„Kalte Realitätsdusche" durch Gericht: Airbnb-Reisende müssen in Wien 180 Tage bleiben

| Politik Politik

Wohnungen auf Airbnb und anderen Buchungsportalen erfreuen sich weiterhin wachsender Beliebtheit. Bei Individualtouristen, genauso wie bei Vermietern. Dass täglich wechselnde Gäste allerdings das Leben der regulären Hausbewohner maßgeblich beeinträchtigen, ist vielen nicht bewusst. Ein Hausbewohner fühlte sich so gestört, dass er vor Gericht zog, nachdem seine Mahnungen an die Vermieterin zweier Airbnb-Wohnungen in seinem Haus ignoriert wurden. Eine Erlaubnis für eine kurzfristige Vermietung, wie sie ein Airbnb-Vermieter vorher von weiteren Eigentümern einholen muss, gab es nicht. Das Wiener Bezirksgericht gab dem Mann nun Recht und urteilte, dass Airbnb-Mieter künftig mindestens 180 Tage bleiben müssen.

„Der Oberste Gerichtshof hat sich bereits damit auseinandergesetzt, dass eine Vermietung bis 30 Tage zu touristischen Zwecken unzulässig ist. Für uns war aber wesentlich, ob längerfristige Vermietungen wie etwa zwei bis sechs Monate zulässig sind“, sagte Gerold Beneder, der Anwalt des Nachbarn gegenüber kurier.at.

Die Vermieterin argumentierte laut heute.at, dass ihre letzten Mieter mehrere Monate in Wien gelebt hätten und von einem "kurzfristigen" Aufenthalt keine Rede sein könne. Das Gericht sah das anders. Vermietungen, die unter einem halben Jahr dauern würden, seien zu kurz. Das Urteil ist rechtskräftig.

Die Frau soll zwei Wohnungen regelmäßig über Airbnb vermietet haben. Die Ortstaxe wurde dabei ordnungsgemäß abgeführt. Ein Nachbar soll sich jedoch darüber beschwert haben, dass ständig fremde Personen im Haus waren. Er teilte dies der Frau auch mit – was laut den Berichten jedoch nicht fruchtete. Schließlich zog er vor Gericht und bekam Recht. Laut dem Urteil ist es nicht erlaubt, die Wohnungen zu „touristischen Zwecken“ für einen kürzeren Zeitraum als ein halbes Jahr zu vermieten. Denn für Beherbergungsleistungen brauche es eine entsprechende Widmung. Diese sei nicht vorgelegen. Das Argument der Vermieterin, wonach nicht nur Touristen, sondern auch Personen, die in Wien gearbeitet haben, die Unterkunft benutzt haben, änderte an der Entscheidung nichts. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.

Wiener Hoteliers begrüßen das Urteil und sprechen von einer „kalten, aber gerechten Realitätsdusche für Airbnb“: „Chancengleichheit ist ein Grundprinzip in der Wirtschaft“, sagt Dominic Schmid, Fachgruppenobmann der Wiener Hotellerie laut dem Onlineportal ots.at. „Deshalb haben wir uns auch immer dafür stark gemacht, dass für neue Anbieter wie Airbnb die gleichen Regeln gelten müssen wie für uns Hoteliers. Das aktuelle Urteil im Fall einer Wiener Airbnb-Vermieterin bestätigt unsere Bemühungen und ist ein weiterer Schritt in Richtung Fairness. (…) Wir fordern zusätzlich eine bundesweite Registrierung zur Datenoffenlegung, nur so können alle in die Pflicht genommen werden.“ Zudem sei eine Autorisierung des Anbieters künftig besonders wichtig. „Airbnb-Vermieter müssen in der Realität greifbar sein“, so Schmid.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Die Bürokratie in Deutschland ist immens. Die Bundesregierung kündigt mit großen Worten eine Entrümpelung an. Die Wirtschaft sagt: Das reicht noch lange nicht. Zu dem Paket gehört auch der Wegfall der Meldebescheinigung für inländische Übernachtungsgäste.

In Frankreich dürfen pflanzliche Alternativen zu Fleischprodukten nicht mehr mit traditionellen Fleischbegriffen beworben werden. Schnitzel, Steak und Schinken müssen jetzt eindeutig tierischen Ursprungs sein und dürfen nicht aus pflanzlichen Proteinen bestehen.

Die Nachwirkungen der Corona-Pandemie, der anhaltend hohe Kostendruck, fehlende Mitarbeiter, dazu wachsende Ansprüche an das gastronomische Angebot: Die Contract Caterer in Deutschland stehen vor vielfältigen Herausforderungen.

Am Hessischen Landesarbeitsgericht wollte die Bahn den Lokführerstreik stoppen - und hat auch in zweiter Instanz verloren. Damit geht der Ausstand der GDL weiter.

Millionen Lieferdienst- und Taxifahrer großer Online-Plattformen können auf bessere Arbeitsbedingungen hoffen. Die EU-Staaten sprachen sich für neue Vorgaben aus, um etwa Scheinselbstständigkeit besser zu verhindern, wie die belgische EU-Ratspräsidentschaft mitteilte.

Die Lokführergewerkschaft GDL will ab Dienstagmorgen im Personenverkehr streiken, im Güterverkehr schon ab Montagabend. Der Konzern versucht, den Arbeitskampf im letzten Augenblick noch zu verhindern.

Der nächste GDL-Streik bei der Bahn startet schon an diesem Montag im Güterverkehr. Ab Dienstagfrüh trifft es auch Reisende und Pendler - und Fluggäste der Lufthansa.

Die EU will Verpackungsmüll den Kampf ansagen. Geplante neue Regeln werden etwa in Europas Supermärkten und Restaurants zu spüren sein. Deutsche Ziele allerdings sind zum Teil ambitionierter. Fragen und Antworten.

Heute startet die ITB in Berlin. Am Freitag beginnt die Internorga in Hamburg. Menschen aus über 180 Ländern kommen diese Woche nach Deutschland. Die aktuellen Streikankündigungen treffen zehntausende Gäste mit voller Wucht. Branchenvertreter bringt das auf die Zinne.

Der nächste Streik der Lokführergewerkschaft GDL wird nach Darstellung der Deutschen Bahn «massive Auswirkungen» auf den Betrieb haben. Die CSU warf der Gewerkschaft in scharfen Worten einen Missbrauch des Streikrechts vor.