Neue Coronahilfen: Milliarden für Gastgewerbe, Einzelhandel und Tourismus

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Die Bundesregierung will angesichts der anhaltenden Corona-Krise besonders belastete Unternehmen mit zusätzlichen milliardenschweren Hilfen stützen. Sie sollen einen neuen Zuschuss bekommen. Auch beim Kerninstrument der Hilfspolitik, der Überbrückungshilfe III, sind Verbesserungen geplant, wie das Bundesfinanzministerium und das Bundeswirtschaftsministerium am Donnerstag in Berlin mitteilten.

Die neuen Hilfen dürften nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur Milliarden kosten. Firmen, die besonders schwer und über eine sehr lange Zeit von Schließungen betroffen sind, sollen einen neuen Eigenkapitalzuschuss bekommen. Konkret ist das geplant für Firmen, die in mindestens drei Monaten seit November 2020 einen Umsatzeinbruch von jeweils mehr als 50 Prozent erlitten haben.

Die neue Hilfe ist eine Reaktion darauf, dass viele Firmen laut Verbänden ihre finanziellen Reserven aufgebraucht haben. Der Zuschuss soll zusätzlich zur regulären Förderung der Überbrückungshilfe III gewährt werden - auf Basis der bestehenden Plattform, um eine zügige Umsetzung zu gewährleisten.

Der Bund hatte bei den Beratungen mit den Regierungschefs der Länder in der vergangenen Woche zusätzliche Corona-Hilfen für besonders belastete Firmen angekündigt. Finanz- sowie Wirtschaftsministerium hatten in den vergangenen Tagen über die neuen Hilfen verhandelt.

Finanzminister Olaf Scholz (SPD) erklärte, durch die Hilfspolitik des Bundes sei Deutschland wirtschaftlich deutlich besser durch die Pandemie gekommen als vergleichbare Staaten. Dennoch gehe die Krise mit der Zeit den Unternehmen an die Substanz. «Deshalb packen wir bei den Hilfen jetzt noch mal eine kräftige Schippe drauf.»

Wirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) erklärte, einige Wirtschaftszweige seien seit über einem halben Jahr geschlossen. Diesen Firmen werde nun ein zusätzliches Hilfsangebot gemacht. Mit dem Eigenkapitalzuschuss solle die Substanz dieser Unternehmen gestärkt werden.

Der neue Eigenkapitalzuschuss ist laut Ministerien gestaffelt: je länger eine Firma einen Umsatzeinbruch von mindestens 50 Prozent hatte, desto höher ist der Zuschuss. Dieser richtet sich nach dem Betrag, den ein Betrieb bei der Überbrückungshilfe III für Fixkosten erstattet bekommt - das sind etwa Mieten und Pachten, Zinsaufwendungen für Kredite, Ausgaben für Strom und Versicherungen.

Konkret werde der neue Zuschuss ab dem dritten Monat des Umsatzeinbruchs gezahlt und betrage in diesem Monat 25 Prozent - bei einem vierten Monat steige er auf 35 Prozent, bei fünf oder mehr Monaten auf 40 Prozent.

Die Ministerien nannten ein Beispiel: Ein Unternehmen hat in den Monaten Januar, Februar und März 2021 einen Umsatzeinbruch von 55 Prozent und jeden Monat 10 000 Euro betriebliche Fixkosten. Bei einem Antrag auf die Überbrückungshilfe III bekommt die Firma eine reguläre Förderung von jeweils 6000 Euro für die drei Monate. Neu ist nun, dass dieses Unternehmen für März zusätzlich einen Eigenkapitalzuschuss in Höhe von 1500 Euro bekommt.

Zu den Verbesserungen bei der Überbrückungshilfe III gehört den Angaben zufolge, dass Sonderabschreibungsmöglichkeiten für Saisonware und verderbliche Ware für Einzelhändler auf Hersteller und Großhändler erweitert werden - das war eine Forderung von Branchenverbänden.

Für Unternehmen der Veranstaltungs- und Reisewirtschaft ist zusätzlich zu einer allgemeinen Personalkostenpauschale eine «Anschubhilfe» in Höhe von 20 Prozent der Lohnsumme vorgesehen. Die Veranstaltungs- und Kulturbranche soll zusätzlich Ausfall- und Vorbereitungskosten geltend machen können, die bis zu 12 Monate vor Beginn des geplanten Veranstaltungsdatums angefallen sind.

Die von der Pandemie stark betroffene Reisebranche begrüßte die neuen Hilfen. «Seit fast einem Jahr haben die vielen Reisebüros, Reiseveranstalter und auch die anderen Unternehmen in der Touristik kaum noch Geschäft, da sind diese Hilfen zur Existenzsicherung dringend notwendig», sagte der Präsident des Deutschen Reiseverbands (DRV), Norbert Fiebig. Zugleich forderte er, dass die Überbrückungshilfen bis Ende des Jahres verlängert werden, da es noch dauern werde, bis das Reisegeschäft wieder richtig anlaufe.

