Gewerkschaft fordert 12 Euro Stundenlohn in der Systemgastronomie

| Politik Politik

Vor den am 16. Januar anstehenden Tarifverhandlungen in der Systemgastronomie fordert die Gewerkschaft NGG einen Lohn von mindestens 12 Euro pro Stunde. „Wenn McDonald’s und Co. diese Forderung nicht erfüllen, wird es keinen Tarifabschluss geben“, so die Arbeitnehmervertreter.

In Frankfurt am Main beginnt die zweit Tarifverhandlung zwischen der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) und dem Bundesverband der Systemgastronomie (BdS).

Im BdS sind die führenden Unternehmen der Branche wie McDonald’s, Burger King, L’Osteria, Starbucks, Nordsee, Tank und Rast, Autogrill und Pizza Hut organisiert. Ziel der Tarifverhandlungen ist es laut Freddy Adja, dem stellvertretenden NGG-Vorsitzende zufolge, dass künftig alle rund 120.000 Beschäftigten der deutschen Systemgastronomie so bezahlt werden, dass sie von ihrer Arbeit leben könnten.

In der 1. Tarifverhandlung im Dezember 2019 in Berlin haben die Arbeitgeber eine Erhöhung der Einstiegslöhne auf 9,48 Euro pro Stunde – 13 Cent oberhalb des gesetzlichen Mindestlohns – angeboten. 

Zwölf Euro entwickeln sich in Gewerkschaftskreisen gerade zur symbolischen Zahl. DGB-Chef Reiner Hoffmann fordert die Anhebung des Mindestlohns auf diese Summe. Wenn Arbeitgeber und Gewerkschaften sich in der Mindestlohnkommission nicht auf eine armutsfeste Lohnuntergrenze einigen könnten, dann sollte die Regierung „eine politische Duftmarke setzen und nachjustieren“, sagte DGB-Chef Hoffmann dem Düsseldorfer Handelsblatt.

Über die Frage, ob diese Anhebung in einem oder mehreren Schritten passieren solle, könne man reden, sagte der Vorsitzende des Deutschen Gewerkschaftsbundes weiter. Hoffmann kommt zusammen mit den Vorsitzenden der acht DGB-Einzelgewerkschaften an diesem Mittwoch mit Merkel zu einem Gespräch im Kanzleramt zusammen.

Die Anhebung des Mindestlohns ist auch eine Forderung der SPD sowie von Grünen und Linkspartei. Derzeit beträgt der Mindestlohn 9,35 Euro pro Stunde.

Bisher gilt die Maxime, dass die Regierung nicht einfach die Höhe des Mindestlohnes festsetzen darf, sondern sich gemäß Grundgesetz aus dem Tarifgeschäft von Gewerkschaften und Arbeitgebern heraushält. Darum wurde per Gesetz ein anderer Weg festgelegt: Die Höhe des Mindestlohns kann auf Vorschlag einer ständigen Kommission der Tarifpartner durch Rechtsverordnung der Bundesregierung geändert werden.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Tübingen ist vorgeprescht: Kaffeebecher und andere Einwegverpackungen werden in der Uni-Stadt besteuert. Andere Kommunen wollen jetzt nachziehen. Doch es gibt noch ein rechtliches Problem. Eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts steht noch aus.

Praxen seien als «Verfolgungsbehörden der Arbeitgeberverbände denkbar ungeeignet», schimpft der Präsident des Kinderärzteverbandes. Er verlangt, Ärzte bei Attesten und Bescheinigungen zu entlasten.

Für die Zeit der Fußball-EM hat das Bundeskabinett eine sogenannte „Public-Viewing-Verordnung“ beschlossen. Sie ermöglicht den Kommunen, Ausnahmen von den geltenden Lärmschutzregeln zuzulassen. Vergleichbare Verordnungen hatte es bereits bei früheren Fußball-Welt- und Europameisterschaften gegeben.

Die Institutionen der Europäischen Union haben sich am 15. März im sogenannten Trilog-Verfahren auf eine Verpackungs- und Verpackungsabfallverordnung (Packaging and Packaging Waste Regulation - PPWR) geeinigt. Der Umweltausschuss (ENVI) und das Plenum des Europäischen Parlamentes werden die Einigung voraussichtlich noch im April annehmen.

Einigung im Tarifstreit zwischen der Deutschen Bahn und der Lokführergewerkschaft GDL: Insbesondere bei der 35-Stunden-Woche macht der Konzern weitgehende Zugeständnisse. Weitere Streiks sind damit vom Tisch.

Der Bundesrat hat in seiner heutigen Sitzung dem Wachstumschancengesetz zugestimmt und damit einen Kompromissvorschlag des Vermittlungsausschusses von Bundestag und Bundesrat vom 21. Februar 2024 bestätigt. Der DEHOGA stellt klar, dass aus Sicht des Verbandes die Inhalte des Wachstumschancengesetzes nicht ausreichen.

Arbeitgeber sollen die Bedingungen ihrer Arbeitsverträge nach dem Willen der Ampel-Koalition künftig nicht mehr in Papierform mit Unterschrift an künftige Mitarbeiter aushändigen müssen. Ein entsprechender Passus soll in den Gesetzentwurf zur Bürokratieentlastung eingefügt werden.

Vor dem Hintergrund des schwierigen Konjunkturumfelds und einer hartnäckigen Schwächephase des deutschen Mittelstandes mahnt die Arbeitsgemeinschaft (AG) Mittelstand​​​​​​​ von der Wirtschaftspolitik dringend Maßnahmen zur Stärkung der Wachstumskräfte an.

Die Bürokratie in Deutschland ist immens. Die Bundesregierung kündigt mit großen Worten eine Entrümpelung an. Der DEHOGA sagt: Das reicht noch lange nicht. Der Verband sagt, dass insgesamt immer noch viel zu wenig Bürokratieentlastung im Betriebsalltag der Unternehmen ankomme.

Bund und Länder haben sich, wie insbesondere von den Steuerberatern gefordert und vom DEHOGA unterstützt, auf eine letztmalige Fristverlängerung für die Schlussabrechnung bei den Coronahilfen bis Ende September 2024 geeinigt, sofern eine Fristverlängerung bis zum 31. März 2024 beantragt und bewilligt wurde.