Gerichtshof stoppt Alkoholverbot in München

| Politik Politik

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat das nächtliche Alkoholverbot der Stadt München für den öffentlichen Raum für unverhältnismäßig erklärt. Die Richter wiesen am Dienstag die Beschwerde der Landeshauptstadt zurück und bestätigten eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts. Dieses hatte am Freitag einem Eilantrag eines Mannes stattgegeben, der gegen das Verbot geklagt hatte.

Zwar sei das Verbot des Alkoholkonsums im öffentlichen Raum ein geeignetes Mittel, um der Verbreitung des Coronavirus entgegenzuwirken, teilte der Verwaltungsgerichtshof mit. Ein Verbot, das sich auf das gesamte Stadtgebiet erstreckt, sei jedoch unverhältnismäßig. Das Verwaltungsgericht sei demnach zu Recht davon ausgegangen, dass es ausreiche, wenn der Alkoholkonsum auf einzelnen, stark frequentierten Plätzen verboten ist.

Münchens Oberbürgermeister Dieter Reiter (SPD) ließ daraufhin mitteilen, dass die Verbote nicht mehr stadtweit gelten werden, sondern nur an klar benannten Hotspots wie dem Gärtnerplatz oder den Isarauen. «Ich habe die Stadtverwaltung bereits beauftragt, eine neue Allgemeinverfügung zu verfassen, die alle Maßgaben der richterlichen Entscheidung berücksichtigt und so bald wie möglich veröffentlicht wird», sagte er laut Mitteilung.

Die Stadt München hatte am vergangenen Freitag nach einem weiteren Anstieg der Corona-Zahlen mit einer Allgemeinverfügung ein einwöchiges nächtliches Alkoholverbot für den öffentlichen Raum angeordnet. Demnach ist es zwischen 23 Uhr und 6 Uhr verboten, etwa auf der Straße oder in Parks Alkohol zu trinken.

In den vergangenen Wochen hatte es an zentralen Plätzen in der Landeshauptstadt und an der Isar immer wieder ausufernde nächtliche Feiern gegeben. Ein Schwerpunkt lag am Gärtnerplatz.

Nicht betroffen von der Entscheidung des Verwaltungsgerichtshof ist das Verbot, Alkohol zwischen 21 Uhr und 6 Uhr zu verkaufen.

Oberbürgermeister Reiter betonte allerdings auch, dass es ihm nicht darum gehe, Spaßverderber zu sein. Er wolle lediglich das Corona-Infektionsgeschehen so gut wie möglich im Griff behalten. Sollten die relevanten Infektionszahlen für München weiter sinken, könne von einem Alkoholverbot abgesehen werden. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Der Bundestag hat sich in dieser Woche mit der Forderung, den Verzehr von Speisen in Restaurants dauerhaft mit dem ermäßigten Umsatzsteuersatz von sieben Prozent zu besteuern, befasst. Ein Gesetzentwurf der CDU/CSU-Fraktion wurde an die Ausschüsse überwiesen. Der DEHOGA unterstrich im Umfeld die Forderungen des Gastgewerbes.

Im Streit um Rückforderungen von Corona-Soforthilfen hat das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht am Freitag fehlerhafte Bescheide aufgehoben. Damit schloss sich das OVG der Sicht der Verwaltungsgerichte aus der Vorinstanz an. Geklagt hatte auch der Betreiber eines Schnellrestaurants.

Die Europäische Kommission hat neue Vorschläge zur Modernisierung des Mehrwertsteuersystems in der EU auf den Tisch gelegt. Plattformen würden damit stärker in die Verantwortung genommen. Ziel ist es, gleiche Wettbewerbsbedingungen zwischen Online-Plattformen und dem Hotelgewerbe herzustellen.

Der Tourismusausschuss des Bundestages hat sich in dieser Woche in einer öffentlichen Anhörung mit dem Thema „Künstliche Intelligenz und Robotik – Chancen für den Tourismus“ befasst. Sachverständige beantworteten Fragen der Abgeordneten zum Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) in der Reisebranche und von Robotern in der Gastronomie.

Anlässlich seiner Sachsen-Reise traf der Koordinator der Bundesregierung für Tourismus, Dieter Janecek, die sächsische Staatsministerin für Wissenschaft, Kultur und Tourismus. Dieter Janecek besuchte im Kurort Rathen das Hotel Steiger, um sich vor Ort über die Herausforderungen und Chancen sowie über digitale Lösungen zu informieren.

Am 17. Februar hatten Bundesinnen- und Bundesarbeitsministerium die Verbändeanhörung zu den Gesetz- und Verordnungsentwürfen zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung gestartet und auch den DEHOGA um Stellungnahme gebeten. Der Verband fordert jetzt deutliche Modifikationen.

Im Kampf gegen Schwarzarbeit haben am Donnerstag rund 3400 Mitarbeiter der 41 Hauptzollämter in ganz Deutschland zahlreiche Geschäfte und Läden kontrolliert. Der Schwerpunkt habe auf der Einhaltung des Mindestlohns gelegen, sagte eine Sprecherin der Generalzolldirektion.

Der Präsident des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung plädiert angesichts der hohen Inflation für Maßnahmen, um insbesondere Menschen mit geringen Einkommen zu entlasten. Höhere Löhne seien "das effektivste Instrument".

Mehrere Hundert Beamtinnen und Beamte der Hauptzollämter sind am Donnerstagmorgen in ganz Deutschland für Schwerpunktkontrollen zur Einhaltung des Mindestlohns unterwegs. An den Kontrollen sind alle 41 Hauptzollämter bundesweit beteiligt.

Zensus, Grundsteuererklärung, Corona-Hilfen, Energiepreispauschale: Im Kontakt mit der deutschen Verwaltung sind Nutzerfreundlichkeit und Ein-Klick-Dienstleistungen eher die Ausnahme. Die Bundesregierung hat nachgefragt, wo der Schuh besonders drückt und um Vorschläge gebeten.