Der Handelsverband Deutschland (HDE) kritisierte, dass die Bundesregierung kleine und größere Handelsunternehmen im Regen stehen lasse. Größere, auch inhabergeführte Unternehmen würden bei den Hilfen nur unzureichend berücksichtigt. Für Eigentümer kleinerer Geschäfte gebe es keine Möglichkeiten, einen Unternehmerlohn zu berücksichtigen, so der HDE.

Welche Auswirkungen die neuen Hilfen auf den Bundeshaushalt haben, war zunächst unklar. Scholz musste den Etat für das laufende Jahr bereits um rund 60 Milliarden Euro aufstocken. Darin sind auch zusätzliche 25,5 Milliarden Euro für erweiterte Unternehmenshilfen wegen des länger andauernden Lockdowns enthalten.

Insgesamt sind für 2021 nun Unternehmenshilfen über 65 Milliarden Euro eingeplant. Intern wurde aber darauf verwiesen, dass viele im Haushalt eingeplante Mittel 2020 nicht abgerufen wurden, weil die Konjunktur im Sommer stark angezogen war. Scholz will im laufenden Jahr rund 240 Milliarden Euro an neuen Krediten aufnehmen, um die Kosten der Pandemie zu schultern. Auch 2022 sind neue Schulden in Milliardenhöhe geplant.

Die Bundesregierung hatte in der Krise umfassende Hilfsprogramme beschlossen. Wirtschaftsverbände kritisieren aber immer wieder, Hilfen kämen zu spät an, außerdem sei das Fördersystem zu komplex. Zuletzt hatten sich Bund und Länder auf einen Härtefallfonds geeinigt für Firmen, die bisher durchs Raster fallen. (dpa)


Im Detail:

Überbrückungshilfe III: Deutliche Verbesserungen und neuer Eigenkapitalzuschuss für besonders von der Corona-Krise betroffene Unternehmen

Unternehmen, die im Rahmen der Corona-Pandemie besonders schwer und über eine sehr lange Zeit von Schließungen betroffen sind, erhalten einen neuen zusätzlichen Eigenkapitalzuschuss. Darüber hinaus werden die Bedingungen der Überbrückungshilfe III auch insgesamt nochmals verbessert.

Ergänzende Informationen zum neuen Eigenkapitalzuschuss und zu den
Verbesserungen der Überbrückungshilfe III:

Alle Unternehmen, die in mindestens drei Monaten seit November 2020 einen Umsatzeinbruch von jeweils mehr als 50 Prozent erlitten haben, erhalten einen Eigenkapitalzuschuss. Der Eigenkapitalzuschuss wird zusätzlich zur regulären Förderung der Überbrückungshilfe III gewährt.

Außerdem wird die Fixkostenerstattung der Überbrückungshilfe III für Unternehmen, die einen Umsatzeinbruch von mehr als 70 Prozent erleiden, auf bis zu 100 Prozent erhöht. Bislang wurden bis zu 90 Prozent der förderfähigen Fixkosten erstattet.

Die Vorgaben des europäischen Beihilferechts sind für die gesamte Förderung der Überbrückungshilfe III (d.h. auch inkl. des Eigenkapitalzuschusses) einzuhalten. Die Überbrückungshilfe III stützt sich auf die Bundesregelung Kleinbeihilfen, die Deminimis-Verordnung und die Bundesregelung Fixkostenhilfe. Unternehmen, die auf Grundlage der Bundesregelung Fixkostenhilfe ihren Antrag stellen, können daher eine Förderung nur bis zu 70 Prozent der ungedeckten Fixkosten im Sinne des europäischen Beihilferechts im beihilfefähigen Zeitraum (März 2020 bis Juni 2021) erhalten. Im Falle von kleinen und Kleinstunternehmen (Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten und einem Jahresumsatz bzw. einer Jahresbilanz von nicht mehr als 10 Mio. Euro), die auf Grundlage der Bundesregelung Fixkostenhilfe ihren Antrag stellen, darf die gewährte Hilfe bis zu 90 Prozent der ungedeckten Fixkosten betragen.

