Koalition will Mehrwertsteuer für Speisen in der Gastronomie für ein Jahr senken

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Die Spitzen der großen Koalition wollen wegen der Corona-Krise die Mehrwertsteuer für Speisen in der Gastronomie ab dem 1. Juli befristet bis zum 30. Juni 2021 auf den ermäßigten Steuersatz von sieben Prozent senken. Damit bleibt die Politik zunächst deutlich hinter den Forderungen der Branche zurück, die einen Rettungsfonds und die dauerhafte Reduzierung der Mehrwertsteuer durchsetzen will.

Bundesfinanzminister Olaf Scholz hatte zusätzliche finanzielle Hilfe für Hotels und Restaurants angekündigt und der „Welt am Sonntag“ gesagt: „Natürlich schauen wir genau, ob und wo wir gezielt weitere Hilfen benötigen. Das Hotel- und Gaststättengewerbe gehört sicherlich dazu“. Wirtschaftsminister Altmaier hatte die Senkung der Mehrwertsteuer für die Gastronomie ins Spiel gebracht, die inzwischen auch von einigen Bundesländern, wie Bayern, Sachsen und Rheinland-Pfalz gefordert wird.

Die SPD-Fraktion hatte vor dem Koalitionsgipfel neue Soforthilfen für die Gastronomie ins Spiel gebracht. Die direkten Zuschüsse für Kleinunternehmer und Solo-Selbstständige sollten um drei Monate verlängert werden, um eine Pleitewelle in der Branche zu verhindern, sagte der parlamentarische Geschäftsführer Carsten Schneider in Berlin. Den Vorstoß vor allem aus der CSU, die Mehrwertsteuer für die Gastronomie zu senken, sah die SPD dagegen skeptisch. Das helfe den Restaurants und Cafés nur, wenn sie auch Umsatz machten - was derzeit kaum der Fall sei. In der Partei gab es zudem Befürchtungen, die eigentlich vorübergehend geplante Reduzierung könne später schwierig wieder zurückgenommen werden. Zudem helfe sie auch großen Ketten, die gar keine Unterstützung bräuchten, so die SPD.

Der DEHOGA Bundesverband besteht auf ein sofortiges Rettungspaket für das Gastgewerbe „Unsere Betriebe waren die ersten, die geschlossen wurden, und sind nun die letzten, die wieder öffnen dürfen“, erklärt Guido Zöllick, Präsident des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes (DEHOGA Bundesverband). „Umso wichtiger ist jetzt ein sofortiges Rettungspaket für die Branche, wie wir es von Beginn an gefordert haben“, sagt Zöllick. Nur so ließen sich eine Pleitewelle nie gekannten Ausmaßes und Massenarbeitslosigkeit verhindern. An erster Stelle stehe dabei die Einführung der reduzierten Mehrwertsteuer für gastronomische Umsätze ab dem ersten Tag der Wiedereröffnung. Neben der steuerlichen Entlastung brauche das Gastgewerbe ferner die Bildung eines Rettungs- und Entschädigungsfonds mit direkten Finanzhilfen, der für alle Betriebe zugänglich sei.

Ein Überblick über die Beschlüsse:

CDU-Chefin Annegret Kramp-Karrenbauer sprach von «sehr intensiven Verhandlungen», bei denen es um schwierige Detailfragen gegangen sei. Sie sei aber «sehr froh und zufrieden mit dem Ergebnis». Die Corona-Pandemie habe das Leben der Menschen «ganz einschneidend verändert».

Auch CSU-Chef Markus Söder sprach von «dicken Brettern», die es zu durchbohren galt. Obwohl er sich eine längere Dauer für die Absenkung der Mehrwertsteuer für die Gastronomie gewünscht hätte, sei er mit dem gefundenen «Anreiz-Programm» zufrieden. In Summe werde die Branche so um rund vier Milliarden Euro entlastet.

Der SPD-Vorsitzende Norbert Walter-Borjans sagte, es seien wichtige Beschlüsse für Unternehmen und Arbeitnehmer, die unter Einbußen litten, getroffen worden. Dafür habe es sich gelohnt, auch länger als erwartet zusammenzusitzen und erheblich kontrovers zu diskutieren.

ANHEBUNG DES KURZARBEITERGELDES

Wegen der schweren wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise sind Hunderttausende Beschäftigte in Kurzarbeit. Die Bundesagentur für Arbeit ersetzt einen Teil des weggefallenen Nettoeinkommens: Bei kinderlosen Beschäftigten 60 Prozent und bei Beschäftigten mit Kindern 67 Prozent. Zwar sehen einige Tarifverträge vor, dass das Kurzarbeitergeld auf fast 100 Prozent des Nettolohns aufgestockt wird. In vielen Branchen gilt das aber nicht. Deswegen forderte der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB), es befristet auf 80 und 87 Prozent zu erhöhen. Ansonsten könnten viele Menschen ihre Mieten oder Ratenkredite fürs Auto oder das Eigenheim nicht mehr zahlen.

