Neues Gaststättengesetz - Berlin lockert Regeln für Außengastronomie in Ausgehvierteln

| Politik Politik

Das Berliner Abgeordnetenhaus hat ein neues Landesgaststättengesetz beschlossen und damit Änderungen für die Gastronomie sowie bei der Vergabe öffentlicher Aufträge auf den Weg gebracht. Wie aus Medienberichten und Mitteilungen des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes Berlin (DEHOGA Berlin) hervorgeht, sollen Restaurants, Cafés und Bars in künftig ausgewiesenen Ausgehvierteln längere Öffnungszeiten für ihre Außengastronomie erhalten.

Demnach dürften gastronomische Betriebe in diesen Bereichen von Sonntag bis Donnerstag bis 23 Uhr sowie freitags und samstags bis Mitternacht Gäste im Außenbereich bewirten. Nach Angaben von Wirtschaftssenatorin Franziska Giffey solle innerhalb der kommenden sechs Monate festgelegt werden, welche Stadtgebiete als Ausgehviertel gelten. Mit Beginn des kommenden Jahres könne die Neuregelung dann in Kraft treten.

Senat soll Ausgehviertel innerhalb der nächsten Monate festlegen

Wie der Medien berichtet, gibt es bislang keine abschließende Festlegung der betroffenen Gebiete. Die Entscheidung darüber werde nach Angaben von Giffey gemeinsam mit den zuständigen Stellen vorbereitet. Erst danach könne feststehen, in welchen Teilen Berlins die erweiterten Öffnungszeiten gelten werden.

Die Senatorin erklärte zudem, die neue Regelung sei als Vertrauensvorschuss für die Gastronomie gedacht. Gleichzeitig würden bestehende Vorgaben zum Lärmschutz weiterhin gelten. Genehmigungen könnten demnach auch wieder entzogen werden, falls entsprechende Voraussetzungen nicht mehr erfüllt würden. Ziel sei es, den Betrieben mehr Handlungsspielraum zu geben.

Dehoga Berlin verweist auf längere Vorbereitungsphase des Gesetzes

Der DEHOGA Berlin bezeichnete den Beschluss als wichtigen Zwischenschritt. Nach Angaben des Verbandes sei dem Beschluss eine mehr als einjährige Vorarbeit vorausgegangen, an der sich auch der Branchenverband beteiligt habe. Ziel der Neuregelung sei es gewesen, bürokratische Hürden abzubauen, Verfahren zu vereinfachen und die Rahmenbedingungen für das Gastgewerbe anzupassen.

Aus Sicht des Verbandes zählen insbesondere die Änderungen für die Außengastronomie zu den zentralen Bestandteilen des Gesetzes. Der DEHOGA Berlin verweist darauf, dass er bereits zuvor eine grundsätzliche Verbesserung der Rahmenbedingungen für Außenflächen vorgeschlagen habe. Die nun vorgesehene Beschränkung auf ausgewiesene Ausgehviertel bezeichnet der Verband als politischen Kompromiss.

Verband kündigt weitere Gespräche zu Sondernutzungen an

Nach Angaben des DEHOGA Berlin soll die praktische Umsetzung des Gesetzes nun aufmerksam begleitet werden. Der Verband kündigte an, sich weiterhin für Änderungen bei Sondernutzungen und Genehmigungsverfahren einzusetzen. Ziel sei es, Verwaltungsabläufe zu vereinfachen und bürokratische Anforderungen zu reduzieren.

Der Verband verweist außerdem darauf, dass das Gesetz nach der formellen Ausfertigung und Veröffentlichung im Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes Berlin nach aktuellem Stand etwa sechs Monate später in Kraft treten solle.

Bei der Erstellung dieses Artikels kamen KI-gestützte Werkzeuge zum Einsatz. Die Inhalte wurden redaktionell überprüft. Feedback nehmen wir gerne unter news@tageskarte.io entgegen.


Zurück

Vielleicht auch interessant

Online-Plattformen für Kurzzeitvermietungen müssen erstmals Belegungsdaten über die Datendrehscheibe der Bundesnetzagentur übermitteln. Tobias Warnecke vom Hotelverband Deutschland verweist bei der Umsetzung auf die entscheidende Rolle einer zentralen Infrastruktur auf Landesebene.

Bis zu 120 Betriebe aus Rheinland-Pfalz sollen das kostenfreie Beratungsangebot bis Ende 2027 nutzen können. Minister Ebling hat vor allem Hoteliers oder Gastronomen aus einer Region im Auge.

Die EU-Kommission hat Einwände gegen Teile der geplanten deutschen Tierhaltungskennzeichnung. Ein Verbändebündnis um den DEHOGA fordert deshalb erneut, die vorgesehene Kennzeichnungspflicht für die Außer-Haus-Verpflegung aus dem Gesetzentwurf zu streichen.

Die Bundesregierung bereitet eine Steuer auf stark gezuckerte Getränke vor. Die Deutschen zeigen sich bei dem Thema gespalten.

Großbritannien konnte den Zuckergehalt in Softdrinks fast halbieren, Frankreich stützt mit der Zuckersteuer die Krankenversicherung von Bauern und ein Land besteuert Limonade, aber fördert Schnaps.

Die EU-Kommission sieht im Entwurf des Gesetzes zur Tierhaltungskennzeichnung einen Verstoß gegen das EU-Recht. Ein Verbändebündnis aus Gastronomie und Lebensmittelwirtschaft fordert daraufhin die Streichung der Pflichtkennzeichnung für die Außer-Haus-Verpflegung.

Finanzminister Lars Klingbeil will keine Extrasteuer auf zuckerfreie Getränke erheben. «Das mache ich nicht. Das wird nicht kommen», erklärte der SPD-Chef. Eine «Zuckersteuer auf zuckerfreie Getränke» ergebe keinen Sinn.

Der Deutsche Tourismusverband kritisiert die AfD-Pläne zur Umgestaltung der Kultur- und Tourismusvermarktung in Sachsen-Anhalt. DTV-Präsident Meyer belegt die wirtschaftliche Relevanz ostdeutscher Kulturstätten und warnt vor Schäden für das internationale Image.

 In der Bundesregierung zeichnet sich ein Streit um die konkrete Ausgestaltung der geplanten Zuckersteuer ab. Wie zuerst die «Bild»-Zeitung unter Verweis auf ein Papier aus dem Finanzministerium berichtete, gibt es Pläne, dass die geplante Zuckersteuer mehr Produkte betreffen könnte als gedacht.

Teaser: Berlin plant eine behördenübergreifende Servicestelle für Veranstaltungen. Sie soll Veranstalter beraten und über Zuständigkeiten, erforderliche Unterlagen und zeitliche Abläufe informieren, selbst aber keine Genehmigungen erteilen.