Klagewelle aus dem Gastgewerbe gegen Corona-Verordnungen

| Politik Politik

Gegen die verschärften Corona-Beschränkungen im November sind bereits in mehreren Bundesländern etliche Klagen eingegangen. So kamen allein beim Berliner Verwaltungsgericht nach den Worten eines Sprechers bis zum Montagnachmittag 39 Eilanträge an, überwiegend von Gastronomen. Sie wenden sich dagegen, dass sie ihre Lokale mindestens vier Wochen lang für Gäste schließen müssen. Zu den Antragstellern zählten auch ein Fitnessstudio und ein Konzertveranstalter. Wann das Gericht über die Anträge entscheidet, ist noch offen.

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in München registrierte zu Beginn des Teil-Lockdowns bereits mehr als ein Dutzend Klagen gegen die Vorschriften. Ein Gerichtssprecher erklärte, bis Montag seien 13 Normenkontroll-Eilverfahren und zwei Hauptsacheverfahren eingegangen. Dem Gericht zufolge betreffen die Verfahren hauptsächlich die Schließung von Hotels für Touristen sowie das Verbot, Gäste in Restaurants zu bewirten. 

In Brandenburg gehen ebenfalls die ersten Betriebe gegen die schärferen Beschränkungen vor. Zwei Eilanträge seien beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingetroffen, sagte eine Gerichtssprecherin. Dabei handle es sich um ein Tattoo- und ein Sonnen-Studio. Gegen die neue Corona-Verordnung in Schleswig-Holstein sind drei Anträge beim Oberverwaltungsgericht eingegangen. Einer komme von einer Gesellschaft, die auf der Insel Sylt eine Anlage mit 24 Ferienwohnungen betreibt, sagte eine Gerichtssprecherin in Schleswig.

In Niedersachsen wandten sich unter anderem Gastronomiebetriebe, Tattoo- und Piercingstudios, ein Kosmetikstudio, ein Schwimmbad, eine Spielhalle und ein Wettannahmebüro ans Oberverwaltungsgericht in Lüneburg. In Hamburg müssen sich die Verwaltungsgerichte derzeit in 35 Verfahren mit Corona-Regeln befassen - dabei geht es allerdings mehrheitlich nicht um die jüngsten Verschärfungen, sondern um schon zuvor verfügte Einschränkungen. Ein Eilverfahren vor dem Verwaltungsgericht richte sich explizit gegen die aktuelle Fassung der Hamburger Corona-Verordnung, teilte ein Gerichtssprecher mit.

Die AfD-Fraktion im Sächsischen Landtag will die neue sächsische Corona-Schutzverordnung vom Verfassungsgericht des Freistaates überprüfen lassen. Die entsprechende Normenkontrollklage sollte noch an diesem Montag per Fax nach Leipzig gehen, teilte die Fraktion mit. Nach den Worten von Partei- und Fraktionschef Jörg Urban verfolgt die AfD damit zwei Anliegen: Zum einen soll eine Mitbestimmung des Landtages bei den Corona-Maßnahmen erreicht werden, zum anderen will man die getroffenen Einschränkungen prüfen lassen. (Mit Material der dpa)

Zurück

Vielleicht auch interessant

Die Spitzen der Ampel-Koalition haben nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur eine Einigung über den Bundeshaushalt für 2024 erzielt. Details sollen im Laufe des Tages bekanntgegeben werden, wie die dpa am Mittwochmorgen erfuhr

Die Mehrwertsteuererhöhung von sieben auf 19 Prozent auf Speisen wird gravierende Folgen für die Gastgeber haben. Das zeigt eine aktuelle Umfrage des DEHOGA Bundesverbandes: 62,7 Prozent der befragten Unternehmer geben an, dass sie die Steueranhebung auf 19 Prozent zum 1. Januar 2024 wirtschaftlich hart treffen wird. Neun von zehn Unternehmen planen Preissteigerungen.

Mobilität und Digitalisierung standen inhaltlich im Mittelpunkt des Parlamentarischen Abends der Tourismuswirtschaft: Die notwendigen Investitionen in die digitale und Verkehrsinfrastruktur müssten genauso wie in die Erforschung und Produktion von E-Fuels sichergestellt werden.

Paris mobilisiert vor den Olympischen Spielen im kommenden Sommer gegen Betrug und Abzocke in Hotels, Restaurants und Cafés. Dazu sollen 10.000 Betriebe überprüft werden, kündigte das Wirtschaftsministerium in Paris an.

Der Bundeshaushalt 2024 wird, aller Voraussicht nach, nicht mehr in diesem Jahr vom Parlament beschlossen. Damit laufen die sieben Prozent Mehrwertsteuer für Speisen in der Gastronomie automatisch aus. Alle Präsidenten der DEHOGA-Landesverbände und des Bundes richten in einem Offenen Brief einen Appell an Olaf Scholz, an der einheitlichen Besteuerung von Essen mit sieben Prozent festzuhalten.

Patientinnen und Patienten können sich unter bestimmten Voraussetzungen künftig telefonisch von ihrer Arztpraxis krankschreiben lassen. Die Regelung gilt ab sofort, wie der Gemeinsame Bundesausschuss von Ärzten, Krankenkassen und Kliniken mitteilte.

Nährwerte und Zusatzstoffe müssen vom 8. Dezember an auch auf Wein- und Sektflaschen zu finden sein - allerdings noch nicht sofort auf allen, wie es Winzer und Sekthersteller befürchtet hatten. In der EU-Verordnung gibt es eine Übergangsvorschrift.

Acht bis zehn Prozent mehr Geld empfiehlt die NGG ihren Tarifkommissionen als Forderung für die kommenden Tarifverhandlungen. Für die Beschäftigten im Gastgewerbe soll zudem ein monatlicher Lohn von mindestens 3.000 Euro anvisiert werden.

Die EU-Länder dürfen während einer Pandemie Reiseverbote in Hochrisikogebiete verhängen - ein solches Verbot müsse jedoch begründet sein und klare Vorschriften enthalten. Das teilten die Richter am Europäischen Gerichtshof (EuGH) mit.

Größere Arbeitgeber mit mindestens 250 Beschäftigten sind bereits seit dem Sommer verpflichtet, interne Meldestellen für sog. „Whistleblower“ einzurichten und zu betreiben. Ab dem 1. Dezember stellt ein Verstoß gegen diese Pflicht eine Ordnungswidrigkeit dar, die ein Bußgeld bis zu 20.000 Euro nach sich ziehen kann.