Lobby-Erfolg des DEHOGA bei Zuwanderung von Fachkräften

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Die Bundesagentur für Arbeit hat eine Bedarfsanalyse entwickelt, die 54 Berufsgruppen mit einer besonders hohen „Zuwanderungsaffinität“ aufweist. Dieses Papier soll Basis der kommenden Vermittlungsabsprachen mit EU-Drittstaaten sein. Alle gastgewerblichen Berufsgruppen sind enthalten. Das wertet der Bundesverband als Erfolg seiner Lobby-Arbeit.

Im Gesetzgebungsverfahren zum Fachkräfteeinwanderungsgesetz hatte der DEHOGA deutlich gemacht, dass die Öffnung der gesetzlichen Regelungen richtig und wichtig sei, das tatsächliche Funktionieren der Fachkräfteeinwanderung allerdings vor allem von der praktischen Umsetzung, insbesondere bei der Vermittlung von Drittstaatlern, bei den Visums- und Anerkennungsverfahren und bei der Arbeit der Ausländerbehörden abhänge.

Einer den zentralen Akteure hierbei die Bundesagentur für Arbeit. Denn diese muss entscheiden, mit welchen Nicht-EU-Staaten über welche Berufe sog. Vermittlungsabsprachen getroffen werden. Das richtet sich einerseits nach den Ausbildungssystemen in den in Frage kommenden Ländern und der Arbeitsmarktsituation dort. Nur dort, wo es eine Chance auf Anerkennung gleichwertiger Berufsabschlüsse gibt, macht Vermittlungstätigkeit Sinn. Und nur die Länder, die ein Eigeninteresse daran haben, dass ihre Staatsangehörigen zur Arbeit nach Deutschland gehen, werden mit der deutschen Arbeitsverwaltung zusammenarbeiten.

Andererseits richtet sich die Schwerpunktsetzung der Arbeitsagentur auch nach dem Fachkräftebedarf in Deutschland. Der DEHOGA seit Jahren in zahlreichen Stellungnahmen und persönlichen Gesprächen darauf hingewiesen, dass die „Engpassanalyse“ jedenfalls für das Gastgewerbe ein untaugliches Instrument zur Beurteilung des tatsächlichen Bedarfs der Branche ist. Im Rahmen des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes konnten so auch der Erfolg verzeichnet werden, dass eine Einordnung als Engpassberuf keine Voraussetzung mehr für die Erteilung der Arbeitsgenehmigung ist.

Dafür hat die Bundesagentur für Arbeit jetzt das neue Instrument der Bedarfsanalyse entwickelt und in der letzten Woche vor Mitgliedern des Verwaltungsrates und der Arbeitsagenturen vorgestellt. Die Bedarfsanalyse listet insgesamt 54 Berufsgruppen mit einer besonders hohen „Zuwanderungsaffinität“ auf und soll Basis der kommenden Vermittlungsabsprachen mit EU-Drittstaaten sein.

Das Ergebnis bewertet DEHOGA auch als Erfolg seiner Aufklärungs- und Überzeugungsarbeit. Denn alle gastgewerblichen Berufsgruppen (Speisezubereitung, Gastronomie und Hotellerie) sind in der Bedarfsanalyse enthalten.

Die Zuwanderungsaffinität bestimmt sich neben den Engpasskriterien (wichtig für alle Betriebe: Das Melden von offenen Stellen bei den Arbeitsagenturen bleibt also relevant!) in erster Linie nach der Zustimmungsquote für den Arbeitsaufenthalt  für Drittstaatsangehörige und nach der Entwicklung des Anteils der ausländisch Beschäftigten seit 2016. Parallel dazu wird das Konzept zur Ermittlung des Fachkräfteengpasses überarbeitet: Neben den bisherigen Engpassindikatoren Vakanzzeit und Bestand an Arbeitslosen, sollen „Risikoindikatoren“ und „Ergänzungsindikatoren“ für eine bessere Auswahl sorgen. So sollen unter anderem auch der Ausbildungsmarkt, der Anteil ausländischer Beschäftigter, das Alter, die Vergütungsstruktur, die Stellenbesetzungsquote etc. bei der Ermittlung der Engpassberufe Berücksichtigung finden.

Die erste Engpassanalyse nach neuer Methodik soll im Januar 2020 veröffentlich werden. Es wird auch eine Regionalisierung zumindest nach Bundesländern angestrebt.

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