Die Koalitionsspitzen wollen nun das Kurzarbeitergeld anheben, und zwar gestaffelt. Für diejenigen, die es für eine um mindestens 50 Prozent reduzierte Arbeitszeit beziehen, soll es ab dem 4. Monat des Bezugs auf 70 Prozent beziehungsweise 77 Prozent für Haushalte mit Kindern und ab dem 7. Monat des Bezuges auf 80 Prozent beziehungsweise 87 Prozent für Haushalte mit Kindern steigen - längstens bis Ende 2020. Außerdem werden für Arbeitnehmer in Kurzarbeit ab 1. Mai bis Ende 2020 bereits bestehende Hinzuverdienstmöglichkeiten erweitert.

VERLÄNGERUNG DES ARBEITSLOSENGELDES

Das Wirtschaftsleben ist wegen der Beschränkungen in weiten Teilen zum Erliegen gekommen, bei vielen Unternehmen sind Aufträge und Umsätze eingebrochen. Das hat Folgen auch für den Arbeitsmarkt, in dem derzeit kaum in neue Jobs vermittelt wird. Deswegen soll nun die Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes I verlängert werden - und zwar um drei Monate und für diejenigen, deren Anspruch zwischen dem 01. Mai und 31. Dezember 2020 enden würde.

Wer arbeitslos wird, bekommt bisher 12 Monate lang Arbeitslosengeld, das gilt für Arbeitnehmer bis 50 Jahre - vorausgesetzt, sie waren zuvor 24 Monate oder länger versicherungspflichtig. Für Arbeitslose ab 50 Jahren steigt die Bezugsdauer in mehreren Schritten auf bis zu 24 Monate an. Voraussetzung: Sie waren 48 Monate oder länger versicherungspflichtig. Die Höhe des Arbeitslosengelds liegt bei 60 Prozent des letzten Netto-Entgelts, bei Arbeitslosen mit Kindern sind es 67 Prozent.

STEUERHILFEN FÜR DIE GASTRONOMIE

Der Gastronomie bricht gerade ein Großteil der Einnahmen weg. Deswegen sollen Gastronomiebetriebe nun steuerlich entlastet werden. Die Mehrwertsteuer für Speisen in der Gastronomie wird laut Beschluss ab dem 1. Juli befristet bis zum 30. Juni 2021 auf den ermäßigten Steuersatz von 7 Prozent gesenkt.

Bisher gilt für Speisen, die in einem Restaurant, einem Café oder einer Bar verzehrt werden, ein Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent. Für Gerichte, die der Gast mitnimmt oder nach Hause bestellt, fallen in der Regel nur 7 Prozent an. Nun soll generell ein Satz von 7 Prozent gelten.

MEHR GELD FÜR SCHULEN

Die allermeisten Schulen sind geschlossen, Anfang Mai soll der Unterricht schrittweise wieder starten. Der Bund ist bereit, Schulen und Schüler beim digitalen Unterricht zu Hause mit 500 Millionen Euro zu unterstützen, wie es im Papier heißt. Geplant ist ein Sofortausstattungsprogramm. Damit sollen die Schulen in die Lage versetzt werden, bedürftigen Schülern einen Zuschuss von 150 Euro für die Anschaffung entsprechender Geräte zu gewähren. Darüber hinaus solle die Ausstattung der Schulen gefördert werden, die für die Erstellung professioneller Online-Lehrangebote erforderlich ist.

NACHBESSERUNGEN BEI WIRTSCHAFTSHILFEN

Die Politik hat bereits milliardenschwere Hilfsprogramme für die Wirtschaft beschlossen, um Jobs und Firmen zu erhalten. Die Bundesregierung hatte bereits angekündigt, bei Bedarf nachzubessern. Geplant sind nun steuerliche Entlastungen für kleine und mittelständische Unternehmen - um Liquidität zu sichern. Konkret geht es um die sogenannten Verlustverrechnung. Absehbare Verluste für dieses Jahr sollen mit Steuer-Vorauszahlungen aus dem vergangenen Jahr verrechnet werden dürfen.

WEITERE MILLIARDENKOSTEN

Die neuen Hilfen kosten Milliarden. SPD-Chef Norbert Walter-Borjans sprach von Kosten in Höhe von «oberhalb» 10 Milliarden Euro, alleine die Mehrwertsteuersenkung in der Gastronomie koste für ein Jahr bis zu 5 Milliarden, die Hilfen für die Liquidität der Firmen rund vier Milliarden. Die Bundesregierung hatte bereits massive Hilfspakete für Unternehmen, Selbstständige und Arbeitnehmer geschnürt. Dafür plant sie mit neuen Schulden in Höhe von 156 Milliarden Euro. Wegen der Hilfspakete steigt Deutschlands Staatsverschuldung deutlich an. Das Finanzministerium rechnet damit, dass die Schuldenquote - also das Verhältnis der Schulden zur gesamten Wirtschaftsleistung - Ende des Jahres bei 75,25 Prozent liegen wird, wie aus dem Stabilitätsprogramm 2020 hervorgeht.

Das Ende der Fahnenstange aber dürfte noch nicht erreicht sein. Denn neben den akuten Krisenhilfen sind auch Maßnahmen geplant, um die Konjunktur wieder anzukurbeln. Auch das dürfte Milliarden kosten. Die Steuereinnahmen aber dürften zurückgehen, weil Deutschland in eine Rezession rutscht. Im Mai ist die neue Steuerschätzung.

(Mit Material der dpa)


 

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