Gastgewerbe und Tourismus in NRW fordern Wechsel in der Corona-Politik

| Politik Politik

In einem offenen Brief an die Landesregierung fordern DEHOGA NRW und Tourismus NRW einen Paradigmenwechsel in der Corona-Politik. Dabei steht die Forderung im Mittelpunkt, politische Entscheidungen nicht mehr nur von Inzidenzwerten abhängig zu machen. Bei einem Beibehalt der jetzigen Regelungen werden gravierende, nicht mehr durch finanzielle Hilfen kompensierbare Auswirkungen, vor allen Dingen im Bereich der Beschäftigung, erwartet. Die Branchen sichern Unterstützung bei Impfkampagnen zu.

Die Lage im nordrhein-westfälischen Tourismus und seinem wichtigsten Leistungsträger, dem Gastgewerbe, spitzt sich bei steigenden Inzidenzen in Nordrhein-Westfalen absehbar zu, wenn an der bisherigen Coronapolitik mit einem Allein-Fokus auf die 7-Tage-Inzidenz festgehalten wird. Massive Einschränkungen bis hin zu Schließungen wären die Konsequenz. Schon jetzt dürfen Clubs und Diskotheken nicht mehr öffnen, in manchen Städten wie Solingen und Düsseldorf drohen Restaurantschließungen. Aus diesem Grund fordern DEHOGA NRW (Hotel- und Gaststättenverband) und Tourismus NRW in einem offenen Brief an Ministerpräsident Laschet, Gesundheitsminister Laumann und Wirtschaftsminister Pinkwart einen Paradigmenwechsel im Umgang mit der Corona-Pandemie spätestens mit der nächsten Coronaschutzverordnung. Die jetzige läuft am 5. August aus.

"Der alleinige Fokus auf die Inzidenzwerte ist überholt. Das gilt für die Landes- wie für die Bundesebene. Der Impffortschritt, der weitestgehende Schutz der vulnerablen Gruppen, die geringe Belastung des Gesundheitssystems, die geringe Quote an schweren Krankheitsverläufen, aber auch die Altersstruktur der Infizierten sind Gründe genug, sich neu aufzustellen. Wir müssen lernen, mit dem Virus zu leben. Erneute Schließungen wären psychologisch wie wirtschaftlich eine Katastrophe", betonen Haakon Herbst, Regionalpräsident im DEHOGA Nordrhein-Westfalen und Dr. Achim Schloemer, Vorstandsvorsitzender von Tourismus NRW und verweisen auf Corona-bedingte Umsatzeinbrüche in der Tourismuswirtschaft von zeitweise über 80 Prozent.

Ein besonderes Augenmerk legen die Vertreter von Gastgewerbe und Tourismus auf die Beschäftigungsentwicklung seit Ausbruch der Pandemie. Die nordrhein-westfälische Tourismuswirtschaft sicherte vor Corona rund 650.000 Arbeitsplätze, über 400.000 davon allein in Gastronomie und Hotellerie: "Wir haben in den zehn Jahren vor Corona circa 100.000 neue Beschäftigte in Gastronomie und Hotellerie einstellen können. Am 31.12.2019 arbeiteten in unseren Betrieben in NRW knapp 410.000 Menschen. Ein Jahr später waren es noch rund 330.000. Corona hat also eine Dekade Beschäftigungszuwachs pulverisiert", beschreibt Haakon Herbst die Lage.

Der DEHOGA geht sogar davon aus, dass der Lockdown in den ersten vier Monaten des aktuellen Jahres zu einem weiteren Beschäftigungsschwund geführt hat. "Dieser traurige Trend wird weitergehen, wenn Betrieben und ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern keine Offenbleibe-Perspektive gegeben wird. Dieser Aderlass lässt sich auch nicht durch neue finanzielle Unterstützungen ausgleichen", ist sich Herbst sicher. Viele Beschäftigte habe man schon gänzlich verloren, aber es gäbe noch einen erheblichen Teil, der einer Rückkehr in die Tourismus-Betriebe und dort vor allen Dingen in die des Gastgewerbe entgegenfiebere, wenn ihnen eine Perspektive gegeben würde.

