Die Stadt München will die Niederlage gegen Airbnb vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof nicht hinnehmen. Wie der Bayerische Rundfunk berichtet, will das Rathaus nun Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht und erreichen, dass Airbnb Namen und Adressen der Anbieter preisgeben muss
Außerdem verlangt die Stadt effektivere landesrechtliche Regelungen, damit Wohnraum nicht länger zweckentfremdet werden kann. Als zweckentfremdet gelten in München Privatwohnungen, die mehr als acht Wochen im Jahr an Touristen vermietet werden und damit auf dem ohnehin schon angespannten Wohnungsmarkt fehlen. Vergangenes Jahr hat die Stadt München 350 solcher Fälle aufgedeckt.
Im Streit zwischen Airbnb und der Stadt München um die Herausgabe personenbezogener Daten wegen illegal genutzter Ferienwohnungen, hatte die Kommune im Juni dieses Jahres eine Niederlage eingefahren. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof habe das Auskunftsersuchen der Kommune abgelehnt. Die Online-Vermittlungsplattform musste also nicht die Namen und Adressen von Anbietern illegal genutzter Ferienwohnungen preisgeben.
Die Behörden der bayerischen Landeshauptstadt hatten im August 2018 Daten aller privaten Unterkünfte bei Airbnb angefordert, die zweckentfremdet wurden. Die US-amerikanische Plattform hatte dagegen geklagt.
Zunächst hatte im Dezember 2018 das Verwaltungsgericht den Bescheid der Stadt als rechtsmäßig anerkannt. Airbnb wehrte sich - das Urteil hatte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof nun in Zweiter Instanz aufgehoben.