Kein Ende der Corona-Maßnahmen? - Länder pochen auf Schutzkonzepte für Herbst und Winter

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Die Bundesländer wollen auf einen rechtssicheren Rahmen dringen, um Corona-Schutzmaßnahmen auch über den Herbst und Winter hinweg aufrechterhalten zu können. In einer Beschlussvorlage (Stand: 21. Oktober) für die Jahrestagung der Ministerpräsidenten, auf die sich nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur die Staatskanzleichefs geeinigt haben, wird der Bund aufgefordert, das sicherzustellen.

Die Ministerpräsidenten kamen am Donnerstag zu einem zweitägigen Treffen auf Schloss Drachenburg im nordrhein-westfälischen Königswinter zusammen. Das Papier zur epidemischen Lage soll, neben weiteren Themen, an diesem Freitag beraten werden und könnte dann auch noch in veränderter Fassung beschlossen werden.

Der Vorsitzende der Ministerpräsidentenkonferenz, NRW-Regierungschef Armin Laschet (CDU), sagte am Rand der Tagung: «Die pandemische Situation wird im Herbst und Winter wieder ernster werden, darauf müssen wir vorbereitet sein. Und deshalb brauchen wir eine Rechtsgrundlage des Bundes, mit der in den Ländern ähnlich agiert werden kann.» Das sei die Aufforderung an die jetzige und an die künftige Bundesregierung.+Auch die Mehrheit der Bevölkerung ist einer Umfrage zufolge dafür, den seit eineinhalb Jahren geltenden bundesweiten Corona-Ausnahmezustand auslaufen zu lassen - aber gleichzeitig Schutzmaßnahmen weiter aufrechtzuerhalten. 57 Prozent würden es laut einer Umfrage befürworten, wenn die sogenannte epidemische Lage nationaler Tragweite ab Ende November unter fortbestehender Einhaltung von 3G-, Hygiene- und Abstandsregeln nicht mehr verlängert würde. 27 Prozent würden das ablehnen, 16 Prozent machten keine Angabe.

Auch die Mehrheit der Bevölkerung ist einer Umfrage zufolge dafür, den seit eineinhalb Jahren geltenden bundesweiten Corona-Ausnahmezustand auslaufen zu lassen - aber gleichzeitig Schutzmaßnahmen weiter aufrechtzuerhalten. 57 Prozent würden es laut einer Umfrage befürworten, wenn die sogenannte epidemische Lage nationaler Tragweite ab Ende November unter fortbestehender Einhaltung von 3G-, Hygiene- und Abstandsregeln nicht mehr verlängert würde. 27 Prozent würden das ablehnen, 16 Prozent machten keine Angabe.

In der Vorlage erinnern die Ministerpräsidenten an ihren Beschluss vom 10. August, wonach die eingeübten Corona-Schutzstandards in Innenräumen - wie die sogenannte 3G-Regel, Maske, Abstand, Lüften - auch in den Herbst- und Wintermonaten grundsätzlich erforderlich seien. «3G» steht für Geimpfte, Genesene und Getestete.

Die epidemische Lage ist Grundlage für Verordnungen und zentrale Corona-Maßnahmen in Deutschland. Sie wurde erstmalig vom Bundestag im März 2020 festgestellt und später mehrfach vom Parlament verlängert. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hatte sich kürzlich dafür ausgesprochen, das nicht fortzusetzen. Damit würde die bundesweite Corona-Notlage am 25. November auslaufen. Den Bundesländern bleibt laut Infektionsschutzgesetz aber die Möglichkeit, über ihre Landesparlamente die Notwendigkeit weiterer Corona-Maßnahmen festzustellen.

Der bayerische Ministerpräsident Markus Söder (CSU) warnte vor einem Auslaufen der epidemischen Lage. Wenn dies passiere, «gibt es de facto keine Rechtsgrundlage mehr - egal für was. Weder für das Testen in der Schule, noch für Masken, noch für ganz normale Ideen wie 3G plus, oder 2G oder 3G», sagte er dem Bayerischen Rundfunk. «Ein Stück weit ist die Gesellschaft dann auch wehrlos.» Das müsse mit einer «sauberen, vernünftigen Rechtsgrundlage» verhindert werden.

Die Corona-Zahlen in Deutschland stiegen unterdessen weiter an: Binnen eines Tages wurden nach Angaben des Robert Koch-Instituts (RKI) vom Donnerstag 16 077 Neuinfektionen gemeldet. Vor einer Woche hatte die Zahl der Neuinfektionen bei 12 382 gelegen.

«Ein Vorschlag aus Nordrhein-Westfalen ist, dass wir Lehren aus der Pandemie ziehen», sagte Laschet. In einem aus NRW vorgelegten Beschlussvorschlag heißt es wörtlich: «Die gemeinsamen Anstrengungen sind darauf zu richten, in krisen- und systemrelevanten Sektoren mittelfristig vollständige Lieferketten in Europa zu etablieren.» Europa solle eine größere Unabhängigkeit vom Weltmarkt erreichen.