Tourismus und Gastgewerbe sehen im weiteren Impffortschritt die beste Versicherung nicht nur für die Gesellschaft, sondern auch für ihre Unternehmen im Umgang mit der Pandemie. "Je schneller und je mehr Menschen geimpft werden, desto besser ist es für uns alle. Wenn wir hier einen Beitrag leisten können, sind wir sehr gerne bereit, das zu tun", so Schloemer und Herbst abschließend.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Tübingen ist vorgeprescht: Kaffeebecher und andere Einwegverpackungen werden in der Uni-Stadt besteuert. Andere Kommunen wollen jetzt nachziehen. Doch es gibt noch ein rechtliches Problem. Eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts steht noch aus.

Praxen seien als «Verfolgungsbehörden der Arbeitgeberverbände denkbar ungeeignet», schimpft der Präsident des Kinderärzteverbandes. Er verlangt, Ärzte bei Attesten und Bescheinigungen zu entlasten.

Für die Zeit der Fußball-EM hat das Bundeskabinett eine sogenannte „Public-Viewing-Verordnung“ beschlossen. Sie ermöglicht den Kommunen, Ausnahmen von den geltenden Lärmschutzregeln zuzulassen. Vergleichbare Verordnungen hatte es bereits bei früheren Fußball-Welt- und Europameisterschaften gegeben.

Die Institutionen der Europäischen Union haben sich am 15. März im sogenannten Trilog-Verfahren auf eine Verpackungs- und Verpackungsabfallverordnung (Packaging and Packaging Waste Regulation - PPWR) geeinigt. Der Umweltausschuss (ENVI) und das Plenum des Europäischen Parlamentes werden die Einigung voraussichtlich noch im April annehmen.

Einigung im Tarifstreit zwischen der Deutschen Bahn und der Lokführergewerkschaft GDL: Insbesondere bei der 35-Stunden-Woche macht der Konzern weitgehende Zugeständnisse. Weitere Streiks sind damit vom Tisch.

Der Bundesrat hat in seiner heutigen Sitzung dem Wachstumschancengesetz zugestimmt und damit einen Kompromissvorschlag des Vermittlungsausschusses von Bundestag und Bundesrat vom 21. Februar 2024 bestätigt. Der DEHOGA stellt klar, dass aus Sicht des Verbandes die Inhalte des Wachstumschancengesetzes nicht ausreichen.

Arbeitgeber sollen die Bedingungen ihrer Arbeitsverträge nach dem Willen der Ampel-Koalition künftig nicht mehr in Papierform mit Unterschrift an künftige Mitarbeiter aushändigen müssen. Ein entsprechender Passus soll in den Gesetzentwurf zur Bürokratieentlastung eingefügt werden.

Vor dem Hintergrund des schwierigen Konjunkturumfelds und einer hartnäckigen Schwächephase des deutschen Mittelstandes mahnt die Arbeitsgemeinschaft (AG) Mittelstand​​​​​​​ von der Wirtschaftspolitik dringend Maßnahmen zur Stärkung der Wachstumskräfte an.

Die Bürokratie in Deutschland ist immens. Die Bundesregierung kündigt mit großen Worten eine Entrümpelung an. Der DEHOGA sagt: Das reicht noch lange nicht. Der Verband sagt, dass insgesamt immer noch viel zu wenig Bürokratieentlastung im Betriebsalltag der Unternehmen ankomme.

Bund und Länder haben sich, wie insbesondere von den Steuerberatern gefordert und vom DEHOGA unterstützt, auf eine letztmalige Fristverlängerung für die Schlussabrechnung bei den Coronahilfen bis Ende September 2024 geeinigt, sofern eine Fristverlängerung bis zum 31. März 2024 beantragt und bewilligt wurde.