Deutscher Tourismusverband: Reinhard Meyer als Präsident bestätigt

| Politik Politik

Die Mitglieder des Deutschen Tourismusverbandes e.V. (DTV) haben heute in Rostock einen neuen Vorstand gewählt. Reinhard Meyer, Finanzminister des Landes Mecklenburg-Vorpommern, wurde als Präsident einstimmig wiedergewählt. Seit 2007 steht er ehrenamtlich an der Spitze des Verbandes. Zu seinen Schwerpunkten in der kommenden Amtszeit sagt Meyer: „Als vordringlichste Aufgabe meiner aktuellen DTV-Präsidentschaft sehe ich es an darauf hinzuarbeiten, dass die Nationale Tourismusstrategie der Bundesregierung zum Erfolg für die Branche wird. Der DTV wird dabei die starke Stimme des Deutschlandtourismus sein.“

In den nächsten vier Jahren wird Meyer von einer Vizepräsidentin und zwei Vizepräsidenten unterstützt. Die Mitglieder bestätigten Dr. Heike Döll-König, Geschäftsführerin des Tourismus NRW e.V., und Armin Dellnitz, Geschäftsführer der Stuttgart-Marketing GmbH und Regio Stuttgart Marketing- und Tourismus GmbH, als Vizepräsidenten. Neu ins Präsidium wurde Dieter Hütte, Geschäftsführer der TMB Tourismus-Marketing Brandenburg GmbH, gewählt. Er folgt auf Peter Siemering, Geschäftsführer der WFB Wirtschaftsförderung Bremen GmbH, der nicht mehr zur Wahl antrat.

Für die Legislaturperiode 2019 bis 2023 wurden zudem sieben neue Mitglieder in den Vorstand berufen:

-    Carsten Cossmann, Leiter Tourismus ADAC e.V.
-    Gabriele Flach, Bürgermeisterin Verbandsgemeinde Maikammer
-    Melf Grantz, Oberbürgermeister Bremerhaven
-    Karina Kaestner, Leiterin Partnermanagement DB Vertrieb GmbH
-    Stephanie Ladwig, Landrätin Kreis Plön
-    Jan Strehmann, Referatsleiter Deutscher Städte- und Gemeindebund
-    Tobias Woitendorf, Stellv. Geschäftsführer Tourismusverband Mecklenburg-Vorpommern e.V.

Der Vorstand umfasst 27 Mitglieder, darunter Vertreter der Landestourismusorganisationen, der Städte, der kommunalen Spitzenverbände und der fördernden Mitglieder sowie der DTV-Geschäftsführer.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Die Spitzen der Ampel-Koalition haben nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur eine Einigung über den Bundeshaushalt für 2024 erzielt. Details sollen im Laufe des Tages bekanntgegeben werden, wie die dpa am Mittwochmorgen erfuhr

Die Mehrwertsteuererhöhung von sieben auf 19 Prozent auf Speisen wird gravierende Folgen für die Gastgeber haben. Das zeigt eine aktuelle Umfrage des DEHOGA Bundesverbandes: 62,7 Prozent der befragten Unternehmer geben an, dass sie die Steueranhebung auf 19 Prozent zum 1. Januar 2024 wirtschaftlich hart treffen wird. Neun von zehn Unternehmen planen Preissteigerungen.

Mobilität und Digitalisierung standen inhaltlich im Mittelpunkt des Parlamentarischen Abends der Tourismuswirtschaft: Die notwendigen Investitionen in die digitale und Verkehrsinfrastruktur müssten genauso wie in die Erforschung und Produktion von E-Fuels sichergestellt werden.

Paris mobilisiert vor den Olympischen Spielen im kommenden Sommer gegen Betrug und Abzocke in Hotels, Restaurants und Cafés. Dazu sollen 10.000 Betriebe überprüft werden, kündigte das Wirtschaftsministerium in Paris an.

Der Bundeshaushalt 2024 wird, aller Voraussicht nach, nicht mehr in diesem Jahr vom Parlament beschlossen. Damit laufen die sieben Prozent Mehrwertsteuer für Speisen in der Gastronomie automatisch aus. Alle Präsidenten der DEHOGA-Landesverbände und des Bundes richten in einem Offenen Brief einen Appell an Olaf Scholz, an der einheitlichen Besteuerung von Essen mit sieben Prozent festzuhalten.

Patientinnen und Patienten können sich unter bestimmten Voraussetzungen künftig telefonisch von ihrer Arztpraxis krankschreiben lassen. Die Regelung gilt ab sofort, wie der Gemeinsame Bundesausschuss von Ärzten, Krankenkassen und Kliniken mitteilte.

Nährwerte und Zusatzstoffe müssen vom 8. Dezember an auch auf Wein- und Sektflaschen zu finden sein - allerdings noch nicht sofort auf allen, wie es Winzer und Sekthersteller befürchtet hatten. In der EU-Verordnung gibt es eine Übergangsvorschrift.

Acht bis zehn Prozent mehr Geld empfiehlt die NGG ihren Tarifkommissionen als Forderung für die kommenden Tarifverhandlungen. Für die Beschäftigten im Gastgewerbe soll zudem ein monatlicher Lohn von mindestens 3.000 Euro anvisiert werden.

Die EU-Länder dürfen während einer Pandemie Reiseverbote in Hochrisikogebiete verhängen - ein solches Verbot müsse jedoch begründet sein und klare Vorschriften enthalten. Das teilten die Richter am Europäischen Gerichtshof (EuGH) mit.

Größere Arbeitgeber mit mindestens 250 Beschäftigten sind bereits seit dem Sommer verpflichtet, interne Meldestellen für sog. „Whistleblower“ einzurichten und zu betreiben. Ab dem 1. Dezember stellt ein Verstoß gegen diese Pflicht eine Ordnungswidrigkeit dar, die ein Bußgeld bis zu 20.000 Euro nach sich ziehen kann.