Die Förderung heimischer Produktion sollte sich demnach «über den Gesundheitsbereich hinaus auf weitere krisen- und systemrelevante Güter sowie Schlüsseltechnologien beziehen», heißt es in der von den Staatskanzleichefs abgestimmten Vorlage (Stand: 21. Oktober), die der dpa vorliegt. Die Ministerpräsidenten können am Freitag zu allen Tagesordnungspunkten auch andere Fassungen beschließen.

In dem vorliegenden Papier wird unter anderem gefordert, dass der Bund sich am Ausbau kommunaler Sirenenwarnnetze beteiligt sowie dauerhaft an der Finanzierung zusätzlicher Stellen im öffentlichen Gesundheitsdienst. Zudem seien zuverlässige Regelungen zum innereuropäischen Grenzübertritt in Krisensituationen zu erarbeiten - etwa für Pendler und Dienstleister in lebenswichtigen Bereichen. Bund und Länder müssten analysieren, wie Antragssportale für Hilfen schneller, automatisierter und betrugssicherer funktionieren könnten.

Ein weiterer von den Staatskanzleichefs abgestimmter Vorschlag gibt das Ziel vor, in allen Schulen «schnellstmöglich ein gleichermaßen hohes Niveau im Bereich der Digitalisierung zu erreichen». Auch für «digitalferne Bevölkerungsgruppen» sei ein niedrigschwelliger Zugang zu schaffen. Der IT-Planungsrat soll demnach beauftragt werden, bis März 2022 Vorschläge zu erarbeiten für länderübergreifende, digital vernetzte Lösungen in verschiedenen Lebensbereichen.

Ein weiterer Beschlussvorschlag sieht einen Prüfauftrag an den Bund vor, kurzfristig zu prüfen, wie die Fälschung von Impf-, Genesenen- und Testbescheinigungen lückenlos und angemessen bestraft werden kann.

Die MPK tagte nicht in vollzähliger Runde. Einige Regierungschefs fehlten am Donnerstag auf Schloss Drachenburg wegen der parallel beginnenden Verhandlungen über eine Ampel-Koalition von SPD, FDP und Grünen in Berlin. Die Ergebnisse der Jahrestagung sollen an diesem Freitag auf dem Petersberg bei Bonn vorgestellt werden. (dpa)

Hoteliers und Gastronomen fordern klare Aussagen

Angesichts von kostenfreien Impfangeboten für Jedermann, einer Impfquote von über 80 Prozent bei den Erwachsenen und gleichzeitig steigenden Genesenenraten fordern Hoteliers und Gastronomen immer lauter klare Aussagen zur möglichen Aufhebung aller Corona-Maßnahmen für das Gastgewerbe. In Thüringen läuft eine Klage gegen eine Allgemeinverfügung.

Mit Blick auf die jüngsten Anpassungen der Corona-Regeln in Bayern, sagt die dortige Präsidentin des Bayerischen Hotel- und Gaststättenverbandes: „Wieder einmal gab es über Nacht eine Änderung der Infektionsschutzmaßnahmenverordnung und wieder einmal gibt es eine Vielzahl an Anpassungen und neuen Unsicherheiten. Die Gastronomen und Hoteliers müssen sich seit Anbeginn der Krise neben ihrer Hauptaufgabe – dem Gastgeber sein – vielen juristischen Herausforderungen stellen. Dabei gilt es, jede Verordnung ganz genau zu lesen, Paragrafen zu verstehen und schließlich alles richtig umzusetzen. In der uferlosen Fülle an Änderungen entstehen viele berechtigte Fragen. Dabei stellt sich aber eine zentrale Frage: Wie lange soll die epidemische Lage noch aufrechterhalten werden?“

Angesichts von kostenfreien Impfangeboten für Jedermann, einer Impfquote von rund 85 Prozent bei den Erwachsenen und gleichzeitig steigenden Genesenenraten muss, so Inselkammer, über das Ende der epidemischen Lage von nationaler Tragweite konkret nachgedacht werden. Inselkammer wörtlich „Wie hoch muss die Impf- und Genesenenquote sein, damit die Regierung die Corona-Auflagen für unsere Branche aufhebt? Es ist höchste Zeit für eine Antwort. Uns ist bewusst, dass sich die Entwicklung einer Pandemie nicht vorhersagen lässt, deshalb geht es uns auch nicht um die Nennung eines konkreten Termins. Vielmehr erwarten wir klare Aussagen über die Voraussetzungen, die für das Ende der Auflagen vorliegen müssen. Wer über eineinhalb Jahre hinweg Betrieben komplizierte Verordnungen auferlegt, muss auch Perspektiven geben, wann die Auflagen ein Ende haben.“

In Thüringen klagt der dortige Hotel und Gaststättenverband, nach eigenen Angaben, gegen die Allgemeinverfügung im Kreis Schmalkalden-Meiningen, die am Verwaltungsgericht eingereicht worden sei.


 

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