DEHOGA Bayern fordert weitere Lockerungen

| Politik Politik

„Seit Mittwoch gilt die reduzierte Mehrwertsteuer. Dies wird unseren Speiselokalen helfen, die Corona bedingt massiven Umsatzeinbußen zumindest ein klein wenig zu kompensieren“, erläutert Angela Inselkammer, Präsidentin des Bayerischen Hotel- und Gaststättenverbandes DEHOGA Bayern. In diesem Zusammenhang dankt sie nochmals Ministerpräsident Markus Söder, der dies überhaupt erst ermöglicht hat. „Unternehmerisch überlebensnotwendig und aus Wettbewerbssicht nur fair wäre eine Entfristung der Steuerreduzierung sowie eine Ausdehnung auch auf Getränke“, ergänzt die Präsidentin.

„Gleichzeitig muss man den Betrieben auch Umsatz ermöglichen. Es wäre jetzt enorm wichtig, schnell weitere Erleichterungen für das Gastgewerbe, insbesondere für die getränkegeprägten Betriebe, zu erhalten“, so Inselkammer, die zugleich betont: „Wir nehmen die Pandemie ernst und die Gesundheit der Bevölkerung hat oberste Priorität“, ergänzt sie, „aber die Fallzahlen von Coronainfektionen belegen seit Wochen, dass unsere Hygienekonzepte funktionieren.

Zahlreiche Verbote insbesondere im Gastgewerbe seien weder verhältnismäßig noch nachvollziehbar, wie der Bayerische Verwaltungsgerichtshof bereits vor zwei Wochen bei seiner Entscheidung zur Aufhebung der Sperrzeiten betont habe. Uns wurde eine „atmende Strategie“ versprochen, stattdessen erleben wir ein „Luft anhalten“.
 

Mit Verwalten statt Gestalten werden viele Betriebe die Krise nicht überleben. Wir verspüren eine gewisse Orientierungslosigkeit: Zu Beginn der Krise wurden politische Entscheidungen klar an RKI-Zahlen gekoppelt, anschließend wurden Erleichterungen getroffen, zwei Wochen beobachtet, ob sie negative Auswirkungen haben und anschließend weitere Erleichterungen getroffen. Im Moment sind die Zahlen jedoch seit Wochen auf niedrigem Niveau stabil und nichts passiert. Man darf nicht übersehen, dass sich die Bevölkerung ja selbst auch wieder nach mehr Freiheiten sehnt, was Ausflüge und Reisen jenseits der weiß-blauen Landesgrenzen eindeutig belegen. Das führt zu enormen Wettbewerbsverzerrungen und lässt die bestehenden Auflagen fragwürdig erscheinen. Dies gilt umso mehr, da die Fallzahlen in Österreich und anderen Ländern trotz Öffnung aller gastgewerblichen Betriebe mitnichten ansteigen.“ Inselkammer: „Wir müssen vorsichtig und wachsam sein, dürfen das Leben und die Wirtschaft aber nicht vergessen.“

Konkret fordert der DEHOGA Bayern Öffnungsperspektiven für alle Betriebe. Auch Schankwirtschaften können das Hygienekonzept der Gastronomie umsetzen und einhalten. Wenn es für Clubs und Diskotheken noch zu früh sein sollte, dann könnte man ihnen zumindest Feiern in geschlossener Gesellschaft oder Konzerte analog zuanderen Bereichen erlauben. Ebenfalls ist nicht nachvollziehbar, warum im privaten Umfeld ohne Personenbegrenzung gefeiert werden kann und in der Gastronomie bei bestehenden Sicherheits- und Hygienekonzepten bei 50 Personen Schluss ist.

