Hotels und Restaurants in zwölf Kreisen und Städten Bayerns geschlossen

| Politik Politik

In zwölf besonders von Corona betroffenen Kreisen und Städten in Bayern ist das öffentliche Leben weitgehend heruntergefahren worden. Neu am Samstag hinzu kam der Landkreis Deggendorf. Dort lag die Inzidenz am Freitag wieder über der 1000er-Marke.

Wenn die Zahl der Corona-Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner binnen einer Woche mehr als 1000 beträgt, werden Kreise und Städte als regionale Hotspots eingestuft. Überspringt eine Kommune den Wert, greifen am Folgetag die strengeren Regelungen. Grundlage sind die vom Robert Koch-Institut (RKI) veröffentlichten Zahlen.

Das öffentliche Leben wird dann in weiten Bereichen heruntergefahren. Gastronomie und Beherbergungsbetriebe aller Art, Sport- und Kulturstätten müssen schließen, Freizeit-, Sport- und Kulturveranstaltungen werden untersagt. Hochschulen müssen auf digitale Lehre umstellen.

Schulen und Kitas bleiben offen, der Handel ebenso - dort gilt dann aber eine verschärfte Beschränkung: eine Person pro 20 Quadratmeter. Anders als zunächst geplant dürfen auch Friseure offen bleiben. Eine Ausnahme gilt zudem für Wettkampf beziehungsweise Training von Berufs- und Leistungssportlern. Die meisten der betroffenen Regionen befinden sich im Südosten Bayerns. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Der Bund der Steuerzahler Mecklenburg-Vorpommern hat die Ausweitung der Steuer von Privat- auf Geschäftsreisende in Schwerin als Abzocke kritisiert. Die Bettensteuer – wie auch die Tourismusabgaben – würden Verbraucher und Betriebe durch höhere Preise und Bürokratie belasten.

Die Aufenthalts- und Arbeitserlaubnisse von Geflüchteten aus der Ukraine gelten bis zum 4. März 2025. Darüber informierte das Bundesinnenministerium den DEHOGA Bundesverband und andere Wirtschaftsverbände.

Tübingen ist vorgeprescht: Kaffeebecher und andere Einwegverpackungen werden in der Uni-Stadt besteuert. Andere Kommunen wollen jetzt nachziehen. Doch es gibt noch ein rechtliches Problem. Eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts steht noch aus.

Praxen seien als «Verfolgungsbehörden der Arbeitgeberverbände denkbar ungeeignet», schimpft der Präsident des Kinderärzteverbandes. Er verlangt, Ärzte bei Attesten und Bescheinigungen zu entlasten.

Für die Zeit der Fußball-EM hat das Bundeskabinett eine sogenannte „Public-Viewing-Verordnung“ beschlossen. Sie ermöglicht den Kommunen, Ausnahmen von den geltenden Lärmschutzregeln zuzulassen. Vergleichbare Verordnungen hatte es bereits bei früheren Fußball-Welt- und Europameisterschaften gegeben.

Die Institutionen der Europäischen Union haben sich am 15. März im sogenannten Trilog-Verfahren auf eine Verpackungs- und Verpackungsabfallverordnung (Packaging and Packaging Waste Regulation - PPWR) geeinigt. Der Umweltausschuss (ENVI) und das Plenum des Europäischen Parlamentes werden die Einigung voraussichtlich noch im April annehmen.

Einigung im Tarifstreit zwischen der Deutschen Bahn und der Lokführergewerkschaft GDL: Insbesondere bei der 35-Stunden-Woche macht der Konzern weitgehende Zugeständnisse. Weitere Streiks sind damit vom Tisch.

Der Bundesrat hat in seiner heutigen Sitzung dem Wachstumschancengesetz zugestimmt und damit einen Kompromissvorschlag des Vermittlungsausschusses von Bundestag und Bundesrat vom 21. Februar 2024 bestätigt. Der DEHOGA stellt klar, dass aus Sicht des Verbandes die Inhalte des Wachstumschancengesetzes nicht ausreichen.

Arbeitgeber sollen die Bedingungen ihrer Arbeitsverträge nach dem Willen der Ampel-Koalition künftig nicht mehr in Papierform mit Unterschrift an künftige Mitarbeiter aushändigen müssen. Ein entsprechender Passus soll in den Gesetzentwurf zur Bürokratieentlastung eingefügt werden.

Vor dem Hintergrund des schwierigen Konjunkturumfelds und einer hartnäckigen Schwächephase des deutschen Mittelstandes mahnt die Arbeitsgemeinschaft (AG) Mittelstand​​​​​​​ von der Wirtschaftspolitik dringend Maßnahmen zur Stärkung der Wachstumskräfte an.