Dauerhafte Geltung der 7%-Mehrwertsteuer auf der Agenda von Bundesrat und Bundestag

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Nach aktueller Gesetzeslage läuft der reduzierte Mehrwertsteuersatz für Speisen zum Jahresende aus. Der DEHOGA setzt sich in Berlin für die dauerhafte Geltung der 7 Prozent auf Speisen mit Einbezug der Getränke ein. Jetzt kommt Bewegung in dieses zentrale Branchenanliegen. Sowohl im Bundestag als auch im Bundesrat steht das Thema auf der Tagesordnung, wie der Verband mitteilt.

Am Freitag, 13. Mai, wird der am 10. Mai beschlossene Antrag der CDU/CSU-Bundestagsfraktion zur dauerhaften Geltung des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen mit Ausnahme von Getränken in den Bundestag eingebracht. Üblicherweise werde über den Antrag einer Oppositionspartei nach kurzer Debatte auch abgestimmt. Ein Antrag der Regierungsfraktionen liege zu diesem Thema noch nicht vor, sagt der DEHOGA.

Die Erfahrung lehre aber, dass ein Antrag aus der Opposition keine Zustimmung der Regierungsfraktionen finde. Gleichwohl bleib es spannend, ob die Ampelkoalitionäre nicht doch noch kurzfristig einen eigenen Antrag zur Entfristung der Mehrwertsteuer einbrächten, so der Verband. Denn sowohl Bundeskanzler Scholz als auch Bundesfinanzminister Lindner hätten sich ja bereits dafür ausgesprochen.

Der CDU/CSU-Antrag gehe zurück auf die Initiative der tourismuspolitischen Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Anja Karliczek und ihrer Kollegen im Tourismusausschuss. Es sei sehr zu begrüßen, dass sich die CDU/CSU-Bundestagsfraktion klar für die dauerhafte Geltung der 7%-Mehrwertsteuer ausgesprochen habe, sagt der DEHOGA.

Ebenso erfreulich sei es, dass am Montag, 9. Mai, auch der Wirtschaftsausschuss des Bundesrates die Notwendigkeit der dauerhaften Geltung der 7%-Mehrwertsteuer sehe – und dies mit Einbeziehung von Getränken in der Gastronomie nunmehr dem Bundesrat empfehle. Dort steht der Empfehlungsbeschluss des Wirtschaftsausschusses am 20. Mai auf der Agenda.

Jetzt komme es darauf an, dass die notwendigen politischen Mehrheiten für dieses wichtigste Branchenanliegen gefunden würden. Der DEHOGA appelliert an alle Regierungsfraktionen, sich für die dauerhafte Geltung der 7%-Mehrwertsteuer im Sinne der Zukunftssicherung und Wettbewerbsfähigkeit der Gastronomie stark zu machen.

 

Der DEHOGA hat seinen Argumente für die 7%-Mehrwertsteuer als zentrale Maßnahme zur Zukunftssicherung der Gastronomie zusammengefasst:

  • 7% Mehrwertsteuer leisten einen wesentlichen Beitrag zum Erhalt der
    gastronomischen wie kulinarischen Vielfalt in unserem Land.
    Restaurants, Cafés, Bistros und Bars haben eine hohe Bedeutung für die Gesellschaft, sie sind ihre „öffentlichen Wohnzimmer", beliebte Treffpunkte der Kommunikation und bieten den Gästen Kurzurlaub vom Alltag. Nie wurde es deutlicher als in den neun Lockdown-Monaten, wie sehr unsere Betriebe vermisst wurden und welchen Stellenwert sie für die Menschen in unserem Land haben. Die gastronomischen Betriebe schaffen Lebensqualität und erhöhen die Standortattraktivität in den Städten wie im ländlichen Raum.
  • 7% Mehrwertsteuer stärken die Wettbewerbsfähigkeit der heimischen
    Gastronomie
    . In Zeiten, in denen der Lebensmitteleinzelhandel sowie Supermärkte und Tankstellen ihr verzehrfertiges Angebot „to go" immer weiter ausbauen und damit klar in Konkurrenz zur klassischen Gastronomie treten, kommt es mehr denn je auf fairen Wettbewerb an. Es wäre widersprüchlich und wettbewerbsverzerrend, frisch zubereitetes Essen in unseren Restaurants ab 1. Januar 2023 wieder mit 19 Prozent zu besteuern, während auf Essen zum Mitnehmen, im Supermarkt oder bei der Essenlieferung weiterhin nur 7 % Mehrwertsteuer erhoben werden.
  • 7% Mehrwertsteuer fördern die frische Zubereitung, die regionale Küche und die gesunde Ernährung, auch und gerade in den Schulen und Kitas.
  • 7% Mehrwertsteuer sichern und schaffen Arbeitsplätze. Gastronomie ist unglaublich arbeitsintensiv, auf den gleichen Umsatz kommen in der Gastronomie sechsmal so viele Beschäftigte wie im Lebensmitteleinzelhandel. Die Pandemie hat in unserer Branche den Arbeitskräftemangel erheblich verschärft. Rund 100.000 sozialversicherungspflichtig Beschäftigte hat das Gastgewerbe an andere Branche verloren. Mitarbeiter zurückzuholen und neue zu gewinnen, wird mit erheblichen Mehrkosten verbunden sein. Auch dafür ist die dauerhafte Geltung von 7% Mehrwertsteuer von elementarer Bedeutung.
  • 7% Mehrwertsteuer geben Spielräume für Investitionen und unterstützen eine nachhaltige Unternehmensführung.
  • Mit 7% Mehrwertsteuer sind die Betriebe in der Lage, Kredite zu tilgen sowie wieder Rücklagen für Investitionen und die Altersvorsorge aufzubauen. Die Herausforderungen sind gewaltig. Das Gastgewerbe ist die von der Corona-Pandemie größte hauptbetroffene Branche. Neun Monate Lockdown sowie monatelange weitreichende und massive Einschränkungen haben tiefe Spuren hinterlassen. Die Konten sind leer, Rücklagen aufgebraucht. Nach zehn Wachstumsjahren in Folge hat die Branche von März 2020 bis Dezember 2021 coronabedingt real fast 75,5 Milliarden Euro verloren. Noch immer liegen die Umsätze deutlich unter Vorkrisenniveau – und das bei explodierenden Kosten.
  • 7% Mehrwertsteuer können helfen, Kostensteigerungen abzumildern. Die Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns führt zu erheblichen Personalkosten-steigerungen von 15-25%. Steigende Energiekosten und Lebensmittelpreise kommen hinzu. Die Preissensibilität der Verbraucher setzt notwendigen Preisanpassungen auch Grenzen, die gegenwärtige Inflation wirkt sich auch zunehmend negativ auf den privaten Konsum aus.
  • Mit der dauerhaften Geltung von 7% Mehrwertsteuer wird der Branche die Wertschätzung gezeigt, die sie in den meisten EU-Ländern genießt. In 22 EU-Staaten (3 davon temporär) wird aktuell steuerlich kein Unterschied gemacht zwischen dem Essen aus dem Supermarkt, der Lieferung von Essen, dem Essen im Gehen, im Stehen und dem Essen im Restaurant.
    Die Karte "Gastronomie-Mehrwertsteuer in Europa" finden Sie hier...
  • Zudem gilt es jetzt, durch die Einbeziehung der Getränke in den reduzierten Mehrwertsteuersatz auch in die Zukunftssicherung der getränkegeprägten Gastronomie zu investieren. Auch in Europa ist der reduzierte Mehrwertsteuersatz für Getränke in der Gastronomie nichts Außergewöhnliches: 14 EU-Staaten wenden ihn an, auch wenn überwiegend nur auf nicht-alkoholische Getränke.
  • Die positiven Effekte einer solchen steuerpolitischen Maßnahme zeigen die Entwicklungen in der Beherbergungsbranche. Die Reduktion des Mehrwertsteuersatzes auf Beherbergungsleistungen zum 1. Januar 2010 hat sich eindeutig positiv auf Umsatz, Beschäftigung und Investitionstätigkeit in den Betrieben des deutschen Beherbergungsgewerbes ausgewirkt. Hiervon profitieren Gäste, der Tourismusstandort Deutschland und die gesamte Gesellschaft nachhaltig. So ist im Zeitraum Juni 2010 bis Juni 2019 die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten im Beherbergungsgewerbe um 62.250 bzw. 24,4% gestiegen. Bereits im Jahr 2015 war das Umsatzsteueraufkommen im Beherbergungsgewerbe wieder um 73 Millionen Euro höher als 2009, dem Jahr vor der Mehrwertsteuersenkung. 2019 belief sich das Plus für den Staat gegenüber 2009 mit 19 Prozent sogar auf 762 Millionen Euro. Auch in Europa ist die reduzierte Mehrwertsteuer im Beherbergungsgewerbe die Regel, nicht die Ausnahme. In 26 von 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union gilt ein reduzierter Mehrwertsteuersatz für die Hotellerie.
    Die Karte "Hotel-Mehrwertsteuer in Europa" finden Sie hier...

 

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