Diskotheken und Clubs in Bayern wollen Anfang Oktober wieder öffnen

| Politik Politik

Das Nachtleben in Bayern könnte in Kürze einen Schub bekommen. Der bayerische Hotel- und Gaststättenverband Dehoga erwartet nach den Schließungen in der Corona-Pandemie bereits in den ersten Oktobertagen die Öffnung von Clubs und Diskotheken.

Ein Praxischeck zum geplanten Hygienekonzept sei positiv verlaufen, sagte Landesgeschäftsführer Thomas Geppert. Man sei auf einem guten Weg.

Beschlossen werden soll die Öffnung am Donnerstag im Kabinett. Ministerpräsident Markus Söder (CSU) hat bereits vergangene Woche angekündigt: «Es bleibt dabei: Wir werden die Öffnung von Clubs und Diskotheken zum Oktober dann erlauben.»

Der Dehoga geht davon aus, dass die Öffnung unter der Bedingung der «3G-Regel» erfolgt - also genesen, geimpft oder getestet - allerdings mit einem genaueren PCR-Test. Damit sei man von Seite der Betreiber einverstanden, sagt Geppert. «Wir brauchen in den Discos und Clubs möglichst viel Normalität», betont er. Durch den strengen Zugang seien Freiheiten beim Betrieb möglich.

Für die Umsetzung der Zugangskontrollen ist er zuversichtlich: Bei Diskotheken und Clubs seien diese ja seit jeher üblich und streng. Von etwaigen Beschränkungen der Besucherzahl oder Maskenpflicht für die Besucher hält er dagegen nichts. Das würde nach Einschätzung des Dehoga nicht funktionieren - weder für die Gäste noch wirtschaftlich für die Betreiber. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Tübingen ist vorgeprescht: Kaffeebecher und andere Einwegverpackungen werden in der Uni-Stadt besteuert. Andere Kommunen wollen jetzt nachziehen. Doch es gibt noch ein rechtliches Problem. Eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts steht noch aus.

Praxen seien als «Verfolgungsbehörden der Arbeitgeberverbände denkbar ungeeignet», schimpft der Präsident des Kinderärzteverbandes. Er verlangt, Ärzte bei Attesten und Bescheinigungen zu entlasten.

Für die Zeit der Fußball-EM hat das Bundeskabinett eine sogenannte „Public-Viewing-Verordnung“ beschlossen. Sie ermöglicht den Kommunen, Ausnahmen von den geltenden Lärmschutzregeln zuzulassen. Vergleichbare Verordnungen hatte es bereits bei früheren Fußball-Welt- und Europameisterschaften gegeben.

Die Institutionen der Europäischen Union haben sich am 15. März im sogenannten Trilog-Verfahren auf eine Verpackungs- und Verpackungsabfallverordnung (Packaging and Packaging Waste Regulation - PPWR) geeinigt. Der Umweltausschuss (ENVI) und das Plenum des Europäischen Parlamentes werden die Einigung voraussichtlich noch im April annehmen.

Einigung im Tarifstreit zwischen der Deutschen Bahn und der Lokführergewerkschaft GDL: Insbesondere bei der 35-Stunden-Woche macht der Konzern weitgehende Zugeständnisse. Weitere Streiks sind damit vom Tisch.

Der Bundesrat hat in seiner heutigen Sitzung dem Wachstumschancengesetz zugestimmt und damit einen Kompromissvorschlag des Vermittlungsausschusses von Bundestag und Bundesrat vom 21. Februar 2024 bestätigt. Der DEHOGA stellt klar, dass aus Sicht des Verbandes die Inhalte des Wachstumschancengesetzes nicht ausreichen.

Arbeitgeber sollen die Bedingungen ihrer Arbeitsverträge nach dem Willen der Ampel-Koalition künftig nicht mehr in Papierform mit Unterschrift an künftige Mitarbeiter aushändigen müssen. Ein entsprechender Passus soll in den Gesetzentwurf zur Bürokratieentlastung eingefügt werden.

Vor dem Hintergrund des schwierigen Konjunkturumfelds und einer hartnäckigen Schwächephase des deutschen Mittelstandes mahnt die Arbeitsgemeinschaft (AG) Mittelstand​​​​​​​ von der Wirtschaftspolitik dringend Maßnahmen zur Stärkung der Wachstumskräfte an.

Die Bürokratie in Deutschland ist immens. Die Bundesregierung kündigt mit großen Worten eine Entrümpelung an. Der DEHOGA sagt: Das reicht noch lange nicht. Der Verband sagt, dass insgesamt immer noch viel zu wenig Bürokratieentlastung im Betriebsalltag der Unternehmen ankomme.

Bund und Länder haben sich, wie insbesondere von den Steuerberatern gefordert und vom DEHOGA unterstützt, auf eine letztmalige Fristverlängerung für die Schlussabrechnung bei den Coronahilfen bis Ende September 2024 geeinigt, sofern eine Fristverlängerung bis zum 31. März 2024 beantragt und bewilligt wurde.