Griechenland befreit Service-Mitarbeiter in Gastronomie und Hotellerie von Maskenpflicht

| Politik Politik

Vom 1. Juni an müssen die Menschen in Griechenland in Innenräumen von Geschäften, Gaststätten und Kultureinrichtungen wie Theatern und Museen keine Maske mehr tragen. Lediglich für Betriebe im Gesundheitssektor, etwa Krankenhäuser und Pflegeheime, gelte die Maskenpflicht auch weiterhin, teilte Gesundheitsminister Thanos Plevris am Mittwochnachmittag im Staatsfernsehen mit.

Auch Service-Mitarbeiter in Gastronomie und Hotellerie sind von Juni an von der Maskenpflicht befreit. Die Lockerung gelte vorerst bis zum 15. September und komme dann wieder auf den Prüfstand, sagte Plevris.

Athen hatte bereits Ende April zahlreiche Corona-Maßnahmen aufgehoben - so müssen die Menschen etwa beim Besuch der Innenräume von Cafés und Tavernen keinen Impfnachweis mehr vorlegen. Zudem können Besucher und Urlauber aus dem Ausland mittlerweile ohne Impfnachweis einreisen.

Deutschland: Kritik an Maskenpflicht in Flugzeugen

Hierzulande lässt hingegen die Beibehaltung der Maskenpflicht auf Passagierflügen von und nach Deutschland den Luftverkehrsverband BDL nicht ruhen. Hauptgeschäftsführer Matthias von Randow verlangte am Mittwoch erneut ein Ende der Maskenpflicht. Die Passagiere sollten selbst entscheiden, ob sie den Mund- und Nasenschutz tragen wollen oder nicht, sagte er laut einer Mitteilung. Das Prinzip der Freiwilligkeit gelte in den meisten anderen Lebens- und Arbeitsbereichen, aber nicht in Flugzeugen mit ihrem besonders geringen Infektionsrisiko.

«Die Maskenpflicht an Bord von Flugzeugen ist den Passagieren mittlerweile nicht mehr nachvollziehbar zu vermitteln und führt immer mehr zu kaum vermeidbaren Auseinandersetzungen», sagte von Randow. Die Bundesregierung solle die Maskenpflicht auf dem Verordnungsweg beenden und dem Beispiel zahlreicher anderer Staaten wie Frankreich, den USA oder Großbritannien folgen.

Die Luftsicherheitsagentur EASA und die EU-Gesundheitsbehörde ECDC empfehlen seit Montag nicht mehr generell verpflichtendes Maskentragen in Flughäfen und Flugzeugen. Wenn am Abflug- oder Zielort eine Maskenpflicht im Verkehr besteht, sollte dies aber weiter auch in den Flugzeugen gelten. In Deutschland ist die bundesweite Maskenpflicht in Flugzeugen und Fernzügen im Infektionsschutzgesetz vorerst bis 23. September festgelegt. Auch im Nahverkehr mit Bussen und Bahnen gilt Maskenpflicht, die jeweils die Länder anordnen. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Die Bürokratie in Deutschland ist immens. Die Bundesregierung kündigt mit großen Worten eine Entrümpelung an. Der DEHOGA sagt: Das reicht noch lange nicht. Der Verband sagt, dass insgesamt immer noch viel zu wenig Bürokratieentlastung im Betriebsalltag der Unternehmen ankomme.

Bund und Länder haben sich, wie insbesondere von den Steuerberatern gefordert und vom DEHOGA unterstützt, auf eine letztmalige Fristverlängerung für die Schlussabrechnung bei den Coronahilfen bis Ende September 2024 geeinigt, sofern eine Fristverlängerung bis zum 31. März 2024 beantragt und bewilligt wurde.

In Berlin arbeiten viele Menschen unter prekären Bedingungen, sagen Fachleute. Häufig nutzen ihre Chefs schamlos aus, dass sie kein Deutsch sprechen oder sich illegal hier aufhalten. Einen Schwerpunkt dabei bilde laut Hauptzollamt das Gastgewerbe.

Die Bürokratie in Deutschland ist immens. Die Bundesregierung kündigt mit großen Worten eine Entrümpelung an. Die Wirtschaft sagt: Das reicht noch lange nicht. Zu dem Paket gehört auch der Wegfall der Meldebescheinigung für inländische Übernachtungsgäste.

In Frankreich dürfen pflanzliche Alternativen zu Fleischprodukten nicht mehr mit traditionellen Fleischbegriffen beworben werden. Schnitzel, Steak und Schinken müssen jetzt eindeutig tierischen Ursprungs sein und dürfen nicht aus pflanzlichen Proteinen bestehen.

Die Nachwirkungen der Corona-Pandemie, der anhaltend hohe Kostendruck, fehlende Mitarbeiter, dazu wachsende Ansprüche an das gastronomische Angebot: Die Contract Caterer in Deutschland stehen vor vielfältigen Herausforderungen.

Am Hessischen Landesarbeitsgericht wollte die Bahn den Lokführerstreik stoppen - und hat auch in zweiter Instanz verloren. Damit geht der Ausstand der GDL weiter.

Millionen Lieferdienst- und Taxifahrer großer Online-Plattformen können auf bessere Arbeitsbedingungen hoffen. Die EU-Staaten sprachen sich für neue Vorgaben aus, um etwa Scheinselbstständigkeit besser zu verhindern, wie die belgische EU-Ratspräsidentschaft mitteilte.

Die Lokführergewerkschaft GDL will ab Dienstagmorgen im Personenverkehr streiken, im Güterverkehr schon ab Montagabend. Der Konzern versucht, den Arbeitskampf im letzten Augenblick noch zu verhindern.

Der nächste GDL-Streik bei der Bahn startet schon an diesem Montag im Güterverkehr. Ab Dienstagfrüh trifft es auch Reisende und Pendler - und Fluggäste der Lufthansa.