Das Bundeskabinett hat ein Gesetz für weniger Bürokratie beschlossen. Mit dem Gesetz wird auch der Weg für die Einführung des digitalen Meldescheins in der Hotellerie frei gemacht. Als nächstes kommt der Gesetzentwurf in den Bundestag. Die Zustimmung gilt als sicher.
Bislang müssen Hotels und Pensionen von ihren Gästen Meldescheine auf Papier ausfüllen und unterschrieben lassen. Künftig soll das auch digital möglich sein, wobei der elektronische Personalausweis eine Unterschrift ersetzen soll.
„Damit kommt der Gesetzgeber unserer langjährigen Verbandsforderung nach einer Digitalisierung der Hotelmeldepflicht und der entsprechenden Bürokratieentlastung endlich nach“, zeigt sich Otto Lindner, Vorsitzender des Hotelverbandes Deutschland (IHA) und Stellvertretender Präsident des DEHOGA Bundesverbandes, zufrieden mit dem Gesetzesentwurf.
Worauf kommt es nun an, damit die Digitalisierung der Hotelmeldepflicht auch tatsächlich in der Praxis bürokratiekostensenkend von den Hotels umgesetzt werden kann? Drei Dinge braucht der Hotelier, wie Markus Luthe vom Hotelverband in einem Blog-Post verrät:
- Die Payment Service Provider / Acquirer müssen neben dem bisherigen Impuls „Zahlung erfolgreich“ auch einen „SCA durchgeführt“ zur Verfügung stellen.
- Das Property Management System (PMS) und der Payment Provider müssen über eine Schnittstelle miteinander kommunizieren.
- Das PMS muss die „zweckgebundene Zuordnungsnummer für wiederkehrende Zahlungen“ (den sog. Token) 12 Monate abrufbar halten.
Und damit auch möglichst zeitnah „schlüsselfertige“ Lösungen zur Verfügung stehen, lädt der Hotelverband Deutschland (IHA) alle interessierten Anbieter von Zahlungsdienstleistungen und Hotelsoftwarelösungen (PMS, Schließsysteme, Check-in-Automaten, …) schon parallel zu den noch ausstehenden Beratungen des BEG III im Deutschen Bundestag und Bundesrat zu einem Runden Tisch zur digitalen Umsetzung der Hotelmeldepflicht am 23. Oktober 2019, 14:00 – 16:00 Uhr, in das Berliner Verbändehaus „Handel – Dienstleistung – Tourismus“ ein. An einer Teilnahme interessierte Anbieter bekunden ihr Interesse aus organisatorischen Gründen bitte vorab per E-Mail an office@hotellerie.de
Als längst überfällig begrüßt der Deutsche Tourismusverband e.V. (DTV) den Beschluss des Bundeskabinetts, den digitalen Meldeschein für Beherbergungsbetriebe zuzulassen. „Das spart nicht nur unzählige Tonnen von Papier, sondern senkt auch Kosten und Bürokratie bei der Aufbewahrung und Entsorgung der Meldescheine“, so DTV-Geschäftsführer Norbert Kunz. „Der digitale Meldeschein ebnet darüber hinaus den Weg für neue innovative technische Lösungen beim Check-In“.
Die aktuellen Meldescheine sind für ein Jahr aufzubewahren und danach zu vernichten. Geschätzt fallen im Jahr rund 150 Millionen Meldescheine an, was erhebliche Kosten bei der Hotellerie verursacht. Diese Kosten könnten durch eine Digitalisierung des Verfahrens deutlich reduziert werden, glaubt die Bundesregierung ihrem Entwurf des Bürokratieentlastungsgesetzes.
Optional werde daher ein digitales elektronisches Meldeverfahren eingeführt, bei dem die eigenhändige Unterschrift durch andere, sichere Verfahren ersetzt werde - in Verbindung mit den Vorgaben der Zahlungsdiensterichtlinie zur „Starken Kundenauthentifizierung“ oder den elektronischen Funktionen des Personalausweises. Damit werde auch das Meldeerfordernis im Beherbergungsgewerbe für digitale Lösungen geöffnet - bei gleichzeitigem Erhalt des bestehenden papierhaften Verfahrens.