Musterverfahren: DEHOGA Nordrhein verklagt „Topf Secret“

| Politik Politik

Weiterhin veröffentlichen „Topf Secret“ von foodwatch und FragDenStaat Hygiene-Kontrollberichte auf ihren Online-Plattform. Dagegen geht ein Kölner DEHOGA-Mitglied mit Verbandsunterstützung im Wege eines Musterverfahrens gegen den Portalbetreiber vor.

Der Kontrollbericht des Gastronomen aus dem Jahr 2016, über, wie der DEHOGA sagt, „geringe längst abgestellte Mängel“ steht bei „Topf Secret“ immer noch online. Der DEHOGA Nordrhein geht mit Unterstützung der Kölner Anwaltskanzlei „Heuking Kühn Lüer Wojtek“, die den betroffenen Gastronomen vertritt, jetzt gegen den Portalbetreiber der Website „fragdenstaat.de“ vor. Eine Klage wurde beim Landgericht Köln eingereicht.

Ein solches Musterverfahren mit einem vom DEHOGA erwarteten positiven Ausgang würde auch andere Portalbetreiber dieser Art entsprechend in die Schranken weisen, so der DEHOGA.

Seit 2019 gibt es die Onlineplattform „Topf Secret“, die von foodwatch und der Transparenz-Initiative FragDenStaat betrieben wird. Verbraucher können darüber Ergebnisse von Hygienekontrollen in Lebensmittel verarbeitenden Betrieben anfragen - zum Beispiel gastronomische Betriebe, aber auch Bäckereien oder Metzgereien. Die Anfrage wird über die Plattform direkt an die zuständige Behörde der Lebensmittelüberwachung gesendet. Foodwatch fordert die Verbraucher auf, die erhaltenen Kontrollberichte auf dieser Seite zu veröffentlichen damit jeder Einsicht nehmen kann.

Der DEHOGA Nordrhein lehnt jegliche Form von Internetprangern ab und kritisiert die Vorgehensweise von foodwatch und FragDenStaat. Es ist nie auszuschließen, dass Betriebe in Schwierigkeiten und sogar in existenzielle Not geraten können, wenn sie fälschlicherweise an den Pranger gestellt werden.

Den Ausgang des Verfahrens erwarten die Gastronomen mit Spannung, schließlich gehe es um einen wettbewerbsrelevanten Eingriff in ihre unternehmerische Tätigkeit, so der Verband.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Während der Corona-Pandemie konnten sich Patienten telefonisch beim Arzt krankschreiben lassen. Nun soll die Regelung dauerhaft eingeführt werden - dabei sollen bestimmte Voraussetzungen gelten.

Ministerpräsident Winfried Kretschmann hält das Auslaufen der niedrigeren Mehrwertsteuer in der Gastronomie für richtig. Hätte der Bund eine Verlängerung beschlossen, hätte sich das Land jedoch nicht entgegengestellt. Der Dehoga kritisierte diese Haltung nun als unklar und halbherzig.

Ministerpräsident Winfried Kretschmann hält das Auslaufen der niedrigeren Mehrwertsteuer in der Gastronomie für richtig. «Im Prinzip finde ich es richtig, dass man Krisenerleichterungen nach der Krise wieder auf den Vorkrisenstand zurückholen muss, weil man sonst das Instrument in Zukunft nicht mehr anwenden kann», sagte der Grünen-Politiker am Dienstag in Stuttgart.

CSU-Chef Markus Söder hat angesichts der Haushaltskrise und der Debatten innerhalb der Ampel-Regierung eine vorgezogene Neuwahl parallel zur Europawahl am 9. Juni kommenden Jahres ins Gespräch gebracht.

FDP und CDU in Baden-Württemberg machen sich beim Thema der auslaufenden Mehrwertsteuersenkung für Hotels und Gaststätten gegenseitig Vorwürfe. Nachdem die FDP-Fraktion den stellvertretenden Ministerpräsidenten Thomas Strobl (CDU) für sein Stimmverhalten im Bundesrat kritisiert hatte, schoss dessen Innenministerium zurück.

Arbeitgeber-Präsident Rainer Dulger hat die Ampel-Koalition aufgefordert, ihre Klimaschutzvorgaben für die Wirtschaft stark einzudampfen. Klimaziele müssten seiner Meinung nach mit marktwirtschaftlichen Instrumenten erreicht werden.

Nach dem Urteil aus Karlsruhe wird ein weiteres Sondervermögen geschlossen. Die Folge: Die Preisbremsen für Strom und Gas, die daraus finanziert wurden, können nicht übers Jahresende hinaus verlängert werden.

Vier Bundesländer sind im Bundesrat mit Vorstößen gescheitert, die zum Jahresende auslaufende reduzierte Mehrwertsteuer in der Gastronomie dauerhaft beizubehalten oder zu verlängern. Entsprechende Entschließungsanträge fanden in der Länderkammer am Freitag keine Mehrheit. Das Thema bleibt trotzdem auf der Agenda.

Unter anderem unternimmt Bayern im Bundesrat heute einen weiteren Anlauf zur Beibehaltung der reduzierten Mehrwertsteuer von sieben Prozent für die Gastronomie. Auch wenn hier Zustimmung erfolgt, werden die sieben Prozent nicht automatisch fortgelten, da auch der Bundestag am Ende einer Entfristung zustimmen müsste.

Die CDU in der Hamburgischen Bürgerschaft fordert den rot-grünen Senat auf, sich auf Bundesebene für eine Beibehaltung des auf sieben Prozent abgesenkten Mehrwertsteuersatzes in der Gastronomie einzusetzen.