Lauterbach: Reiseverbot aus Regionen mit hohen Infektionszahlen

| Politik Politik

Im Streit um Beherbergungsverbote in den Bundesländern hat SPD-Gesundheitsexperte Karl Lauterbach ein Reiseverbot für Menschen aus Regionen mit hohen Fallzahlen gefordert. «Für besonders hohe Infektionszahlen sollte für die Region dann besser sogar ein komplettes Reiseverbot gelten, bis sich die Lage dort beruhigt hat», sagte Lauterbach im Interview der «Rheinischen Post» (Freitag). Um vor die Welle des exponentiellen Wachstums zu kommen, sollten Reiserückkehrer und Reisewillige nicht mehr getestet werden, erklärte er weiter.

Lauterbach übte zudem Kritik an der gescheiterten Einigung bei Thema Beherbergungsverbot. «Es bleibt falsch, dass die Länder bis zum 8. November beim Beherbergungsverbot völlig unterschiedliche Regelungen treffen und Negativtests verlangen.» Ihm zufolge werden besonders in den Ballungsräumen wichtige Testkapazitäten dadurch weggenommen. «Die Gesundheitsämter in den Hotspots bräuchten jetzt sehr schnell Hilfe von Bundeswehr und Bundespolizei, um die Menschen in Infektionsketten zu informieren und in Quarantäne zu schicken», forderte er.

Am Mittwoch hatten Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU), Bundesminister und die Ministerpräsidenten der Länder in Berlin über Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie beraten. In Sachen Beherbergungsverbot für Urlauber aus innerdeutschen Risikogebieten erzielten Bund und Länder jedoch keine Einigung. Bis zum 8. November soll diese umstrittene Maßnahme demnach auf ihre Wirksamkeit überprüft werden. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Die Spitzen der Ampel-Koalition haben nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur eine Einigung über den Bundeshaushalt für 2024 erzielt. Details sollen im Laufe des Tages bekanntgegeben werden, wie die dpa am Mittwochmorgen erfuhr

Die Mehrwertsteuererhöhung von sieben auf 19 Prozent auf Speisen wird gravierende Folgen für die Gastgeber haben. Das zeigt eine aktuelle Umfrage des DEHOGA Bundesverbandes: 62,7 Prozent der befragten Unternehmer geben an, dass sie die Steueranhebung auf 19 Prozent zum 1. Januar 2024 wirtschaftlich hart treffen wird. Neun von zehn Unternehmen planen Preissteigerungen.

Mobilität und Digitalisierung standen inhaltlich im Mittelpunkt des Parlamentarischen Abends der Tourismuswirtschaft: Die notwendigen Investitionen in die digitale und Verkehrsinfrastruktur müssten genauso wie in die Erforschung und Produktion von E-Fuels sichergestellt werden.

Paris mobilisiert vor den Olympischen Spielen im kommenden Sommer gegen Betrug und Abzocke in Hotels, Restaurants und Cafés. Dazu sollen 10.000 Betriebe überprüft werden, kündigte das Wirtschaftsministerium in Paris an.

Der Bundeshaushalt 2024 wird, aller Voraussicht nach, nicht mehr in diesem Jahr vom Parlament beschlossen. Damit laufen die sieben Prozent Mehrwertsteuer für Speisen in der Gastronomie automatisch aus. Alle Präsidenten der DEHOGA-Landesverbände und des Bundes richten in einem Offenen Brief einen Appell an Olaf Scholz, an der einheitlichen Besteuerung von Essen mit sieben Prozent festzuhalten.

Patientinnen und Patienten können sich unter bestimmten Voraussetzungen künftig telefonisch von ihrer Arztpraxis krankschreiben lassen. Die Regelung gilt ab sofort, wie der Gemeinsame Bundesausschuss von Ärzten, Krankenkassen und Kliniken mitteilte.

Nährwerte und Zusatzstoffe müssen vom 8. Dezember an auch auf Wein- und Sektflaschen zu finden sein - allerdings noch nicht sofort auf allen, wie es Winzer und Sekthersteller befürchtet hatten. In der EU-Verordnung gibt es eine Übergangsvorschrift.

Acht bis zehn Prozent mehr Geld empfiehlt die NGG ihren Tarifkommissionen als Forderung für die kommenden Tarifverhandlungen. Für die Beschäftigten im Gastgewerbe soll zudem ein monatlicher Lohn von mindestens 3.000 Euro anvisiert werden.

Die EU-Länder dürfen während einer Pandemie Reiseverbote in Hochrisikogebiete verhängen - ein solches Verbot müsse jedoch begründet sein und klare Vorschriften enthalten. Das teilten die Richter am Europäischen Gerichtshof (EuGH) mit.

Größere Arbeitgeber mit mindestens 250 Beschäftigten sind bereits seit dem Sommer verpflichtet, interne Meldestellen für sog. „Whistleblower“ einzurichten und zu betreiben. Ab dem 1. Dezember stellt ein Verstoß gegen diese Pflicht eine Ordnungswidrigkeit dar, die ein Bußgeld bis zu 20.000 Euro nach sich ziehen kann.