Keine Corona-Isolationspflicht mehr in Bayern und Baden-Württemberg

| Politik Politik

Corona-Infizierte in Bayern und Baden-Württemberg müssen sich von diesem Mittwoch (16.11.) an nicht länger in Isolation begeben. «An die Stelle der Isolationspflicht treten verpflichtende Schutzmaßnahmen für positiv Getestete», sagte Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) am Dienstag. Für sie gälten fortan unter anderem eine Maskenpflicht sowie Betretungs- und Tätigkeitsverbote etwa in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen.

Im benachbarten Baden-Württemberg gilt für Infizierte künftig ebenfalls eine fünftägige Maskenpflicht außerhalb der eigenen Wohnung, wie das Gesundheitsministerium in Stuttgart am Dienstag mitteilte. «Grundsätzlich gilt: Wer krank ist und Symptome hat, sollte wie bisher auch zu Hause bleiben und sich krankschreiben lassen», sagte Baden-Württembergs Gesundheitsminister Manne Lucha (Grüne).

Über die Aufhebung der Isolationspflicht sowie die neuen Schutzmaßnahmen sei in Rücksprache mit Experten entschieden worden, sagte Holetschek. «Klar ist: Wir lassen der Pandemie keinen freien Lauf.» Die neuen Regelungen seien eine Balance zwischen Eigenverantwortung und dem Schutz vulnerabler Personengruppen.

Die Deutsche Stiftung Patientenschutz kritisierte die Regelungen als «widersprüchlich» und «chaotisch». Von einem Infektionsschutz für vulnerable Gruppen könne nicht die Rede sein. Vertreter der bayerischen Lehrerverbände forderten am Dienstag klare und umsetzbare Regeln sowie eine klare Definition dazu, was «krank» oder «ansteckend» bedeute. Das Gesundheits- und das Kultusministerium in München hatten zuvor den Grundsatz bekannt gegeben: «Wer krank ist, geht nicht in die Schule.»

Der Wirtschaftsbeirat Bayern nannte das Ende der Isolationspflicht hingegen einen «richtigen Schritt zur richtigen Zeit».

Die beiden Länder sowie Hessen und Schleswig-Holstein hatten vergangene Woche «zeitnah» neue Regelungen angekündigt. Hessen ließ den genauen Zeitpunkt für diesen Schritt noch offen. In Schleswig-Holstein entfällt die Isolationspflicht voraussichtlich am Donnerstag. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Die Regierung sieht fehlende Fachkräfte als zentrales Risiko für den Wirtschaftsstandort Deutschland. Nun treten Regelungen in Kraft, die mehr Nicht-EU-Bürger auf den Arbeitsmarkt locken sollen.

Das EU-Parlament hat grünes Licht für strengere Transparenzregeln für große Vermietungsplattformen wie Airbnb, Booking, Expedia oder TripAdvisor gegeben. Unter anderem sollen Städte so besser gegen illegale Angebote auf den Plattformen vorgehen können.

Reisewirtschaft und Tourismusbranche haben eine gemeinsame Position zum Entwurf der Europäischen Kommission zur Revision der Pauschalreiserichtlinie vorgelegt, die die Akteure im Deutschlandtourismus sowie im In- und Outboundtourismus in dieser Frage vereint.

Das neue Kompetenzzentrum „Grüne Transformation des Tourismus“ hat seine Arbeit aufgenommen. Das Kompetenzzentrum soll als Informationsknotenpunkt rund um die grüne Transformation Wissen teilen, Best Practices hervorheben und Innovationen fördern.

Eine stärkere Flexibilisierung der Arbeitszeit fordert die CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag in einem Antrag. Auch der DEHOGA fordert, dass Unternehmen und Mitarbeiter, im Rahmen einer wöchentlichen Höchstgrenze, die Möglichkeit bekommen, die Arbeitszeit flexibler auf die Wochentage zu verteilen.

Im Rahmen des Entwurfs zum vierten Bürokratieentlastungsgesetz erneuert der BTW noch einmal seine Forderung nach zielführendem Bürokratieabbau für die Unternehmen der Tourismuswirtschaft.

EU-Pläne für einen besseren Schutz von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern von Online-Plattformen sind vorerst vom Tisch. Vor allem FDP-Vertreter hatten sich gegen das Gesetz ausgesprochen. Deutliche Kritik daran kam nun von der Gewerkschaft NGG.

In Belgien findet am Dienstag die informelle Ministertagung Tourismus statt. Darin soll es unter anderem um „Die doppelte Wende des Sektors - digital und nachhaltig“ und konkret um eine Zwischenbewertung des „EU Transition Pathway for Tourism“ gehen.

Wer über Online-Plattformen als Essenslieferant, Taxifahrer oder Hausangestellter arbeitet, sollte mit neuen EU-Regeln mehr Rechte bekommen. Nun kommen sie erst einmal nicht. Auch die Bundesregierung hatte sich bei der Abstimmung enthalten.

Vertreterinnen und Vertreter der EU-Staaten stimmen an diesem Freitag voraussichtlich über bessere Arbeitsbedingungen für Beschäftigte von Online-Plattformen wie Liefer- und Fahrdiensten ab. Die Betroffenen sollen unter anderem besser gegen Scheinselbstständigkeit geschützt werden.