Lockdown mit Öffnungsmöglichkeiten verlängert – Perspektiven für Innen-Gastronomie und Hotels erneut vertagt

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Der Lockdown zur Bekämpfung der Corona-Pandemie in Deutschland wird von Bund und Ländern grundsätzlich bis zum 28. März verlängert. Allerdings soll es je nach Infektionslage viele Öffnungsmöglichkeiten geben. Das betrifft auch die Außengastronomie. Frühester Öffnungstermin laut Beschluss ist der 22. März. Perspektiven für Hotels und die Öffnung von Gastronomie in Innenräumen wurden auf das nächste Treffen vertagt. Dieses findet wahrscheinlich am 22. März statt.

Das haben Kanzlerin Angela Merkel (CDU) und die Länder-Ministerpräsidenten am Mittwoch in Berlin in stundenlangen Verhandlungen beschlossen. Vereinbart wurde eine stufenweise Öffnungsstrategie mit eingebauter Notbremse: Führen einzelne Lockerungen zu einem starken Anstieg der Infektionszahlen in einer Region, werden automatisch alle schon erfolgten Erleichterungen wieder gestrichen.

Schon vom kommenden Montag an sollen nach den Beschlüssen die stark beschränkten privaten Kontaktmöglichkeiten gelockert werden. Dann werden wieder private Zusammenkünfte des eigenen Haushalts mit einem weiteren Haushalt möglich sein, jedoch beschränkt auf maximal fünf Personen. In Regionen mit einer Sieben-Tage-Inzidenz von unter 35 neuen Infektionen pro Woche können es auch Treffen des eigenen Haushalts mit zwei weiteren Haushalten mit zusammen maximal zehn Personen sein. Kinder bis 14 Jahre sind hiervon jeweils ausgenommen. Bisher darf sich ein Hausstand mit maximal einer Person eines anderen Hausstandes treffen.

Nach den schon vorgenommenen ersten Öffnungen bei Schulen und Friseuren sollen nun in einem zweiten Schritt Buchhandlungen, Blumengeschäfte und Gartenmärkte folgen. In einzelnen Ländern sind diese bereits offen, jetzt soll das bundesweit zulässig sein. Voraussetzung ist, dass Hygienekonzepte und eine Kundenbegrenzung eingehalten werden. Auch Fahr- und Flugschulen können den Betrieb unter Auflagen wieder aufnehmen.

Weitere eingeschränkte Öffnungen kann es schon in Regionen geben, in denen lediglich die Sieben-Tage-Inzidenz von 100 Neuinfektionen je 100 000 Einwohner unterschritten wird. Neben Terminshopping-Angeboten im Einzelhandel können dann Museen, Galerien, Zoos, botanische Gärten und Gedenkstätten für Besucher mit Terminbuchung öffnen. Erlaubt sein soll dann auch Individualsport alleine oder zu zweit sowie Sport in Gruppen von bis zu zehn Kindern bis 14 Jahren im Außenbereich. Bei einer stabilen Sieben-Tage-Inzidenz von unter 50 fallen die Auflagen weg oder werden abgeschwächt. Dann soll auch kontaktfreier Sport in kleinen Gruppen im Freien wieder möglich sein.

Die nächsten Öffnungsschritte werden dem Beschluss zufolge davon abhängig gemacht, dass die vorherige Stufe 14 Tage lang nicht zu einer Verschlechterung der Sieben-Tage-Inzidenz geführt hat. Dann geht es zunächst um die Öffnung der Außengastronomie, von Kinos, Theatern, Konzert- und Opernhäusern sowie um kontaktfreien Sport im Innenbereich und um Kontaktsport im Außenbereich. Im nächsten Schritt sind weitere Sportmöglichkeiten und Freizeitveranstaltungen dran. Auch hier gilt: Bis zu einer 100er Inzidenz soll es höhere Auflagen wie tagesaktuelle Tests oder einen Buchungszwang geben, die bei einer Sieben-Tage-Inzidenz bis 50 Neuinfektionen wegfallen.

