Markus Söder unterstützt DEHOGA Bayern-Forderung nach Mehrwertsteuersenkung bei Getränken

| Politik Politik

Der Bayerische Hotel- und Gaststättenverband fordert, die Mehrwertsteuer auf Getränke von 19 auf sieben Prozent zu senken. Die Mehrwertsteuer auf Speisen wurde schon während der Corona-Pandemie reduziert.

Die Gastronomie, die vor allem von Getränken lebe, brauche nun aber die gleiche Unterstützung, sagte die Präsidentin des Verbands, Angela Inselkammer, am Dienstag beim bayerischen Gastgebertag in Garmisch-Partenkirchen.

Ministerpräsident Markus Söder (CSU) unterstützte dort die Forderung des Verbands. Man müsse zudem auch über die Höhe der Mehrwertsteuer bei Lebensmitteln generell nachdenken. Eine Mehrwertsteuererhöhung wäre dagegen «ein falsches Signal für unser Land».

Darüber hinaus müssten insgesamt die Einkommen für die Arbeitnehmer steigen und die Arbeitskosten der Arbeitgeber sinken, forderte Inselkammer. In Zeiten, wo alles teurer werde, nehme der Staat einfach zu viel. Die Menschen bräuchten am Ende des Monats «mehr Netto vom Brutto» - dies erhöhe auch die Kaufkraft.

Die Mehrwertsteuer auf Speisen in der Gastronomie war während der Corona-Pandemie von 19 auf 7 Prozent reduziert worden - ursprünglich befristet bis Ende 2022. Das Kabinett hatte auf Vorschlag von Finanzminister Christian Lindner (FDP) bereits einer Verlängerung für das Jahr 2023 zugestimmt.

Erst kürzlich hatte der saarländische Wirtschaftsminister Jürgen Barke hat die Bundesländer aufgefordert, gemeinsam mit dem Saarland im Bundesrat für die dauerhafte Absenkung der Umsatzsteuer auf Getränke in der Gastronomie zu stimmen. (Tageskarte berichtete)

(mit dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Tübingen ist vorgeprescht: Kaffeebecher und andere Einwegverpackungen werden in der Uni-Stadt besteuert. Andere Kommunen wollen jetzt nachziehen. Doch es gibt noch ein rechtliches Problem. Eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts steht noch aus.

Praxen seien als «Verfolgungsbehörden der Arbeitgeberverbände denkbar ungeeignet», schimpft der Präsident des Kinderärzteverbandes. Er verlangt, Ärzte bei Attesten und Bescheinigungen zu entlasten.

Für die Zeit der Fußball-EM hat das Bundeskabinett eine sogenannte „Public-Viewing-Verordnung“ beschlossen. Sie ermöglicht den Kommunen, Ausnahmen von den geltenden Lärmschutzregeln zuzulassen. Vergleichbare Verordnungen hatte es bereits bei früheren Fußball-Welt- und Europameisterschaften gegeben.

Die Institutionen der Europäischen Union haben sich am 15. März im sogenannten Trilog-Verfahren auf eine Verpackungs- und Verpackungsabfallverordnung (Packaging and Packaging Waste Regulation - PPWR) geeinigt. Der Umweltausschuss (ENVI) und das Plenum des Europäischen Parlamentes werden die Einigung voraussichtlich noch im April annehmen.

Einigung im Tarifstreit zwischen der Deutschen Bahn und der Lokführergewerkschaft GDL: Insbesondere bei der 35-Stunden-Woche macht der Konzern weitgehende Zugeständnisse. Weitere Streiks sind damit vom Tisch.

Der Bundesrat hat in seiner heutigen Sitzung dem Wachstumschancengesetz zugestimmt und damit einen Kompromissvorschlag des Vermittlungsausschusses von Bundestag und Bundesrat vom 21. Februar 2024 bestätigt. Der DEHOGA stellt klar, dass aus Sicht des Verbandes die Inhalte des Wachstumschancengesetzes nicht ausreichen.

Arbeitgeber sollen die Bedingungen ihrer Arbeitsverträge nach dem Willen der Ampel-Koalition künftig nicht mehr in Papierform mit Unterschrift an künftige Mitarbeiter aushändigen müssen. Ein entsprechender Passus soll in den Gesetzentwurf zur Bürokratieentlastung eingefügt werden.

Vor dem Hintergrund des schwierigen Konjunkturumfelds und einer hartnäckigen Schwächephase des deutschen Mittelstandes mahnt die Arbeitsgemeinschaft (AG) Mittelstand​​​​​​​ von der Wirtschaftspolitik dringend Maßnahmen zur Stärkung der Wachstumskräfte an.

Die Bürokratie in Deutschland ist immens. Die Bundesregierung kündigt mit großen Worten eine Entrümpelung an. Der DEHOGA sagt: Das reicht noch lange nicht. Der Verband sagt, dass insgesamt immer noch viel zu wenig Bürokratieentlastung im Betriebsalltag der Unternehmen ankomme.

Bund und Länder haben sich, wie insbesondere von den Steuerberatern gefordert und vom DEHOGA unterstützt, auf eine letztmalige Fristverlängerung für die Schlussabrechnung bei den Coronahilfen bis Ende September 2024 geeinigt, sofern eine Fristverlängerung bis zum 31. März 2024 beantragt und bewilligt wurde.