Mindestlohnverstöße in jedem zehnten Hotel oder Restaurant 

| Politik Politik

Die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) fordert mehr Zollkontrollen in Hotels und Restaurants. Hintergrund: Bundesweit kontrollierte der Zoll im vergangenen Jahr 9.239 Betriebe des Gastgewerbes. Dabei deckten die Zöllner in jedem zehnten kontrollierten Hotel oder Restaurant einen Mindestlohnverstoß auf.

Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden der Linken-Bundestagsfraktion, Susanne Ferschl, hervor. Die Quote der Mindestlohn-Tricksereien lag danach im Schnitt aller Branchen mit 5,1 Prozent nur halb so hoch.
„Die Zahlen zeigen, dass noch immer zu viele Gastronomen und Hoteliers den gesetzlichen Mindestlohn unterlaufen – und das vier Jahre nach seiner Einführung. Es ist gut, wenn die Finanzkontrolle Schwarzarbeit mehr Personal bekommt und künftig schon bei Verdacht aktiv werden kann. Das muss dann aber vor allem zu einer höheren Kontrolldichte führen, um schwarzen Schafen wirksam das Handwerk zu legen“, sagt NGG-Vorsitzender Guido Zeitler. Nach Informationen der Gewerkschaft NGG kontrollierte der Zoll 2018 lediglich 4,3 Prozent aller Hotels, Pensionen und Gaststätten.

Zeitler begrüßt das Vorhaben von Finanzminister Olaf Scholz (SPD), Schwarzarbeit künftig mit mehr als 10.000 statt wie bisher 7.900 Kontrolleuren zu bekämpfen. „Hierbei ist entscheidend, dass die Dokumentationspflichten beim Mindestlohn nicht gelockert werden. Nur mit der genauen Arbeitszeiterfassung können die Beamten überhaupt fündig werden“, so der NGG-Vorsitzende.

Das Ausmaß illegaler Praktiken – von Mindestlohnverstößen bis hin zu illegaler Beschäftigung – sei nach wie vor enorm: Im Zuge von 1.527 Schwerpunktkontrollen, die der Zoll im vergangenen Jahr bundesweit in der Gastronomie und Hotellerie durchführte, wurden 915 Ordnungswidrigkeitsverfahren und 373 Strafverfahren eingeleitet. Das sei eine Quote von 84 Prozent.


Zurück

Vielleicht auch interessant

Die Spitzen der Ampel-Koalition haben nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur eine Einigung über den Bundeshaushalt für 2024 erzielt. Details sollen im Laufe des Tages bekanntgegeben werden, wie die dpa am Mittwochmorgen erfuhr

Die Mehrwertsteuererhöhung von sieben auf 19 Prozent auf Speisen wird gravierende Folgen für die Gastgeber haben. Das zeigt eine aktuelle Umfrage des DEHOGA Bundesverbandes: 62,7 Prozent der befragten Unternehmer geben an, dass sie die Steueranhebung auf 19 Prozent zum 1. Januar 2024 wirtschaftlich hart treffen wird. Neun von zehn Unternehmen planen Preissteigerungen.

Mobilität und Digitalisierung standen inhaltlich im Mittelpunkt des Parlamentarischen Abends der Tourismuswirtschaft: Die notwendigen Investitionen in die digitale und Verkehrsinfrastruktur müssten genauso wie in die Erforschung und Produktion von E-Fuels sichergestellt werden.

Paris mobilisiert vor den Olympischen Spielen im kommenden Sommer gegen Betrug und Abzocke in Hotels, Restaurants und Cafés. Dazu sollen 10.000 Betriebe überprüft werden, kündigte das Wirtschaftsministerium in Paris an.

Der Bundeshaushalt 2024 wird, aller Voraussicht nach, nicht mehr in diesem Jahr vom Parlament beschlossen. Damit laufen die sieben Prozent Mehrwertsteuer für Speisen in der Gastronomie automatisch aus. Alle Präsidenten der DEHOGA-Landesverbände und des Bundes richten in einem Offenen Brief einen Appell an Olaf Scholz, an der einheitlichen Besteuerung von Essen mit sieben Prozent festzuhalten.

Patientinnen und Patienten können sich unter bestimmten Voraussetzungen künftig telefonisch von ihrer Arztpraxis krankschreiben lassen. Die Regelung gilt ab sofort, wie der Gemeinsame Bundesausschuss von Ärzten, Krankenkassen und Kliniken mitteilte.

Nährwerte und Zusatzstoffe müssen vom 8. Dezember an auch auf Wein- und Sektflaschen zu finden sein - allerdings noch nicht sofort auf allen, wie es Winzer und Sekthersteller befürchtet hatten. In der EU-Verordnung gibt es eine Übergangsvorschrift.

Acht bis zehn Prozent mehr Geld empfiehlt die NGG ihren Tarifkommissionen als Forderung für die kommenden Tarifverhandlungen. Für die Beschäftigten im Gastgewerbe soll zudem ein monatlicher Lohn von mindestens 3.000 Euro anvisiert werden.

Die EU-Länder dürfen während einer Pandemie Reiseverbote in Hochrisikogebiete verhängen - ein solches Verbot müsse jedoch begründet sein und klare Vorschriften enthalten. Das teilten die Richter am Europäischen Gerichtshof (EuGH) mit.

Größere Arbeitgeber mit mindestens 250 Beschäftigten sind bereits seit dem Sommer verpflichtet, interne Meldestellen für sog. „Whistleblower“ einzurichten und zu betreiben. Ab dem 1. Dezember stellt ein Verstoß gegen diese Pflicht eine Ordnungswidrigkeit dar, die ein Bußgeld bis zu 20.000 Euro nach sich ziehen kann.