Gastwirte fordern Ende der Testpflicht für Gäste in Restaurants

| Politik Politik

Angesichts der gesunkenen Corona-Zahlen fordert der Branchenverband Dehoga den generellen Wegfall der Testpflicht für Gäste in Hotels und Gaststätten von Nordrhein-Westfalen. «Wir freuen uns sehr über die Entwicklung, sind aber jetzt an einem Punkt, an dem weitere und zeitnahe Lockerungen für unsere Branche angemessen sind», sagte der Regionalpräsident im Dehoga Nordrhein-Westfalen, Haakon Herbst, am Mittwoch. Das gelte vor allen Dingen für den Wegfall der Testpflicht. Nach einer Verbandsumfrage wäre der Wegfall für Gäste für drei Viertel der Mitgliedsunternehmen die größte Erleichterung.

Die breit diskutierte Frage der Maskenpflicht spiele im Gastgewerbe hingegen eine untergeordnete Rolle, wie der Verband weiter mitteilte. Gut ein Viertel der Unternehmen mache sich für deren Wegfall stark.

Auch der DEHOGA Bundesverband erkennt an, dass Testungen im April und Mai eine große Rolle bei der Frage spielten, ob Hotels und Restaurants geöffnet werden. Das Vorliegen der sog. 3 G’s (Geimpft, Genesen, Getestet) war für die Landesregierungen ganz maßgeblich bei der Bewilligung der stufenweisen Öffnungen. Am 14. Mai lag jedoch die Inzidenz noch bei bundesweit 96,5, heute bei ca. 18.

Richtigerweise hätten fast alle Länder die Testpflicht in der Außengastronomie inzwischen abgeschafft, bei der Inzidenz unter 35 entfällt sie inzwischen auch für die Innengastronomie in zahlreichen Bundesländern, so der DEHOGA. In Bayern entfällt sie bereits bei einer Inzidenz von 50.

Der Verband erwartet, dass aufgrund der erfreulichen Entwicklung der Inzidenzwerte und steigender Impfquoten die Testpflicht jetzt abgeschafft wird.

Hier eine aktuelle Übersicht des DEHOGA über die Testpflicht für Gäste als Zugangsvoraussetzung für die Außengastronomie, Innengastronomie und Hotellerie.

Neben weiteren Lockerungen fordert der Dehoga NRW eine baldige Überarbeitung der Corona-Regeln für die Branche, die klar, verständlich und übersichtlich für Unternehmen und Gäste sein sollten. «Es muss wieder die Maxime gelten: So wenig wie möglich und nur so viel wie nötig», betonte Herbst. Die jetzige Verordnung des Landes führe mitunter zu Unmut und Unverständnis bei Unternehmern, Beschäftigten und Gästen und müsse «entschlackt» werden. «Jeder Anwender will einfach und schnell erkennen, was geht und was nicht.»

In Nordrhein-Westfalen ist derzeit in Hotels, Pensionen, Jugendherbergen bei der Anreise ein Negativtest erforderlich, der nicht älter als 48 Stunden sein darf, wie der Verband erläutert. Oder die Reisenden sind vollständig geimpft, oder Genesene können einen positiven PCR-Test vorweisen, der nicht älter als sechs Monate sein darf, erklärte der Verband weiter. Die Hotels in Nordrhein-Westfalen dürfen bereits ihre vollen Kapazitäten wieder den Gästen anbieten.

In den meisten Regionen von NRW kann inzwischen durch eine stabile Sieben-Tage-Inzidenz unter 35 auch die Innengastronomie in der Regel ohne Test- oder Impfnachweis besucht werden. Es gelten in der gesamten Gastronomie, also auf den Terrassen wie in den Innenräumen von Kneipen, Restaurants und Ausflugsgaststätten aber weiterhin Abstandsregeln und Platzzuweisung. In der Innen- und Außengastronomie muss die Rückverfolgbarkeit der Gäste weiter gewährleistet werden.

Zurück

Vielleicht auch interessant

Der Bund der Steuerzahler Mecklenburg-Vorpommern hat die Ausweitung der Steuer von Privat- auf Geschäftsreisende in Schwerin als Abzocke kritisiert. Die Bettensteuer – wie auch die Tourismusabgaben – würden Verbraucher und Betriebe durch höhere Preise und Bürokratie belasten.

Die Aufenthalts- und Arbeitserlaubnisse von Geflüchteten aus der Ukraine gelten bis zum 4. März 2025. Darüber informierte das Bundesinnenministerium den DEHOGA Bundesverband und andere Wirtschaftsverbände.

Tübingen ist vorgeprescht: Kaffeebecher und andere Einwegverpackungen werden in der Uni-Stadt besteuert. Andere Kommunen wollen jetzt nachziehen. Doch es gibt noch ein rechtliches Problem. Eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts steht noch aus.

Praxen seien als «Verfolgungsbehörden der Arbeitgeberverbände denkbar ungeeignet», schimpft der Präsident des Kinderärzteverbandes. Er verlangt, Ärzte bei Attesten und Bescheinigungen zu entlasten.

Für die Zeit der Fußball-EM hat das Bundeskabinett eine sogenannte „Public-Viewing-Verordnung“ beschlossen. Sie ermöglicht den Kommunen, Ausnahmen von den geltenden Lärmschutzregeln zuzulassen. Vergleichbare Verordnungen hatte es bereits bei früheren Fußball-Welt- und Europameisterschaften gegeben.

Die Institutionen der Europäischen Union haben sich am 15. März im sogenannten Trilog-Verfahren auf eine Verpackungs- und Verpackungsabfallverordnung (Packaging and Packaging Waste Regulation - PPWR) geeinigt. Der Umweltausschuss (ENVI) und das Plenum des Europäischen Parlamentes werden die Einigung voraussichtlich noch im April annehmen.

Einigung im Tarifstreit zwischen der Deutschen Bahn und der Lokführergewerkschaft GDL: Insbesondere bei der 35-Stunden-Woche macht der Konzern weitgehende Zugeständnisse. Weitere Streiks sind damit vom Tisch.

Der Bundesrat hat in seiner heutigen Sitzung dem Wachstumschancengesetz zugestimmt und damit einen Kompromissvorschlag des Vermittlungsausschusses von Bundestag und Bundesrat vom 21. Februar 2024 bestätigt. Der DEHOGA stellt klar, dass aus Sicht des Verbandes die Inhalte des Wachstumschancengesetzes nicht ausreichen.

Arbeitgeber sollen die Bedingungen ihrer Arbeitsverträge nach dem Willen der Ampel-Koalition künftig nicht mehr in Papierform mit Unterschrift an künftige Mitarbeiter aushändigen müssen. Ein entsprechender Passus soll in den Gesetzentwurf zur Bürokratieentlastung eingefügt werden.

Vor dem Hintergrund des schwierigen Konjunkturumfelds und einer hartnäckigen Schwächephase des deutschen Mittelstandes mahnt die Arbeitsgemeinschaft (AG) Mittelstand​​​​​​​ von der Wirtschaftspolitik dringend Maßnahmen zur Stärkung der Wachstumskräfte an.