Vor den am 16. Januar anstehenden Tarifverhandlungen in der Systemgastronomie fordert die Gewerkschaft NGG einen Lohn von mindestens 12 Euro pro Stunde. „Wenn McDonald’s und Co. diese Forderung nicht erfüllen, wird es keinen Tarifabschluss geben“, so die Arbeitnehmervertreter.
In Frankfurt am Main beginnt die zweit Tarifverhandlung zwischen der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) und dem Bundesverband der Systemgastronomie (BdS).
Im BdS sind die führenden Unternehmen der Branche wie McDonald’s, Burger King, L’Osteria, Starbucks, Nordsee, Tank und Rast, Autogrill und Pizza Hut organisiert. Ziel der Tarifverhandlungen ist es laut Freddy Adja, dem stellvertretenden NGG-Vorsitzende zufolge, dass künftig alle rund 120.000 Beschäftigten der deutschen Systemgastronomie so bezahlt werden, dass sie von ihrer Arbeit leben könnten.
In der 1. Tarifverhandlung im Dezember 2019 in Berlin haben die Arbeitgeber eine Erhöhung der Einstiegslöhne auf 9,48 Euro pro Stunde – 13 Cent oberhalb des gesetzlichen Mindestlohns – angeboten.
Zwölf Euro entwickeln sich in Gewerkschaftskreisen gerade zur symbolischen Zahl. DGB-Chef Reiner Hoffmann fordert die Anhebung des Mindestlohns auf diese Summe. Wenn Arbeitgeber und Gewerkschaften sich in der Mindestlohnkommission nicht auf eine armutsfeste Lohnuntergrenze einigen könnten, dann sollte die Regierung „eine politische Duftmarke setzen und nachjustieren“, sagte DGB-Chef Hoffmann dem Düsseldorfer Handelsblatt.
Über die Frage, ob diese Anhebung in einem oder mehreren Schritten passieren solle, könne man reden, sagte der Vorsitzende des Deutschen Gewerkschaftsbundes weiter. Hoffmann kommt zusammen mit den Vorsitzenden der acht DGB-Einzelgewerkschaften an diesem Mittwoch mit Merkel zu einem Gespräch im Kanzleramt zusammen.
Die Anhebung des Mindestlohns ist auch eine Forderung der SPD sowie von Grünen und Linkspartei. Derzeit beträgt der Mindestlohn 9,35 Euro pro Stunde.
Bisher gilt die Maxime, dass die Regierung nicht einfach die Höhe des Mindestlohnes festsetzen darf, sondern sich gemäß Grundgesetz aus dem Tarifgeschäft von Gewerkschaften und Arbeitgebern heraushält. Darum wurde per Gesetz ein anderer Weg festgelegt: Die Höhe des Mindestlohns kann auf Vorschlag einer ständigen Kommission der Tarifpartner durch Rechtsverordnung der Bundesregierung geändert werden.