NRW: Corona-Tests für Innengastronomie keine Pflicht mehr

| Politik Politik

Die Maskenpflicht im Freien ist in Nordrhein-Westfalen seit Montag weitgehend aufgehoben. Auch auf Schul- und Pausenhöfen und im Außenbereich von Schulen muss jetzt kein Mund-Nasen-Schutz mehr getragen werden. Das sieht die neue Corona-Schutzverordnung des Landes vor, die am Montag in Kraft trat. Im Innenbereich, also auch in Klassenräumen, bleibt die Maskenpflicht aber bestehen.

Ausnahme ist die Millionenstadt Köln. Dort bleibt die Maskenpflicht in festgelegten öffentlichen Bereichen noch bis einschließlich 28. Juni gültig. Das hatte der Krisenstab der Stadt beschlossen.

Die neuen landesweiten Regelungen gelten für die Inzidenzstufe 1. Das sind 0 bis 35 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner in sieben Tagen. Alle kreisfreien Städte und Kreise in NRW liegen nun stabil unter der Inzidenz von 35. Auch für Hagen und Wuppertal wird diese Stufe ab Montag wirksam.

Die stabilen Werte unter 35 auf kommunaler und landesweiter Ebene bedeuten auch, dass nun in allen Regionen keine Test- oder Impfnachweise mehr für den Besuch der Innengastronomie erforderlich sind. In Hotels, Pensionen und Jugendherbergen ist bei Anreise aber ein Negativtest weiter nötig. Der Branchenverband Dehoga hat bereits den generellen Wegfall der Testpflicht für Gäste in Hotels und Gaststätten als eine mögliche große Erleichterung gefordert.

Die Maskenpflicht gilt im Freien weiter in Warteschlangen und bei Großveranstaltungen mit mehr als 1000 Teilnehmern außerhalb des Sitz- oder Stehplatzes - und dort, wo Kommunen sie anordnen. In geschlossenen Räumen bleibt die Maskenpflicht zwar grundsätzlich bestehen, bei ausreichender Lüftung darf die Maske an festen Sitz- oder Stehplätzen bei Bildungs-, Kultur-, Sport- und anderen Veranstaltungen aber abgenommen werden. Tests, Abstand und Rückverfolgbarkeit sind dafür nötig.

Auch im Freitzeit- und Sportbereich gibt es seit Montag weitere Lockerungen. Zoos können ohne Terminbuchung und Kontaktdatenerfassung besucht werden. Bei kontaktfreien Sportangeboten in geschlossenen Räumen können Mindestabstände aufgehoben werden, wenn ein negativer Test vorliegt. Somit sind auch Kurse wie Zumba oder Pilates wieder mit mehr Teilnehmern und geringeren Abständen zulässig.

Zurück

Vielleicht auch interessant

Tübingen ist vorgeprescht: Kaffeebecher und andere Einwegverpackungen werden in der Uni-Stadt besteuert. Andere Kommunen wollen jetzt nachziehen. Doch es gibt noch ein rechtliches Problem. Eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts steht noch aus.

Praxen seien als «Verfolgungsbehörden der Arbeitgeberverbände denkbar ungeeignet», schimpft der Präsident des Kinderärzteverbandes. Er verlangt, Ärzte bei Attesten und Bescheinigungen zu entlasten.

Für die Zeit der Fußball-EM hat das Bundeskabinett eine sogenannte „Public-Viewing-Verordnung“ beschlossen. Sie ermöglicht den Kommunen, Ausnahmen von den geltenden Lärmschutzregeln zuzulassen. Vergleichbare Verordnungen hatte es bereits bei früheren Fußball-Welt- und Europameisterschaften gegeben.

Die Institutionen der Europäischen Union haben sich am 15. März im sogenannten Trilog-Verfahren auf eine Verpackungs- und Verpackungsabfallverordnung (Packaging and Packaging Waste Regulation - PPWR) geeinigt. Der Umweltausschuss (ENVI) und das Plenum des Europäischen Parlamentes werden die Einigung voraussichtlich noch im April annehmen.

Einigung im Tarifstreit zwischen der Deutschen Bahn und der Lokführergewerkschaft GDL: Insbesondere bei der 35-Stunden-Woche macht der Konzern weitgehende Zugeständnisse. Weitere Streiks sind damit vom Tisch.

Der Bundesrat hat in seiner heutigen Sitzung dem Wachstumschancengesetz zugestimmt und damit einen Kompromissvorschlag des Vermittlungsausschusses von Bundestag und Bundesrat vom 21. Februar 2024 bestätigt. Der DEHOGA stellt klar, dass aus Sicht des Verbandes die Inhalte des Wachstumschancengesetzes nicht ausreichen.

Arbeitgeber sollen die Bedingungen ihrer Arbeitsverträge nach dem Willen der Ampel-Koalition künftig nicht mehr in Papierform mit Unterschrift an künftige Mitarbeiter aushändigen müssen. Ein entsprechender Passus soll in den Gesetzentwurf zur Bürokratieentlastung eingefügt werden.

Vor dem Hintergrund des schwierigen Konjunkturumfelds und einer hartnäckigen Schwächephase des deutschen Mittelstandes mahnt die Arbeitsgemeinschaft (AG) Mittelstand​​​​​​​ von der Wirtschaftspolitik dringend Maßnahmen zur Stärkung der Wachstumskräfte an.

Die Bürokratie in Deutschland ist immens. Die Bundesregierung kündigt mit großen Worten eine Entrümpelung an. Der DEHOGA sagt: Das reicht noch lange nicht. Der Verband sagt, dass insgesamt immer noch viel zu wenig Bürokratieentlastung im Betriebsalltag der Unternehmen ankomme.

Bund und Länder haben sich, wie insbesondere von den Steuerberatern gefordert und vom DEHOGA unterstützt, auf eine letztmalige Fristverlängerung für die Schlussabrechnung bei den Coronahilfen bis Ende September 2024 geeinigt, sofern eine Fristverlängerung bis zum 31. März 2024 beantragt und bewilligt wurde.