Erleichterungen im bayerischen Gastgewerbe durch freiwilliges 2G oder 3G plus

| Politik Politik

Mit Wirkung zum 6. Oktober werden in Bayern erhebliche Erleichterungen für Betriebe und Veranstalter eingeführt, die freiwillig lediglich Geimpfte und Genesene sowie auch Getestete mit einem PCR-Test zulassen.

„Die Änderungen sorgen für viele zusätzliche Freiheiten für Gäste wie Unternehmer, sie schaffen ein deutliches Mehr an Normalität“, so Angela Inselkammer, Präsidentin des Bayerischen Hotel- und Gaststättenverbandes DEHOGA Bayern, „Voraussetzung hierfür ist aber ein streng kontrollierter Zugang, denn nur hierdurch kann das hohe Sicherheitsniveau gewahrt bleiben. Hier gilt mein Appell an alle, die Regeln ernst zu nehmen und bei etwaigen Wartezeiten am Einlass Geduld zu beweisen. Dafür wird die Lebensfreude nach der Kontrolle umso höher ausfallen.“

Die Einführung von 2G bzw. 3G plus ist eine rein freiwillige Entscheidung des Unternehmers im Rahmen seines Hausrechtes, hierzu besteht weder ein staatlicher Zwang noch gibt es hierauf ein Anspruchsrecht seitens der Gäste. Dort, wo freiwilliges 2G bzw. 3G plus gilt, sind die Maskenpflicht und das Gebot des Mindestabstands aufgehoben, zudem entfallen etwaige Personenobergrenzen, auch sind Alkoholverbote z. B. bei Sport- und Kulturveranstaltungen mit mehr als 1.000 Personen aufgehoben. Dafür muss der Einlass durch ein strenges Zutrittsregime, z. B. bestehend aus Zugangshindernissen oder Kontrollen mit Identitätsfeststellung, überwacht werden.

Die Änderungen sehen auch vor, dass in der Gastronomie ab Mittwoch Tanz und Musik unter den für Diskotheken geltenden Bedingungen von „3G plus“ wieder zugelassen sind. Dementsprechend können Getestete daher nur mit PCR-Test teilnehmen. Für Schankwirtschaften entfallen die Regelungen, wonach die Bedienung am Tisch erfolgen muss, auch ist eine Abgabe und der Verzehr von Getränken an der Theke wieder zulässig.


Zurück

Vielleicht auch interessant

Der Bund der Steuerzahler Mecklenburg-Vorpommern hat die Ausweitung der Steuer von Privat- auf Geschäftsreisende in Schwerin als Abzocke kritisiert. Die Bettensteuer – wie auch die Tourismusabgaben – würden Verbraucher und Betriebe durch höhere Preise und Bürokratie belasten.

Die Aufenthalts- und Arbeitserlaubnisse von Geflüchteten aus der Ukraine gelten bis zum 4. März 2025. Darüber informierte das Bundesinnenministerium den DEHOGA Bundesverband und andere Wirtschaftsverbände.

Tübingen ist vorgeprescht: Kaffeebecher und andere Einwegverpackungen werden in der Uni-Stadt besteuert. Andere Kommunen wollen jetzt nachziehen. Doch es gibt noch ein rechtliches Problem. Eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts steht noch aus.

Praxen seien als «Verfolgungsbehörden der Arbeitgeberverbände denkbar ungeeignet», schimpft der Präsident des Kinderärzteverbandes. Er verlangt, Ärzte bei Attesten und Bescheinigungen zu entlasten.

Für die Zeit der Fußball-EM hat das Bundeskabinett eine sogenannte „Public-Viewing-Verordnung“ beschlossen. Sie ermöglicht den Kommunen, Ausnahmen von den geltenden Lärmschutzregeln zuzulassen. Vergleichbare Verordnungen hatte es bereits bei früheren Fußball-Welt- und Europameisterschaften gegeben.

Die Institutionen der Europäischen Union haben sich am 15. März im sogenannten Trilog-Verfahren auf eine Verpackungs- und Verpackungsabfallverordnung (Packaging and Packaging Waste Regulation - PPWR) geeinigt. Der Umweltausschuss (ENVI) und das Plenum des Europäischen Parlamentes werden die Einigung voraussichtlich noch im April annehmen.

Einigung im Tarifstreit zwischen der Deutschen Bahn und der Lokführergewerkschaft GDL: Insbesondere bei der 35-Stunden-Woche macht der Konzern weitgehende Zugeständnisse. Weitere Streiks sind damit vom Tisch.

Der Bundesrat hat in seiner heutigen Sitzung dem Wachstumschancengesetz zugestimmt und damit einen Kompromissvorschlag des Vermittlungsausschusses von Bundestag und Bundesrat vom 21. Februar 2024 bestätigt. Der DEHOGA stellt klar, dass aus Sicht des Verbandes die Inhalte des Wachstumschancengesetzes nicht ausreichen.

Arbeitgeber sollen die Bedingungen ihrer Arbeitsverträge nach dem Willen der Ampel-Koalition künftig nicht mehr in Papierform mit Unterschrift an künftige Mitarbeiter aushändigen müssen. Ein entsprechender Passus soll in den Gesetzentwurf zur Bürokratieentlastung eingefügt werden.

Vor dem Hintergrund des schwierigen Konjunkturumfelds und einer hartnäckigen Schwächephase des deutschen Mittelstandes mahnt die Arbeitsgemeinschaft (AG) Mittelstand​​​​​​​ von der Wirtschaftspolitik dringend Maßnahmen zur Stärkung der Wachstumskräfte an.