Am 12. Juni startet die Gruppenphase der Fußball-Europameisterschaft 2020. 24 Teams kämpfen um die Trophäe. Die deutsche Mannschaft muss sich unter anderem mit dem Titelverteidiger Portugal und dem französischen Team messen. Millionen Fans werden mitfiebern – gerne auch unter freiem Himmel. Anlässlich des Turniers sind vielerorts wieder Übertragungen der Spiele auf Großleinwänden geplant. Die Herausforderung dabei: Manche Partien werden erst um 21.00 Uhr angepfiffen und ziehen sich bis in die Nachtstunden nach 22.00 Uhr hin. Die Veranstalter der öffentlichen TV-Übertragungen im Freien können die üblichen Ruhezeiten nicht einhalten.
Sonderregelung für Lärmschutz
Da jedoch ein herausragendes öffentliches Interesse an diesen Veranstaltungen besteht, hat das Bundeskabinett eine Sonderregelung beschlossen. Sie ermöglicht Ausnahmen für öffentliche Fußball-Übertragungen auch nach 22.00 Uhr. So sind Rechts- und Planungssicherheit gewährleistet. Es liegt im Ermessen der zuständigen kommunalen Behörden, im Einzelfall die Ruhezeiten am Abend zu reduzieren. Sie müssen dabei zwischen dem öffentlichen Interesse an der Fernsehübertragung und dem Schutz betroffener Anwohner abwägen.
Auf Dauer des Turniers befristet
Die Verordnung über den Lärmschutz bei öffentlichen Fernsehdarbietungen im Freien gilt befristet für die Dauer der Fußball-Europameisterschaft. Vergleichbare Verordnungen haben sich bereits während den Fußball-Weltmeisterschaften seit 2006 und bei den Fußball-Europameisterschaften 2008 und 2016 bewährt. Die Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft und am 31. Juli 2020 außer Kraft. Der Bundesrat muss vorher noch zustimmen.
Der DEHOGA begrüßt die Entscheidung des Bundeskabinetts, die Lärmschutz-Vorschriften während der Fußball-EM zu lockern. Die beschlossene befristete Ausnahme lasse Fans & Gastronomen auch Spiele, die um 21:00 Uhr beginnen, beim Public Viewing bis zum Abpfiff genießen, so der Verband.