Grüne in Bayern wollen Tanzverbot an stillen Tagen aufheben

| Politik Politik

Die Grünen im Landtag starten einen neuen Anlauf zur Aufhebung des Tanzverbots an den sogenannten stillen Tagen. Dazu zählen Aschermittwoch, Gründonnerstag, Karfreitag, Karsamstag, Allerheiligen, Volkstrauertag, Totensonntag, Buß- und Bettag sowie Heiligabend. Laut bayerischen Feiertagsgesetz sind «öffentliche Unterhaltungsveranstaltungen» mit fröhlichem Charakter an diesen Tagen in der Regel zwischen 2.00 und 24.00 Uhr untersagt. Das wollen die Grünen ändern: Sie fordern eine Gleichstellung aller Kultur- und Tanzveranstaltungen mit Sportereignissen - die sind, ausgenommen am Karfreitag und am Buß- und Bettag, erlaubt. Einen entsprechenden Gesetzentwurf haben die Grünen nun im Landtag eingereicht.

«Man darf in Bayern an den stillen Tagen Boxwettkämpfe abhalten, sich öffentlich beim politischen Aschermittwoch der CSU betrinken und selbstverständlich in den Schützenverein gehen. Sogar arbeiten muss man an etlichen dieser Tage – so ist zum Beispiel im Schichtbetrieb Schweine zerteilen erlaubt - aber Tanzen nicht», sagte die kulturpolitische Sprecherin der Grünen, Sanne Kurz, am Donnerstag der Deutschen Presse-Agentur in München. «Das alles scheint mir, gelinde gesagt, eine recht willkürliche Regelung.» Eine Schlechterstellung von Nachtkultur gegenüber Sport und anderen Bereichen des Lebens sei nicht mehr länger hinzunehmen, vor allem, nachdem der Bundestag im Mai dieses Jahres Clubs als Kulturorte anerkannt habe, erklärte Kurz.

Zuletzt hatte der Landtag 2013 einen Gesetzentwurf der damaligen CSU/FDP-Staatsregierung beschlossen und das Tanzverbot zumindest an einigen stillen Tagen gelockert. In den Nächten davor darf in Clubs und Gaststätten seither bis 2.00 Uhr morgens getanzt werden und nicht mehr nur bis Mitternacht. Ausgenommen sind Karfreitag, Karsamstag (da beginnt die Schutzzeit um Mitternacht) und Heiligabend (14.00 Uhr).

Der Verband der Münchener Kulturveranstalter begrüßt die Initiative der Grünen. «Das Feiertagsgesetz ist nicht mehr zeitgemäß und entspricht nicht den Lebensgewohnheiten, den Kulturinteressen junger Menschen», sagte der Vorsitzende David Süß. Ein Störung durch nächtliche Kulturveranstaltungen an den stillen Tagen sei ausgeschlossen. Kein Ort der Nachtkultur störe Anwohnerinnen und Abwohner, «sonst wäre der reguläre Betrieb gar nicht möglich». (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Die Spitzen der Ampel-Koalition haben nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur eine Einigung über den Bundeshaushalt für 2024 erzielt. Details sollen im Laufe des Tages bekanntgegeben werden, wie die dpa am Mittwochmorgen erfuhr

Die Mehrwertsteuererhöhung von sieben auf 19 Prozent auf Speisen wird gravierende Folgen für die Gastgeber haben. Das zeigt eine aktuelle Umfrage des DEHOGA Bundesverbandes: 62,7 Prozent der befragten Unternehmer geben an, dass sie die Steueranhebung auf 19 Prozent zum 1. Januar 2024 wirtschaftlich hart treffen wird. Neun von zehn Unternehmen planen Preissteigerungen.

Mobilität und Digitalisierung standen inhaltlich im Mittelpunkt des Parlamentarischen Abends der Tourismuswirtschaft: Die notwendigen Investitionen in die digitale und Verkehrsinfrastruktur müssten genauso wie in die Erforschung und Produktion von E-Fuels sichergestellt werden.

Paris mobilisiert vor den Olympischen Spielen im kommenden Sommer gegen Betrug und Abzocke in Hotels, Restaurants und Cafés. Dazu sollen 10.000 Betriebe überprüft werden, kündigte das Wirtschaftsministerium in Paris an.

Der Bundeshaushalt 2024 wird, aller Voraussicht nach, nicht mehr in diesem Jahr vom Parlament beschlossen. Damit laufen die sieben Prozent Mehrwertsteuer für Speisen in der Gastronomie automatisch aus. Alle Präsidenten der DEHOGA-Landesverbände und des Bundes richten in einem Offenen Brief einen Appell an Olaf Scholz, an der einheitlichen Besteuerung von Essen mit sieben Prozent festzuhalten.

Patientinnen und Patienten können sich unter bestimmten Voraussetzungen künftig telefonisch von ihrer Arztpraxis krankschreiben lassen. Die Regelung gilt ab sofort, wie der Gemeinsame Bundesausschuss von Ärzten, Krankenkassen und Kliniken mitteilte.

Nährwerte und Zusatzstoffe müssen vom 8. Dezember an auch auf Wein- und Sektflaschen zu finden sein - allerdings noch nicht sofort auf allen, wie es Winzer und Sekthersteller befürchtet hatten. In der EU-Verordnung gibt es eine Übergangsvorschrift.

Acht bis zehn Prozent mehr Geld empfiehlt die NGG ihren Tarifkommissionen als Forderung für die kommenden Tarifverhandlungen. Für die Beschäftigten im Gastgewerbe soll zudem ein monatlicher Lohn von mindestens 3.000 Euro anvisiert werden.

Die EU-Länder dürfen während einer Pandemie Reiseverbote in Hochrisikogebiete verhängen - ein solches Verbot müsse jedoch begründet sein und klare Vorschriften enthalten. Das teilten die Richter am Europäischen Gerichtshof (EuGH) mit.

Größere Arbeitgeber mit mindestens 250 Beschäftigten sind bereits seit dem Sommer verpflichtet, interne Meldestellen für sog. „Whistleblower“ einzurichten und zu betreiben. Ab dem 1. Dezember stellt ein Verstoß gegen diese Pflicht eine Ordnungswidrigkeit dar, die ein Bußgeld bis zu 20.000 Euro nach sich ziehen kann.