Angesichts der hohen Corona-Infektionszahlen greift die nordrhein-westfälische Landesregierung zu weiteren drastischen Maßnahmen. Wer in Restaurants oder Gaststätten falsche Angaben zu seiner Person macht, muss mit mehr 150 Euro Bußgeld rechnen. Die genaue Höhe werde noch geklärt, sagte Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) am Dienstag nach einer Bund-Länder-Schalte in Düsseldorf. Die Kontaktlisten bei Feiern im öffentlichen Raum würden auch in Stichproben überprüft. Die Daten werden zur Nachverfolgung möglicher Kontakte zu Infizierten gesammelt.
Es gelte bei dieser Form des Rechtsbruchs und der Gefährdung von Menschen ebenfalls das «Null-Toleranz-Prinzip», sagte Laschet. Auch Wirte müssten eine «gewisse Plausibilität» der Einträge feststellen.
Die Höhe des Bußgelds und weitere Maßnahmen werden in der neuen Corona-Schutzverordnung festgelegt, die am Donnerstag in Kraft tritt. Einzelheiten stellt Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) am Mittwoch vor.
Das Bußgeld für falsche Kontaktangaben werde höher sein als die derzeitige Strafe von 150 Euro für Maskenverweigerer im öffentlichen Nahverkehr, sagte Laschet. «Nehmen Sie diese Listen zur Kontaktnachverfolgung ernst.» Er verwies auf die Großhochzeit in Hamm, die zu einem massiven Corona-Ausbruch in der Stadt geführt habe. Es liege im gesundheitlichen Interesse jedes Einzelnen, seinen richtigen Namen zu hinterlassen. Die Kontaktnachverfolgung sei «der Schlüssel im Kampf gegen die Pandemie».
Die Ministerpräsidenten der Länder und Kanzlerin Angela Merkel (CDU) hatten am Dienstag beschlossen, dass die Länder Obergrenzen für die Teilnehmerzahl bei privaten Feiern festlegen - und zwar in zwei Stufen. Wenn es in einem Kreis binnen sieben Tagen mehr als 35 Neuinfektionen pro 100 000 Menschen gibt, sollen in öffentlichen oder angemieteten Räumen höchstens 50 Personen gemeinsam feiern dürfen. Für Partys in Privaträumen werden maximal 25 Teilnehmer «dringlich empfohlen» - aber nicht verpflichtend festgeschrieben. Wenn die Zahl auf 50 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner steigt, sollen höchstens noch 25 Menschen in öffentlichen Räumen feiern dürfen. Für Feiern in Privaträumen wird eine Obergrenze von zehn Teilnehmern «dringlich empfohlen».