Gericht hebt fehlerhafte Bescheide zu Corona-Soforthilfen auf

| Politik Politik

Im Streit um Rückforderungen von Corona-Soforthilfen hat das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht am Freitag fehlerhafte Bescheide aufgehoben. Damit schloss sich das OVG der Sicht der Verwaltungsgerichte aus der Vorinstanz an. Das Land kann aber nach Hinweisen des Gerichts die Schlussbescheide neu festsetzen und so überzahlte Beträge zurückfordern. Das Gericht ließ keine Revision zu. Dagegen ist Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig möglich.

Die Kläger, darunter ein Steuerberater, eine Inhaberin eines Kosmetikstudios und der Betreiber eines Schnellrestaurants, hatten im Frühjahr 9000 Euro Soforthilfen als Selbständige oder Unternehmer bekommen. Mit Hilfsprogrammen von Bund und Land sollte ein Zusammenbruch der Wirtschaft im ersten Lockdown verhindert werden.

«Wenn etwas missverständlich formuliert ist, geht das zu Lasten des Landes», hatte der Vorsitzende Richter Wolf Sarnighausen. Er hatte in der über sieben Stunden dauernden mündlichen Verhandlung sowohl Kritik am Land als auch an der Erwartungshaltung einiger Antragsteller geübt. Zwar habe das Land Formulierungsprobleme gehabt, aber jedem hätte klar sein müssen, dass zuviel gezahltes Geld zurückgezahlt werden müsse.

Dem Land billigte er zu, dass die Fehler unter hohem zeitlichen Druck entstanden seien, «im Interesse einer schnellen Hilfe». So hatte das Land widersprüchliche Angaben gemacht. So stimmten die Angaben im Antrag zumindest kurzzeitig nicht mit Informationsseiten des Ministeriums überein.

Einer der Kläger hatte in der Verhandlung wiederholt auf seine Umsatzverluste während der Pandemie hingewiesen. Laut Gericht aber gibt es keine Hinweise in dem Verfahren, dass die Hilfen diese ausgleichen sollen. Es gehe einzig und allein um die Milderung von finanziellen Notlagen eines Unternehmens oder Selbständigen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie.

An den sieben Verwaltungsgerichten des Landes waren rund 2500 Klagen aufgelaufen. Der jetzt vom OVG aufgezeigte Weg sei notwendig, sagte der Vorsitzende Richter, weil das Land mit den Entscheidungen der Verwaltungsgerichte nicht habe arbeiten können. (dpa)


Zurück

Vielleicht auch interessant

Die Grünen fordern eine konsequentere Umsetzung der Mehrwegangebotspflicht in Gastronomie und Handel. Die Behörden müssten nun schärfer kontrollieren, so der Sprecher der Grünen-Fraktion im Bundestag.

Vertreter des Gastgewerbes im Nordosten haben vor den Plänen zur Anlandung von Flüssigerdgas vor Rügen gewarnt. Dehoga-MV-Präsident Schwarz warnte vor möglichen negativen Folgen für den Naturschutz sowie Umweltverschmutzung und Abkehr der Touristen vom Urlaubsstandort Rügen.

Nachdem sich Mitte Februar der FDP-Parteivorsitzende und Bundesfinanzminister Christian Lindner erneut klar an die Seite des Gastgewerbes gestellt hatte, sprach sich nun auch die CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag wieder für den ermäßigten Mehrwertsteuersatz für Speisen in Restaurants aus.

Mancher verdient sich mit Hilfe von Airbnb etwas als Vermieter dazu. Doch nicht jeder denkt dabei an die Steuer. Die Finanzämter im Südwesten der Republik schauen nun genauer nach.

Sind Gastgeber von Privatunterkünften in Städten und Gemeinden gemeldet? Und stimmen ihre Angaben? Online-Anbieter wie Airbnb könnten solche Daten künftig den Behörden mitteilen müssen. Die EU-Minister wollen damit nicht nur für mehr Fairness sorgen.

Bayerische Kommunen dürfen keine lokalen Übernachtungssteuern für Hotelgäste erheben. Eine entsprechende Änderung des Kommunalabgabengesetzes setzte die Koalition aus CSU und Freien Wählern nun mit ihrer Mehrheit im Landtag durch.

Die Stadt München will Hotelgäste künftig mit einer Übernachtungssteuer zur Kasse bitten. Die Staatsregierung hingegen will das verbieten. Das bietet reichlich Sprengstoff - denn die Kommunen fühlen sich in ihren Rechten verletzt.

An Kinder gerichtete Werbung für ungesunde Lebensmittel soll nach Plänen von Cem Özdemir gesetzlich beschränkt werden. Demnach soll solche Werbung von 6.00 und 23.00 Uhr unzulässig sein, wenn sie regelmäßig auch von Kindern wahrgenommen werden kann.

Der Bayerische Hotel- und Gaststättenverband zeigt sich besorgt über das anhaltende Bestreben der Landeshauptstadt München an einer Übernachtungssteuer festzuhalten. Eigentlich war die geplante Einführung bereits vom Tisch.

Mit Unverständnis reagiert das Gastgewerbe auf die aus Teilen der FDP angestoßene Mehrwertsteuerdebatte. In einem „internen“ Arbeitspapier einer Arbeitsgruppe der FDP-Fraktion, wird, laut Medienberichten, die Streichung von Ausnahmen bei der Mehrwertsteuer vorgeschlagen, wofür sich auch die Sozialdemokraten offen zeigen. Der DEHOGA Bundesverband zeigte sich kämpferisch.