Länder wollen weitere steuerliche Entlastung von Brauereien

| Politik Politik

Die Finanzminister der Länder wollen eine weitere steuerliche Entlastung der von der Pandemie hart getroffenen Brauereibranche. Auf Initiative der Länder Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Hamburg, Bayern und Saarland forderten sie am Donnerstag in Düsseldorf Bundesfinanzminister Olaf Scholz auf, die im Rahmen der Umsetzung einer EU-Richtlinie anstehende höhere Besteuerung von Biermischgetränken bis Ende 2030 auszusetzen.

Den neuen Regeln zufolge sollen bei Biermischgetränken ab dem Jahreswechsel auch die nach Abschluss der Gärung hinzugefügten Zutaten - etwa der beim Radler über die Limonade zugesetzte Zucker - bei der Besteuerung berücksichtigt werden. «Das Resultat wäre eine höhere Steuer auf Biermischgetränke wie Radler», beschrieb ein Sprecher des Deutschen Brauer-Bundes die Konsequenzen.

Dies wollen die Länderfinanzminister nun verhindern. Sie forderten Scholz auf, von der in der EU-Richtlinie vorgesehenen Möglichkeit einer Übergangsregelung bis Ende 2030 Gebrauch zu machen.

Der nordrhein-westfälische Finanzminister Lutz Lienenkämper sagte, die Brauereien benötigten diese Unterstützung dringend. «Allein in Nordrhein-Westfalen sind rund 150 Brauereien ansässig. Die seit mitunter Jahrhunderten beheimateten Bierbrauereien stellen einen traditionsreichen Bestandteil der nordrhein-westfälischen Kultur dar.» Auch Bayerns Finanzminister Albert Füracker betonte: «Wir wollen die Vielfalt der Brauwirtschaft, die auch ein Ausdruck bayerischer Tradition und Heimat ist, erhalten.» Der Brauer-Bund sprach von einer «guten Nachricht für die Brauereien».

Es ist nicht das erste Mal, dass die Finanzminister den Brauereien in der Pandemie unter die Arme greifen. Um den wirtschaftlichen Folgen bei kleinen und mittelständischen Brauereien entgegenzutreten, wurden bereits die Steuersätze der sogenannten Biersteuermengenstaffel befristet für 2021 und 2022 gesenkt.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Die Spitzen der Ampel-Koalition haben nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur eine Einigung über den Bundeshaushalt für 2024 erzielt. Details sollen im Laufe des Tages bekanntgegeben werden, wie die dpa am Mittwochmorgen erfuhr

Die Mehrwertsteuererhöhung von sieben auf 19 Prozent auf Speisen wird gravierende Folgen für die Gastgeber haben. Das zeigt eine aktuelle Umfrage des DEHOGA Bundesverbandes: 62,7 Prozent der befragten Unternehmer geben an, dass sie die Steueranhebung auf 19 Prozent zum 1. Januar 2024 wirtschaftlich hart treffen wird. Neun von zehn Unternehmen planen Preissteigerungen.

Mobilität und Digitalisierung standen inhaltlich im Mittelpunkt des Parlamentarischen Abends der Tourismuswirtschaft: Die notwendigen Investitionen in die digitale und Verkehrsinfrastruktur müssten genauso wie in die Erforschung und Produktion von E-Fuels sichergestellt werden.

Paris mobilisiert vor den Olympischen Spielen im kommenden Sommer gegen Betrug und Abzocke in Hotels, Restaurants und Cafés. Dazu sollen 10.000 Betriebe überprüft werden, kündigte das Wirtschaftsministerium in Paris an.

Der Bundeshaushalt 2024 wird, aller Voraussicht nach, nicht mehr in diesem Jahr vom Parlament beschlossen. Damit laufen die sieben Prozent Mehrwertsteuer für Speisen in der Gastronomie automatisch aus. Alle Präsidenten der DEHOGA-Landesverbände und des Bundes richten in einem Offenen Brief einen Appell an Olaf Scholz, an der einheitlichen Besteuerung von Essen mit sieben Prozent festzuhalten.

Patientinnen und Patienten können sich unter bestimmten Voraussetzungen künftig telefonisch von ihrer Arztpraxis krankschreiben lassen. Die Regelung gilt ab sofort, wie der Gemeinsame Bundesausschuss von Ärzten, Krankenkassen und Kliniken mitteilte.

Nährwerte und Zusatzstoffe müssen vom 8. Dezember an auch auf Wein- und Sektflaschen zu finden sein - allerdings noch nicht sofort auf allen, wie es Winzer und Sekthersteller befürchtet hatten. In der EU-Verordnung gibt es eine Übergangsvorschrift.

Acht bis zehn Prozent mehr Geld empfiehlt die NGG ihren Tarifkommissionen als Forderung für die kommenden Tarifverhandlungen. Für die Beschäftigten im Gastgewerbe soll zudem ein monatlicher Lohn von mindestens 3.000 Euro anvisiert werden.

Die EU-Länder dürfen während einer Pandemie Reiseverbote in Hochrisikogebiete verhängen - ein solches Verbot müsse jedoch begründet sein und klare Vorschriften enthalten. Das teilten die Richter am Europäischen Gerichtshof (EuGH) mit.

Größere Arbeitgeber mit mindestens 250 Beschäftigten sind bereits seit dem Sommer verpflichtet, interne Meldestellen für sog. „Whistleblower“ einzurichten und zu betreiben. Ab dem 1. Dezember stellt ein Verstoß gegen diese Pflicht eine Ordnungswidrigkeit dar, die ein Bußgeld bis zu 20.000 Euro nach sich ziehen kann.