Der FDP-Vorsitzende Christian Lindner reagierte enttäuscht auf die Beschlüsse. «Für die Bundesregierung bleibt offenbar der Lockdown das einzig denkbare Rezept. Dabei wäre mit innovativen Konzepten mehr gesellschaftliches und wirtschaftliches Leben möglich», sagte er den Zeitungen der Funke Mediengruppe. Linken-Fraktionschef Dietmar Bartsch sagte den Funke-Blättern: «Corona-Irrgarten statt klaren Stufenplan: Die Entscheidungen bei der Pandemiebekämpfung sind nur schwer nachvollziehbar. Heute haben wir ein Inzidenz- und Lockerungswirrwarr erlebt, der die Bürgerinnen und Bürger verunsichern wird.»

Der Deutsche Städte- und Gemeindebund nannte die Beschlüsse zu den Corona-Tests zu unkonkret. «Die Organisation liegt bei den Ländern und Kommunen. Wie sich die Eigentests in das System einfügen sollen, wie der Nachweis dokumentiert wird, wie lange er gewisse Zugänge ermöglichen soll, wird leider noch nicht beantwortet», sagte Hauptgeschäftsfüphrer Gerd Landsberg der «Rheinischen Post».

Für die Gastronomie in Innenräumen oder für die private Reisen in Hotels gibt es weiter keine Perspektive. Gespräche darüber wurden auf die die nächste Bund-Länder-Runde am 22. März verschoben. Dieser Passus löst in der Branche blankes Entsetzen aus: Die Pläne der Bundesregierung führten dazu, dass den Betrieben nach dem Weihnachts- und Silvestergeschäft nun auch das Ostergeschäft entgehe, sagte die Hauptgeschäftsführerin des Hotel- und Gaststättenverbandes (Dehoga), Ingrid Hartges, der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ vom Mittwoch. „Auch wir wollen keine dritte Welle, aber wir wollen eine echte Perspektive“, sagte Hartges. „Viele Betriebe stehen vor der Zerstörung ihres Lebenswerks.“ Der Präsident des Bundesverbands der Deutschen Tourismuswirtschaft (BTW), Michael Frenzel, kritisierte: „Es ist nicht nur unbefriedigend, sondern auch inakzeptabel, dass die Politik unserer Branche weiterhin jegliche Perspektiven verweigert.“

Wichtige Elemente für weitere Öffnungen sollen Impfen und Testen sein. Vereinbart wurde, dass Ende März/Anfang April die haus- und fachärztlichen Praxen umfassend in die Impfkampagne eingebunden werden, um diese zu beschleunigen. Kostenlose Corona-Schnelltests für alle Bürger sollen voraussichtlich von nächster Woche an möglich werden. Der Bund will ab dann die Kosten dafür übernehmen. Pro Woche soll mindestens ein Schnelltest möglich sein, den geschultes Personal etwa in Testzentren oder Praxen abnimmt.

Der DEHOGA Bundesverband kritisierte im Vorfeld der Sitzung, dass erst Ende März über Indoor-Gastronomie und Hotels gesprochen werden soll. „Das ist das Gegenteil von einer Öffnungsstrategie“, kritisierte DEHOGA-Präsident Zöllick und appellierte eindringlich an die Politik: „Wir erwarten, dass die Bundesregierung und die zuständigen Ministerpräsidenten und Ministerpräsidentinnen der Länder alles dafür tun, dass unsere Betriebe keinen Tag länger als gesundheitspolitisch geboten geschlossen bleiben.“ Umfassende Korrekturen seien dringend notwendig. „Dabei erwarten wir Gleichbehandlung mit anderen Branchen.“ Eine Fortsetzung der Politik nach dem Motto „Ihr bleibt zu, um andere Branchen geöffnet zu halten oder zu öffnen“ werde das Gastgewerbe nicht akzeptieren. „Die Maßnahmen müssen widerspruchsfrei und nachvollziehbar sein. Zudem erwarten wir deutlich mehr Tempo und Professionalität bei den Impfungen. Gleiches gilt für eine effektive Schnellteststrategie.“

Planlosigkeit statt Gesamtplan für das Gastgewerbe. Willkür statt Logik.