Auch das Abstandsgebot von 1,5m zwischen jedem Teilnehmer bei Tagungen und Veranstaltungen ergibt wenig Sinn, wenn in der Kaffeepause die Gäste zu zehnt an einem Stehtisch stehen können. Hier muss es pragmatische, nachvollziehbare Lösungen geben, die auch umsetzbar sind. Das gilt auch für die Maskenpflicht. Während in anderen Bundesländern und Österreich diese teilweise komplett aufgehoben wird, darf bei uns noch nicht einmal eine verbesserte Form des Face- Shields getragen werden. „Virologen haben bereits vor Woche auf das geringe Infektionsrisiko im Außenbereich hingewiesen. Hier muss über den Wegfall der Tragepflicht einer Mund-Nasen-Bedeckung nachgedacht werden. Wir erwarten am kommenden Dienstag beim Ministerrat Antworten“, betont Inselkammer.


Zurück

Vielleicht auch interessant

Die Spitzen der Ampel-Koalition haben nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur eine Einigung über den Bundeshaushalt für 2024 erzielt. Details sollen im Laufe des Tages bekanntgegeben werden, wie die dpa am Mittwochmorgen erfuhr

Die Mehrwertsteuererhöhung von sieben auf 19 Prozent auf Speisen wird gravierende Folgen für die Gastgeber haben. Das zeigt eine aktuelle Umfrage des DEHOGA Bundesverbandes: 62,7 Prozent der befragten Unternehmer geben an, dass sie die Steueranhebung auf 19 Prozent zum 1. Januar 2024 wirtschaftlich hart treffen wird. Neun von zehn Unternehmen planen Preissteigerungen.

Mobilität und Digitalisierung standen inhaltlich im Mittelpunkt des Parlamentarischen Abends der Tourismuswirtschaft: Die notwendigen Investitionen in die digitale und Verkehrsinfrastruktur müssten genauso wie in die Erforschung und Produktion von E-Fuels sichergestellt werden.

Paris mobilisiert vor den Olympischen Spielen im kommenden Sommer gegen Betrug und Abzocke in Hotels, Restaurants und Cafés. Dazu sollen 10.000 Betriebe überprüft werden, kündigte das Wirtschaftsministerium in Paris an.

Der Bundeshaushalt 2024 wird, aller Voraussicht nach, nicht mehr in diesem Jahr vom Parlament beschlossen. Damit laufen die sieben Prozent Mehrwertsteuer für Speisen in der Gastronomie automatisch aus. Alle Präsidenten der DEHOGA-Landesverbände und des Bundes richten in einem Offenen Brief einen Appell an Olaf Scholz, an der einheitlichen Besteuerung von Essen mit sieben Prozent festzuhalten.

Patientinnen und Patienten können sich unter bestimmten Voraussetzungen künftig telefonisch von ihrer Arztpraxis krankschreiben lassen. Die Regelung gilt ab sofort, wie der Gemeinsame Bundesausschuss von Ärzten, Krankenkassen und Kliniken mitteilte.

Nährwerte und Zusatzstoffe müssen vom 8. Dezember an auch auf Wein- und Sektflaschen zu finden sein - allerdings noch nicht sofort auf allen, wie es Winzer und Sekthersteller befürchtet hatten. In der EU-Verordnung gibt es eine Übergangsvorschrift.

Acht bis zehn Prozent mehr Geld empfiehlt die NGG ihren Tarifkommissionen als Forderung für die kommenden Tarifverhandlungen. Für die Beschäftigten im Gastgewerbe soll zudem ein monatlicher Lohn von mindestens 3.000 Euro anvisiert werden.

Die EU-Länder dürfen während einer Pandemie Reiseverbote in Hochrisikogebiete verhängen - ein solches Verbot müsse jedoch begründet sein und klare Vorschriften enthalten. Das teilten die Richter am Europäischen Gerichtshof (EuGH) mit.

Größere Arbeitgeber mit mindestens 250 Beschäftigten sind bereits seit dem Sommer verpflichtet, interne Meldestellen für sog. „Whistleblower“ einzurichten und zu betreiben. Ab dem 1. Dezember stellt ein Verstoß gegen diese Pflicht eine Ordnungswidrigkeit dar, die ein Bußgeld bis zu 20.000 Euro nach sich ziehen kann.