Erste deutsche Stadt: Tübingen will Steuer auf Einwegverpackungen

| Politik Politik

Als bundesweit erste Kommune will die Universitätsstadt Tübingen eine Steuer auf den Verkauf von Einwegverpackungen erheben. Diesen Grundsatzbeschluss hat der Gemeinderat gefasst. Demnach wollen die Schwaben künftig Geschäfte, Cafés und Imbissbuden zur Kasse bitten.

„In Tübingen packen wir das Übel an der Wurzel. Indem wir die Produktion von Müll teurer machen, beseitigen wir finanzielle Fehlanreize. Einwegverpackungen dürfen nicht billiger sein als Mehrweg-Pfandsysteme“, sagt Oberbürgermeister Boris Palmer.

In den kommenden Monaten erarbeitet die Stadtverwaltung einen Vorschlag für eine Satzung über eine örtliche Verbrauchssteuer. Diese sollen Geschäfte, Cafés und Imbissbuden im Tübinger Stadtgebiet zahlen, die Einwegverpackungen von Speisen und Getränken für den sofortigen Verzehr abgeben. Darunter fallen unter anderem Coffee-to-go-Becher, Salat-Bowls, Nudel-Boxen und Pizzakartons. Allein von 2016 auf 2017 sind die Kosten für die Müllbeseitigung im öffentlichen Raum um rund 50.000 Euro gestiegen.

Zugleich unterstützt die Stadtverwaltung Alternativen zu Einwegverpackungen. Dazu gehörten das Mehrweg-Trinkbechersystem „KeepCup“ und der neue Mehrweg-Pfandbecher „ReCup“, so die Stadt. Für 2019 sei die Einführung eines Mehrweg-Eisbechers geplant. Außerdem erarbeite die Stadtverwaltung gemeinsam mit den Betrieben ein Konzept für Mehrwegverpackungen und Mehrweggeschirr.

Die EU hatte am ebenfalls in dieser Woche beschlossen, Einmalgeschirr, Strohhalme, Wattestäbchen und andere Wegwerfartikel aus Plastik zu verbieten. (Tageskarte berichtete). In Kraft treten sollen erste Änderungen bereits in gut zwei Jahren.

Zum geplanten Gesetz für ein EU-weites Verbot von Einweg-Plastik erklärte nun der DEHOGA Bundesverband: „In der Gastronomie kommt Einweg-Plastikgeschirr vor allem im Take away/To go-Geschäft und bei gastronomischen Großveranstaltungen zum Einsatz. Der DEHOGA begrüßt grundsätzlich die Pläne der EU zur Reduktion des Plastikmülls. Fakt ist, dass das Thema Abfallvermeidung in der Gastronomie schon heute großgeschrieben wird. Im Sinne einer umweltbewussten Betriebsführung spielt dabei auch die Verwendung recyclefähiger Verpackungsmaterialien eine Rolle. Gerade Hotels und Restaurants und die Tourismusbranche insgesamt sind in besonderem Maße auf eine intakte Umwelt angewiesen. Wir hoffen nun, dass es angemessene Übergangsfristen gibt. Priorität muss jetzt die Entwicklung von preisgünstigen und hygienisch einwandfreien Alternativen haben.“

Bestehende Alternativen hat übrigens die Süddeutsche Zeitung getestet und erläutert, was die Alternativen aus Glas, Bambus und Papier bislang wirklich taugen.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Die Regierung sieht fehlende Fachkräfte als zentrales Risiko für den Wirtschaftsstandort Deutschland. Nun treten Regelungen in Kraft, die mehr Nicht-EU-Bürger auf den Arbeitsmarkt locken sollen.

Das EU-Parlament hat grünes Licht für strengere Transparenzregeln für große Vermietungsplattformen wie Airbnb, Booking, Expedia oder TripAdvisor gegeben. Unter anderem sollen Städte so besser gegen illegale Angebote auf den Plattformen vorgehen können.

Reisewirtschaft und Tourismusbranche haben eine gemeinsame Position zum Entwurf der Europäischen Kommission zur Revision der Pauschalreiserichtlinie vorgelegt, die die Akteure im Deutschlandtourismus sowie im In- und Outboundtourismus in dieser Frage vereint.

Das neue Kompetenzzentrum „Grüne Transformation des Tourismus“ hat seine Arbeit aufgenommen. Das Kompetenzzentrum soll als Informationsknotenpunkt rund um die grüne Transformation Wissen teilen, Best Practices hervorheben und Innovationen fördern.

Eine stärkere Flexibilisierung der Arbeitszeit fordert die CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag in einem Antrag. Auch der DEHOGA fordert, dass Unternehmen und Mitarbeiter, im Rahmen einer wöchentlichen Höchstgrenze, die Möglichkeit bekommen, die Arbeitszeit flexibler auf die Wochentage zu verteilen.

Im Rahmen des Entwurfs zum vierten Bürokratieentlastungsgesetz erneuert der BTW noch einmal seine Forderung nach zielführendem Bürokratieabbau für die Unternehmen der Tourismuswirtschaft.

EU-Pläne für einen besseren Schutz von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern von Online-Plattformen sind vorerst vom Tisch. Vor allem FDP-Vertreter hatten sich gegen das Gesetz ausgesprochen. Deutliche Kritik daran kam nun von der Gewerkschaft NGG.

In Belgien findet am Dienstag die informelle Ministertagung Tourismus statt. Darin soll es unter anderem um „Die doppelte Wende des Sektors - digital und nachhaltig“ und konkret um eine Zwischenbewertung des „EU Transition Pathway for Tourism“ gehen.

Wer über Online-Plattformen als Essenslieferant, Taxifahrer oder Hausangestellter arbeitet, sollte mit neuen EU-Regeln mehr Rechte bekommen. Nun kommen sie erst einmal nicht. Auch die Bundesregierung hatte sich bei der Abstimmung enthalten.

Vertreterinnen und Vertreter der EU-Staaten stimmen an diesem Freitag voraussichtlich über bessere Arbeitsbedingungen für Beschäftigte von Online-Plattformen wie Liefer- und Fahrdiensten ab. Die Betroffenen sollen unter anderem besser gegen Scheinselbstständigkeit geschützt werden.