Hessen verlängert Corona-Hilfsprogramme

| Politik Politik

Unternehmen in Hessen können noch länger von den in der Corona-Pandemie aufgelegten Hilfsprogrammen profitieren. Sowohl die Liquiditätshilfe für kleine und mittlere Unternehmen als auch die sogenannte Hessen-Mikroliquidität können nun noch bis zum 30. Juni 2022 beantragt werden, wie das Förderinstitut WIBank am Dienstag in Offenbach mitteilte.

«Etwa in der Gastronomie, Hotellerie, im Tourismus oder im Handel spüren viele Betriebe in ihren Auftragsbüchern noch immer die Folgen der Corona-Pandemie. Diesen Unternehmen verschaffen wir mit den zwei Darlehensprogrammen schnelle Liquidität, damit sie ihr Geschäft weiterführen und Arbeitsplätze erhalten können», begründeten die Minister Michael Boddenberg (CDU/Finanzen) und Tarek Al-Wazir (Grüne/Wirtschaft) die Verlängerung um drei Monate.

Im Rahmen der «Liquiditätshilfe für kleine und mittlere Unternehmen in Hessen» können Firmen und Freiberufler über ihre Hausbank Darlehen von 5000 Euro bis 500 000 Euro erhalten. Das Programm war erst Anfang Januar bis Ende März verlängert worden.

Bereits im November hatte das Land die Hessen-Mikroliquidität bis Ende März 2022 verlängert. Dieses Angebot richtet sich an Unternehmen mit höchstens 50 Vollzeitstellen sowie an Selbstständige, die wegen der Pandemie in finanzielle Schwierigkeiten geraten sind. Sie können ein zu 100 Prozent vom Land Hessen verbürgtes Direktdarlehen in Höhe von 3000 bis 35 000 Euro beantragen. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Die Regierung sieht fehlende Fachkräfte als zentrales Risiko für den Wirtschaftsstandort Deutschland. Nun treten Regelungen in Kraft, die mehr Nicht-EU-Bürger auf den Arbeitsmarkt locken sollen.

Das EU-Parlament hat grünes Licht für strengere Transparenzregeln für große Vermietungsplattformen wie Airbnb, Booking, Expedia oder TripAdvisor gegeben. Unter anderem sollen Städte so besser gegen illegale Angebote auf den Plattformen vorgehen können.

Reisewirtschaft und Tourismusbranche haben eine gemeinsame Position zum Entwurf der Europäischen Kommission zur Revision der Pauschalreiserichtlinie vorgelegt, die die Akteure im Deutschlandtourismus sowie im In- und Outboundtourismus in dieser Frage vereint.

Das neue Kompetenzzentrum „Grüne Transformation des Tourismus“ hat seine Arbeit aufgenommen. Das Kompetenzzentrum soll als Informationsknotenpunkt rund um die grüne Transformation Wissen teilen, Best Practices hervorheben und Innovationen fördern.

Eine stärkere Flexibilisierung der Arbeitszeit fordert die CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag in einem Antrag. Auch der DEHOGA fordert, dass Unternehmen und Mitarbeiter, im Rahmen einer wöchentlichen Höchstgrenze, die Möglichkeit bekommen, die Arbeitszeit flexibler auf die Wochentage zu verteilen.

Im Rahmen des Entwurfs zum vierten Bürokratieentlastungsgesetz erneuert der BTW noch einmal seine Forderung nach zielführendem Bürokratieabbau für die Unternehmen der Tourismuswirtschaft.

EU-Pläne für einen besseren Schutz von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern von Online-Plattformen sind vorerst vom Tisch. Vor allem FDP-Vertreter hatten sich gegen das Gesetz ausgesprochen. Deutliche Kritik daran kam nun von der Gewerkschaft NGG.

In Belgien findet am Dienstag die informelle Ministertagung Tourismus statt. Darin soll es unter anderem um „Die doppelte Wende des Sektors - digital und nachhaltig“ und konkret um eine Zwischenbewertung des „EU Transition Pathway for Tourism“ gehen.

Wer über Online-Plattformen als Essenslieferant, Taxifahrer oder Hausangestellter arbeitet, sollte mit neuen EU-Regeln mehr Rechte bekommen. Nun kommen sie erst einmal nicht. Auch die Bundesregierung hatte sich bei der Abstimmung enthalten.

Vertreterinnen und Vertreter der EU-Staaten stimmen an diesem Freitag voraussichtlich über bessere Arbeitsbedingungen für Beschäftigte von Online-Plattformen wie Liefer- und Fahrdiensten ab. Die Betroffenen sollen unter anderem besser gegen Scheinselbstständigkeit geschützt werden.