Der DEHOGA NRW kritisiert die Ergebnisse des Bund-Länder-Treffens am gestrigen Mittwoch scharf. "Wieder gibt es kein Gesamtkonzept und keine Aussicht auf einen Restart des Gastgewerbes. Auch wenn Biergärten und Terrassen demnächst wieder öffnen dürften, fehlt eine Gesamtstrategie, in der Perspektiven auch für Restaurants, Kneipen, Hotels und andere gastgewerbliche Betriebe enthalten sind. Zahlreiche Versäumnisse bei Impfungen, Tests und der Digitalisierung verlängern die Schließungen im Gastgewerbe, die mittlerweile mehr als vier Monate am Stück andauern. Der DEHOGA NRW fordert deshalb sofort eine Ausweitung weiterer staatlicher Entschädigungsleistungen, unter anderem einen angemessenen Unternehmerlohn für die Zeiten, in denen die Betriebe des Gastgewerbes geschlossen bleiben müssen."

DEHOGA Bayern "Beschlüsse nicht nachvollziehbar"

Der DEHOGA Bayern schreibt: "Dennoch sind die Beschlüsse enttäuschend und nicht nachvollziehbar. Kontaktbeschränkungen im Privaten zu lockern und zeitgleich geschützte Bereiche geschlossen zu halten, halten wir angesichts der Erfahrungen der letzten Monate für fahrlässig. Biergärten erst dann zu öffnen, wenn auch Theater und Opernhäuser an den Start gehen dürfen, ist für uns rational nicht zu verstehen. Auch Perspektiven für Kontaktsport in Innenräumen abzugeben, aber noch nicht einmal über Übernachtungen im eigenen Hotelzimmer oder in Ferienwohnungen zu reden, ist logisch nicht mehr nachvollziehbar."

Caroline von Kretschmann, Chefin des Europäischen Hofs in Heidelberg schreibt auf Facebook: "Wenn man sich den Beschlussentwurf der heutigen Ministerpräsidentenkonferenz anschaut, drängt sich einem folgende Einschätzung auf: Die Regierung scheint das Maß und die Verhältnismäßigkeit verloren zu haben." Die Einfallslosigkeit müsse ein Ende haben.

Die geplanten Öffnungsschritt im Detail

Öffnungsschritt 1 – Schulen, Kitas, Friseure

Der erste Öffnungsschritt ist bereits zum 1. März erfolgt. Angesichts sinkender Infektionszahlen konnten Bereiche der Schule und der Kinderbetreuung wieder öffnen. Auch Friseurbetriebe haben bundesweit unter Hygieneauflagen wieder geöffnet. Außerdem gibt es einzelne weitere Öffnungen in den Ländern. 

Öffnungsschritt 2 – Buchhandlungen und körpernahe Dienstleistungen

Der zweite Öffnungsschritt ist ab dem 8. März vorgesehen. Buchhandlungen, Blumengeschäfte und Gartenmärkte werden dem Einzelhandel des täglichen Bedarfs zugerechnet. Sie können somit auch mit entsprechenden Hygienekonzepten und einer Begrenzung der Anzahl von Kunden wieder öffnen. Vorgesehen sind eine Kundin oder ein Kunde pro 10 Quadratmeter für die ersten 800 Quadratmeter Verkaufsfläche und ein weiterer für jede weiteren 20 Quadratmeter Verkaufsfläche.

Ebenfalls ab 8. März können die bisher noch geschlossenen körpernahen Dienstleistungsbetriebe sowie Fahr- und Flugschulen mit entsprechenden Hygienekonzepten wieder öffnen. Für Dienstleistungen, bei denen nicht dauerhaft eine Maske getragen werden kann (etwa Kosmetik oder Rasur), sind ein tagesaktueller negativer Covid-19 Schnell- oder Selbsttest der Kundin oder des Kunden sowie ein Testkonzept für das Personal Voraussetzung.

Öffnungsschritt 3 – Einzelhandel, Museen, Außensport

Ein dritter Öffnungsschritt ist in den Ländern ab dem 8. März abhängig vom Infektionsgeschehen möglich.

Bei einer stabilen 7-Tage-Inzidenz unter 50 Neuinfektionen/100.000 Einwohner:

  • Öffnung des Einzelhandels. Dabei ist die Zahl der Kunden im Geschäft begrenzt – auf eine Kundin oder einen Kunden pro 10 Quadratmeter für die ersten 800 Quadratmeter Verkaufsfläche und einem weiteren für jede weiteren 20 Quadratmeter.
  • Öffnung von Museen, Galerien, zoologischen und botanischen Gärten sowie Gedenkstätten
  • kontaktfreier Sport in kleinen Gruppen von maximal zehn Personen im Außenbereich, auch auf Außensportanlagen

