DTV fordert zusätzliche Maßnahmen zur Zukunftssicherung des Tourismus

| Politik Politik

Die Ausbreitung des Coronavirus hat gravierende Auswirkungen auf die deutsche Tourismusbranche. Der Deutsche Tourismusverband (DTV) fordert die Bundesregierung auf, mit geeigneten Instrumenten dafür zu sorgen, dass die Akteure des Deutschlandtourismus keinen bleibenden Schaden nehmen. „Jetzt muss es darum gehen, finanzielle Engpässe zu überbrücken und zu verhindern, dass Unternehmen unverschuldet in Schieflage geraten und Beschäftigte ihren Arbeitsplatz verlieren“, so Norbert Kunz. Dazu hat der DTV dem Bund ein Mix aus kurz-, mittel- und langfristigen Maßnahmen vorgeschlagen.

Die bereits vom Bund beschlossenen Maßnahmen zum Kurzarbeitergeld und zur Übernahme der Sozialversicherungsbeiträge sind erste notwendige Schritte, denen weitere folgen müssen.

„Essentiell sind nun vor allem schnell wirkende, niedrigschwellige und vor allem leicht zugängliche Liquiditätshilfen für besonders betroffene Tourismusakteure und Leistungsträger aber auch Kongresszentren, Messen, Kultur-, Freizeit- und Tourismuseinrichtungen in Städten, Landkreisen und Gemeinden“, so Kunz. „Im Endeffekt geht es auch darum, die wirtschaftliche Wertschöpfung der Branche für die gesamte Volkswirtschaft auch nach der Krise zu erhalten“. Die deutsche Tourismusbranche hat unmittelbar mit den Auswirkungen des Coronavirus zu kämpfen: Drastische Rückgänge im Veranstaltungs- und Messegeschäft, Stornierungswellen, Besucherrückgänge und eine hohe Buchungszurückhaltung treffen Gastgewerbe, Tourismus-, Kultur- und Freizeiteinrichtungen sowie Mobilitätsanbieter hart.  

Hier die Forderungen des Deutschen Tourismusverbandes zur Zukunftssicherung des Deutschlandtourismus als PDF. 


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Die Spitzen der Ampel-Koalition haben nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur eine Einigung über den Bundeshaushalt für 2024 erzielt. Details sollen im Laufe des Tages bekanntgegeben werden, wie die dpa am Mittwochmorgen erfuhr

Die Mehrwertsteuererhöhung von sieben auf 19 Prozent auf Speisen wird gravierende Folgen für die Gastgeber haben. Das zeigt eine aktuelle Umfrage des DEHOGA Bundesverbandes: 62,7 Prozent der befragten Unternehmer geben an, dass sie die Steueranhebung auf 19 Prozent zum 1. Januar 2024 wirtschaftlich hart treffen wird. Neun von zehn Unternehmen planen Preissteigerungen.

Mobilität und Digitalisierung standen inhaltlich im Mittelpunkt des Parlamentarischen Abends der Tourismuswirtschaft: Die notwendigen Investitionen in die digitale und Verkehrsinfrastruktur müssten genauso wie in die Erforschung und Produktion von E-Fuels sichergestellt werden.

Paris mobilisiert vor den Olympischen Spielen im kommenden Sommer gegen Betrug und Abzocke in Hotels, Restaurants und Cafés. Dazu sollen 10.000 Betriebe überprüft werden, kündigte das Wirtschaftsministerium in Paris an.

Der Bundeshaushalt 2024 wird, aller Voraussicht nach, nicht mehr in diesem Jahr vom Parlament beschlossen. Damit laufen die sieben Prozent Mehrwertsteuer für Speisen in der Gastronomie automatisch aus. Alle Präsidenten der DEHOGA-Landesverbände und des Bundes richten in einem Offenen Brief einen Appell an Olaf Scholz, an der einheitlichen Besteuerung von Essen mit sieben Prozent festzuhalten.

Patientinnen und Patienten können sich unter bestimmten Voraussetzungen künftig telefonisch von ihrer Arztpraxis krankschreiben lassen. Die Regelung gilt ab sofort, wie der Gemeinsame Bundesausschuss von Ärzten, Krankenkassen und Kliniken mitteilte.

Nährwerte und Zusatzstoffe müssen vom 8. Dezember an auch auf Wein- und Sektflaschen zu finden sein - allerdings noch nicht sofort auf allen, wie es Winzer und Sekthersteller befürchtet hatten. In der EU-Verordnung gibt es eine Übergangsvorschrift.

Acht bis zehn Prozent mehr Geld empfiehlt die NGG ihren Tarifkommissionen als Forderung für die kommenden Tarifverhandlungen. Für die Beschäftigten im Gastgewerbe soll zudem ein monatlicher Lohn von mindestens 3.000 Euro anvisiert werden.

Die EU-Länder dürfen während einer Pandemie Reiseverbote in Hochrisikogebiete verhängen - ein solches Verbot müsse jedoch begründet sein und klare Vorschriften enthalten. Das teilten die Richter am Europäischen Gerichtshof (EuGH) mit.

Größere Arbeitgeber mit mindestens 250 Beschäftigten sind bereits seit dem Sommer verpflichtet, interne Meldestellen für sog. „Whistleblower“ einzurichten und zu betreiben. Ab dem 1. Dezember stellt ein Verstoß gegen diese Pflicht eine Ordnungswidrigkeit dar, die ein Bußgeld bis zu 20.000 Euro nach sich ziehen kann.