EU-Verhandlung um bessere Bedingungen für Beschäftigte bei Onlineplattformen gescheitert

| Politik Politik

Verhandlungen der EU-Staaten über bessere Bedingungen für Beschäftigte von Onlineplattformen wie Lieferando, Uber oder Gorillas sind an Deutschland gescheitert. Wenn Berlin dem Vorhaben zugestimmt hätte, hätte es nach Informationen von EU-Diplomaten eine ausreichende Mehrheit dafür gegeben.

Die Bundesregierung konnte sich vor der Verhandlung aber nicht auf eine gemeinsame Haltung einigen. Hintergrund der Gespräche ist ein Vorschlag der EU-Kommission, nach denen Onlineplattform-Beschäftigte künftig besser abgesichert werden sollen. EU-Staaten und Europaparlament müssen sich noch auf einen Kompromiss einigen.

Millionen von Arbeiterinnen und Arbeitern könnten dem Vorschlag der Kommission zufolge wie Angestellte eingestuft werden und etwa Anspruch auf Mindestlohn und geregelte Arbeitszeiten haben. Heute gelten viele Plattformarbeiterinnen und -arbeiter als Freiberufler.

Für die SPD-Europaabgeordnete Gaby Bischoff steht die Schuldige fest: «Es ist sehr enttäuschend, dass sich die Bundesregierung wegen der FDP nicht konstruktiv an den Verhandlungen beteiligen konnte», teilte sie am Abend mit.

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) hatte den Vorschlag der Kommission im Sommer begrüßt. Die FDP-Europaabgeordnete Svenja Hahn sagte, die Gefahr bestehe, dass die neue Regulierung Selbstständigkeit de facto abschaffe. «Die Mitgliedsländer müssen statt auf Geschwindigkeit zu setzen vor allem eine Position finden, die Selbstständige stärkt.»

Von Seiten der tschechischen Ratspräsidentschaft hieß es, eine Einigung unter den EU-Staaten sei in greifbarer Nähe. Man hoffe auf einen Kompromiss in den nächsten Monaten. Dann hat Schweden den regelmäßig wechselnden Vorsitz unter den EU-Ländern inne. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Die Spitzen der Ampel-Koalition haben nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur eine Einigung über den Bundeshaushalt für 2024 erzielt. Details sollen im Laufe des Tages bekanntgegeben werden, wie die dpa am Mittwochmorgen erfuhr

Die Mehrwertsteuererhöhung von sieben auf 19 Prozent auf Speisen wird gravierende Folgen für die Gastgeber haben. Das zeigt eine aktuelle Umfrage des DEHOGA Bundesverbandes: 62,7 Prozent der befragten Unternehmer geben an, dass sie die Steueranhebung auf 19 Prozent zum 1. Januar 2024 wirtschaftlich hart treffen wird. Neun von zehn Unternehmen planen Preissteigerungen.

Mobilität und Digitalisierung standen inhaltlich im Mittelpunkt des Parlamentarischen Abends der Tourismuswirtschaft: Die notwendigen Investitionen in die digitale und Verkehrsinfrastruktur müssten genauso wie in die Erforschung und Produktion von E-Fuels sichergestellt werden.

Paris mobilisiert vor den Olympischen Spielen im kommenden Sommer gegen Betrug und Abzocke in Hotels, Restaurants und Cafés. Dazu sollen 10.000 Betriebe überprüft werden, kündigte das Wirtschaftsministerium in Paris an.

Der Bundeshaushalt 2024 wird, aller Voraussicht nach, nicht mehr in diesem Jahr vom Parlament beschlossen. Damit laufen die sieben Prozent Mehrwertsteuer für Speisen in der Gastronomie automatisch aus. Alle Präsidenten der DEHOGA-Landesverbände und des Bundes richten in einem Offenen Brief einen Appell an Olaf Scholz, an der einheitlichen Besteuerung von Essen mit sieben Prozent festzuhalten.

Patientinnen und Patienten können sich unter bestimmten Voraussetzungen künftig telefonisch von ihrer Arztpraxis krankschreiben lassen. Die Regelung gilt ab sofort, wie der Gemeinsame Bundesausschuss von Ärzten, Krankenkassen und Kliniken mitteilte.

Nährwerte und Zusatzstoffe müssen vom 8. Dezember an auch auf Wein- und Sektflaschen zu finden sein - allerdings noch nicht sofort auf allen, wie es Winzer und Sekthersteller befürchtet hatten. In der EU-Verordnung gibt es eine Übergangsvorschrift.

Acht bis zehn Prozent mehr Geld empfiehlt die NGG ihren Tarifkommissionen als Forderung für die kommenden Tarifverhandlungen. Für die Beschäftigten im Gastgewerbe soll zudem ein monatlicher Lohn von mindestens 3.000 Euro anvisiert werden.

Die EU-Länder dürfen während einer Pandemie Reiseverbote in Hochrisikogebiete verhängen - ein solches Verbot müsse jedoch begründet sein und klare Vorschriften enthalten. Das teilten die Richter am Europäischen Gerichtshof (EuGH) mit.

Größere Arbeitgeber mit mindestens 250 Beschäftigten sind bereits seit dem Sommer verpflichtet, interne Meldestellen für sog. „Whistleblower“ einzurichten und zu betreiben. Ab dem 1. Dezember stellt ein Verstoß gegen diese Pflicht eine Ordnungswidrigkeit dar, die ein Bußgeld bis zu 20.000 Euro nach sich ziehen kann.