könnten dann in der nächsten Thüringer Verordnung getroffen werden. Zudem liefen Prüfungen, welche Auswirkungen die Coronavirus-Variante Omikron in Thüringen haben werde.

Mit der 2G-plus-Regelung für die Gastronomie in Corona-Hotspots sei Thüringen schließlich auch für den Fall gerüstet, «dass die Infektionszahlen wieder deutlich ansteigen», so der Regierungssprecher. Die seit Tagen sinkende Sieben-Tage-Inzidenz im Freistaat zeige zudem, dass die bisherige Corona-Verordnung wirke. Sie solle nun ab Sonntag in zwei Punkten verändert und ansonsten fortgeschrieben werden, sagte der Regierungssprecher. Neubert wollte sich nicht festlegen, bis wann sie genau gelten wird.

Eine Änderung betrifft nach seinen Angaben die Teilnehmerzahl bei Demonstrationen, die andere die neuen Quarantäneregeln, auf die sich Bund und Länder verständigt hatten. Aufgehoben werden soll in Thüringen die Begrenzung auf 35 Teilnehmer bei Versammlungen und Demonstrationen unter freiem Himmel. Nach bisherigen Angaben sollen Kundgebungen jedoch weiterhin - bis auf genehmigte Ausnahmen - nur ortsfest durchgeführt werden. Teilnehmer müssten den Mindestabstand einhalten und eine medizinische Maske oder FFP-2-Maske tragen.

Die Quarantäne-Regel für Kontaktpersonen und die Isolierung Infizierter wird vereinfacht und verkürzt. Ausgenommen von der Quarantänepflicht sind danach Menschen ohne Corona-Symptome, die geboostert sind oder bei denen die vollständige Impfung oder eine Genesung nicht länger als drei Monate zurückliegen. Für alle anderen Kontaktpersonen gelte eine Quarantäne-Dauer von zehn Tagen, die durch einen negativen Test auf sieben Tage bei Erwachsenen und fünf Tage bei unter 18-Jährigen verkürzt werden kann.

Zu der vertagten 2G-plus-Regel erklärte der Fraktionsvorsitzende der oppositionellen CDU-Fraktion, Mario Voigt: «2G plus wäre nichts anderes als ein stiller Lockdown für die Thüringer Gastronomie gewesen.» Eine weitere Verschärfung hätte einen wirtschaftlichen Betrieb für viele Gastronomen unmöglich gemacht. Der Sprecher der FDP-Gruppe im Landtag, Thomas Kemmerich, erklärte, «der Stil, «Rein in die Kartoffeln, raus aus den Kartoffeln», ist einer Regierung unwürdig.» (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Tübingen ist vorgeprescht: Kaffeebecher und andere Einwegverpackungen werden in der Uni-Stadt besteuert. Andere Kommunen wollen jetzt nachziehen. Doch es gibt noch ein rechtliches Problem. Eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts steht noch aus.

Praxen seien als «Verfolgungsbehörden der Arbeitgeberverbände denkbar ungeeignet», schimpft der Präsident des Kinderärzteverbandes. Er verlangt, Ärzte bei Attesten und Bescheinigungen zu entlasten.

Für die Zeit der Fußball-EM hat das Bundeskabinett eine sogenannte „Public-Viewing-Verordnung“ beschlossen. Sie ermöglicht den Kommunen, Ausnahmen von den geltenden Lärmschutzregeln zuzulassen. Vergleichbare Verordnungen hatte es bereits bei früheren Fußball-Welt- und Europameisterschaften gegeben.

Die Institutionen der Europäischen Union haben sich am 15. März im sogenannten Trilog-Verfahren auf eine Verpackungs- und Verpackungsabfallverordnung (Packaging and Packaging Waste Regulation - PPWR) geeinigt. Der Umweltausschuss (ENVI) und das Plenum des Europäischen Parlamentes werden die Einigung voraussichtlich noch im April annehmen.

Einigung im Tarifstreit zwischen der Deutschen Bahn und der Lokführergewerkschaft GDL: Insbesondere bei der 35-Stunden-Woche macht der Konzern weitgehende Zugeständnisse. Weitere Streiks sind damit vom Tisch.

Der Bundesrat hat in seiner heutigen Sitzung dem Wachstumschancengesetz zugestimmt und damit einen Kompromissvorschlag des Vermittlungsausschusses von Bundestag und Bundesrat vom 21. Februar 2024 bestätigt. Der DEHOGA stellt klar, dass aus Sicht des Verbandes die Inhalte des Wachstumschancengesetzes nicht ausreichen.

Arbeitgeber sollen die Bedingungen ihrer Arbeitsverträge nach dem Willen der Ampel-Koalition künftig nicht mehr in Papierform mit Unterschrift an künftige Mitarbeiter aushändigen müssen. Ein entsprechender Passus soll in den Gesetzentwurf zur Bürokratieentlastung eingefügt werden.

Vor dem Hintergrund des schwierigen Konjunkturumfelds und einer hartnäckigen Schwächephase des deutschen Mittelstandes mahnt die Arbeitsgemeinschaft (AG) Mittelstand​​​​​​​ von der Wirtschaftspolitik dringend Maßnahmen zur Stärkung der Wachstumskräfte an.

Die Bürokratie in Deutschland ist immens. Die Bundesregierung kündigt mit großen Worten eine Entrümpelung an. Der DEHOGA sagt: Das reicht noch lange nicht. Der Verband sagt, dass insgesamt immer noch viel zu wenig Bürokratieentlastung im Betriebsalltag der Unternehmen ankomme.

Bund und Länder haben sich, wie insbesondere von den Steuerberatern gefordert und vom DEHOGA unterstützt, auf eine letztmalige Fristverlängerung für die Schlussabrechnung bei den Coronahilfen bis Ende September 2024 geeinigt, sofern eine Fristverlängerung bis zum 31. März 2024 beantragt und bewilligt wurde.