Bei einer stabilen oder sinkenden 7-Tage-Inzidenz von unter 100 Neuinfektionen/100.000 Einwohner:

  • Einzelhandel kann mit Terminshopping-Angeboten öffnen („click and meet“): eine Kundin oder ein Kunde pro angefangene 40 Quadratmeter Verkaufsfläche mit Terminbuchung für einen begrenzten Zeitraum
  • Museen, Galerien, zoologische/botanische Gärten und Gedenkstätten mit Terminbuchung
  • Individualsport zu zweit und Sport in Gruppen von bis zu 20 Kindern bis 14 Jahren – im Außenbereich, auch auf Außensportanlagen

Dabei ist eine sogenannte Notbremse vorgesehen: Steigt die 7-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohner an drei aufeinander folgenden Tagen in dem Land oder der Region auf über 100, treten ab dem zweiten darauf folgenden Werktag die Regeln, die bis zum 7. März gegolten haben, wieder in Kraft.

Öffnungsschritt 4 – Außengastronomie, Theater, Sport

Der vierte Öffnungsschritt  ist abhängig vom Infektionsgeschehen und kann erfolgen, wenn sich die 7-Tage-Inzidenz nach dem dritten Öffnungsschritt in dem Land oder der Region 14 Tage lang nicht verschlechtert hat.

Bei einer stabilen 7-Tage-Inzidenz unter 50 Neuinfektionen/100.000 Einwohner:

  • Öffnung der Außengastronomie
  • Öffnung von Theatern, Konzert- und Opernhäusern sowie Kinos
  • kontaktfreier Sport im Innenbereich, Kontaktsport im Außenbereich

Bei einer stabilen oder sinkenden 7-Tage-Inzidenz von unter 100 Neuinfektionen/100.000 Einwohner:

  • Öffnung der Außengastronomie mit Terminbuchung. Sitzen an einem Tisch Personen aus mehreren Hausständen, ist ein tagesaktueller negativer Schnell- oder Selbsttest erforderlich 
  • Öffnung von Theatern, Konzert- und Opernhäusern sowie Kinos für Besucherinnen und Besucher mit tagesaktuellem negativem Schnell- oder Selbsttest
  • kontaktfreier Sport im Innenbereich und Kontaktsport im Außenbereich mit tagesaktuellem negativem Schnell- oder Selbsttest

Dabei ist eine sogenannte Notbremse vorgesehen: Steigt die 7-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohner an drei aufeinander folgenden Tagen in dem Land oder der Region auf über 100, treten ab dem zweiten darauf folgenden Werktag die Regeln, die bis zum 7. März gegolten haben, wieder in Kraft.

Öffnungsschritt 5 -Freizeitveranstaltungen, Einzelhandel, Sport

Der fünfte Öffnungsschritt kann – wiederum in Abhängigkeit vom Infektionsgeschehen – erfolgen, wenn sich die 7-Tage-Inzidenz nach dem vierten Öffnungsschritt in dem Land oder der Region 14 Tage lang nicht verschlechtert hat.

Bei einer stabilen 7-Tage-Inzidenz unter 50 Neuinfektionen/100.000 Einwohner:

  • Freizeitveranstaltungen mit bis zu 50 Teilnehmerinnen und Teilnehmern im Freien
  • Kontaktsport in Innenräumen

Bei einer stabilen oder sinkenden 7-Tage-Inzidenz zwischen 35 und 100 Neuinfektionen/100.000 Einwohner:

  • Einzelhandel mit Begrenzung des Kundenzulaufs
  • kontaktfreier Sport im Innenbereich, Kontaktsport im Außenbereich (ohne Covid-19-Test)

Dabei ist eine sogenannte Notbremse vorgesehen: Steigt die 7-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohner an drei aufeinander folgenden Tagen in dem Land oder der Region auf über 100, treten ab dem zweiten darauf folgenden Werktag die Regeln, die bis zum 7. März gegolten haben, wieder in Kraft.

Über die Perspektiven für weitere Bereiche wie Gastronomie, Kultur, Veranstaltungen, Reisen und Hotels wollen Bund und Länder bei ihrer nächsten Sitzung vorausichtlich am 24. März beraten. Dabei soll die angelaufene Teststrategie, das Impfen, die Verbreitung von Virusmutanten und andere Einflussfaktoren berücksichtigt werden. (Mit Material der dpa)


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