1. Neuer Eigenkapitalzuschuss

Der Eigenkapitalzuschuss im Überblick:

a) Anspruchsberechtigt sind Unternehmen mit einem Umsatzeinbruch von mindestens 50 Prozent in mindestens drei Monaten im Zeitraum von November 2020 bis Juni 2021.

b) Der neue Eigenkapitalzuschuss zur Substanzstärkung beträgt bis zu 40 Prozent des Betrags, den ein Unternehmen für die förderfähigen Fixkosten nach Nr. 1 bis 11 erstattet bekommt (vgl. FAQ zur Überbrückungshilfe III). Der Eigenkapitalzuschuss ist gestaffelt und steigt an, je länger Unternehmen einen Umsatzeinbruch von mindestens 50 Prozent erlitten haben. Gezahlt wird er ab dem dritten Monat des Umsatzeinbruchs und beträgt in diesem Monat 25 Prozent. Im vierten Monat mit einem Umsatzeinbruch von mindestens 50 Prozent erhöht sich der Zuschlag auf 35 Prozent; bei fünf oder mehr Monaten erhöht er sich noch einmal auf 40 Prozent pro Monat. Für die einzelnen Monate ergeben sich somit folgende Fördersätze:

Monate mit Umsatzeinbruch ≥ 50 Prozent     |     Höhe des Zuschlags
1. und 2. Monat     |     Kein Zuschlag
3. Monat     |     25 Prozent
4. Monat     |     35 Prozent
5. und jeder weitere Monat     |     40 Prozent

Beispiel: Ein Unternehmen erleidet in den Monaten Januar, Februar und März 2021 einen Umsatzeinbruch von 55 Prozent. Das Unternehmen hat jeden Monat 10.000 Euro betriebliche Fixkosten aus Mietverpflichtungen, Zinsaufwendungen und Ausgaben für Elektrizität, Wasser und Heizung und beantragt dafür die Überbrückungshilfe III. Das Unternehmen erhält eine reguläre Förderung aus der Überbrückungshilfe III in Höhe von jeweils 6.000 Euro für Januar, Februar und März (60 Prozent von 10.000 Euro). Es erhält für den Monat März zusätzlich einen Eigenkapitalzuschuss in Höhe von 1.500 Euro (25 Prozent von 6.000 Euro).

c) Der neue Eigenkapitalzuschuss wird zusätzlich zur regulären Förderung der
Überbrückungshilfe III gewährt.

2. Weitere Verbesserungen der Überbrückungshilfe III

# Neben dem neuen Eigenkapitalzuschuss wird die Überbrückungshilfe auch insgesamt nochmal verbessert: Die Sonderabschreibungsmöglichkeiten für Saisonware und verderbliche Ware für Einzelhändler werden auf Hersteller und Großhändler erweitert.

# Für Unternehmen der Veranstaltungs- und Reisewirtschaft wird zusätzlich zur allgemeinen Personalkostenpauschale für jeden Fördermonat eine Anschubhilfe in Höhe von 20 Prozent der Lohnsumme eingeführt, die im entsprechenden Referenzmonat 2019 angefallen wäre. Die maximale Gesamtförderhöhe dieser Anschubhilfe beträgt 2 Mio. Euro.

# Die Veranstaltungs- und Kulturbranche kann zusätzlich Ausfall- und Vorbereitungskosten, die bis zu 12 Monate vor Beginn des geplanten Veranstaltungsdatums angefallen sind, geltend machen.

# Antragstellern wird in begründeten Härtefällen die Möglichkeit eingeräumt, alternative Vergleichszeiträume zur Ermittlung des Umsatzrückgangs im Jahr 2019 zu wählen.

# (...) junge Unternehmen bis zum Gründungsdatum 31. Oktober 2020 sind ab jetzt antragsberechtigt. (...)

# Wie für Soloselbständige mit Einnahmen ausschließlich aus freiberuflichen und gewerblichen Tätigkeiten wird auch für Soloselbständige, die Gesellschafter von Personengesellschaften sind, ein Wahlrecht geschaffen: Sie können den Antrag auf Neustarthilfe entweder über einen prüfenden Dritten oder als Direktantrag stellen (die Antragstellung auf Neustarthilfe über prüfende Dritte ist damit nur noch für Kapitalgesellschaften verpflichtend).

# Unternehmen und Soloselbstständige erhalten ein nachträgliches Wahlrecht zwischen Neustarthilfe und Überbrückungshilfe III zum Zeitpunkt der Schlussabrechnung. So kann die im Einzelfall günstigste Hilfe aufgrund des unsicheren Verlaufs der ökonomischen Entwicklung nachträglich bestimmt werden.

Der Eigenkapitalzuschuss und die weiteren Verbesserungen werden im Rahmen der bestehenden Überbrückungshilfe III gewährt. Damit wird eine zügige Umsetzung gewährleistet. Die FAQ zur Überbrückungshilfe III werden überarbeitet und zeitnah veröffentlicht, darin wird das Verfahren zur Auszahlung des Eigenkapitalzuschusses erläutert. Nach Anpassung des Programms kann die Antragstellung über die bekannte Plattform ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de erfolgen. Die Antragsbearbeitung und Auszahlung erfolgt in der Verantwortung der Länder.

 


 

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