NRW führt neuen Stufenplan für Öffnungen in der Pandemie ein

| Politik Politik

Angesichts sinkender Corona-Zahlen wagt Nordrhein-Westfalen Öffnungen und Lockerungen in zahlreichen Bereichen. Dabei soll ein neuer Stufen-Fahrplan helfen, den die Landesminister für Gesundheit und für Familie, Karl-Josef Laumann (CDU) und Joachim Stamp (FDP) am Mittwoch in Düsseldorf vorgestellt haben. Für die Bürger und die Wirtschaft ergeben sich daraus vielfältige Möglichkeiten.

STUFENPLAN: Die ab Freitag geltende aktualisierte Corona-Schutzverordnung wird drei Stufen von Inzidenzwerten enthalten, die unterschiedliche Öffnungsschritte für die Kommunen vorsehen: Stufe 1 bei einer Neuinfektionsrate unter 35 gerechnet auf 100 000 Einwohner binnen sieben Tagen, Stufe 2 mit einer Sieben-Tage-Inzidenz von 35 bis 50 und Stufe 3 für die Inzidenz 50 bis 100. Für einige Angebote mit überregionalem Einzugsbereich - etwa Freizeitparks - kommt es auch auf die landesweite Inzidenz an. Für besonders infektionsgefährdete Veranstaltungen ist zudem ein frühestmögliches Öffnungsdatum vorgeschrieben: Ab 1. September dürfen Clubs und Diskotheken wieder mit einem genehmigten Konzept öffnen, wenn die Inzidenz landesweit unter 35 liegt.

KITA: Kindertagesstätten kehren vom 7. Juni an in den Regelbetrieb mit voller Betreuungsstundenzahl zurück. Die Gruppentrennung wird aufgehoben. Außerdem sollen in den Kitas Lolli-Schnelltests angeboten werden. Stamp bat die Eltern darum, das freiwillige, kostenlose Angebot zweimal pro Woche zu nutzen. Bei den Beiträgen bleibt es dabei, dass die Eltern für das erste Halbjahr insgesamt nur die Hälfte der üblichen Summe bezahlen müssen. Dabei werden voll erstattete und normal bezahlte Monatsbeiträge zwischen Januar und Juni gegengerechnet.

SCHULE: Ab 31. Mai sollen alle Schüler wieder vollständig in den Präsenzunterricht zurückkehren, sofern eine stabile Inzidenz von unter 100 im jeweiligen Kreis oder der kreisfreien Stadt erreicht ist. Die Gesundheitsminister von Bund und Ländern streben an, Kindern und Jugendlichen ab zwölf Jahren bis Ende August ein Impfangebot zu machen. Über die Umsetzung wollen an diesem Donnerstag auch Kanzlerin Angela Merkel (CDU) und die Ministerpräsidenten beraten. Zunächst aber müsse die Zulassung des Corona-Impfstoffs der Hersteller Biontech/Pfizer durch die EU-Arzneimittelbehörde EMA und die Empfehlung der Ständigen Impfkommission abgewartet werden, sagte Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) nach dem Besuch des Düsseldorfer Impfzentrums.

EINKAUFEN: In Kommunen mit einer stabilen Sieben-Tage-Inzidenz unter 100 wird Einkaufen im gesamten Einzelhandel ohne vorherigen negativen Corona-Test wieder möglich. Voraussetzung ist, dass der Wert in den jeweiligen Gebieten fünf Werktage unter 100 liegt. Ab dem übernächsten Tag kann dann die Öffnung greifen. Umgekehrt gilt: Wenn ein Kreis oder eine Stadt drei Tage über einem Grenzwert liegt, gilt ab dem übernächsten Tag wieder die höhere Stufe. Schon am Mittwoch lagen die meisten Kreise und kreisfreien Städte bis auf Hagen unter 100.

GASTRONOMIE: Bei Stufe 3 bleibt es bei Außengastronomie mit Tests. In Stufe 2 gilt: außen ohne Test, drinnen mit. Bereits bei einer Inzidenz von stabil unter 100 gilt laut Gesundheitsministerium ab Freitag außen 1,50 Meter Abstand zwischen den Tischen; bei einer Inzidenz unter 50 auch innen 1,50 Meter Abstand. Zuvor waren es drinnen zwei Meter Mindestabstand gewesen und damit 50 Zentimeter mehr als in einigen anderen Bundesländern.

FREIZEIT: Liegt die Sieben-Tage-Inzidenz in der jeweiligen Kommune stabil unter 50, darf wieder in Fitnessstudios trainiert werden. Auch alle Bäder, Saunen und Indoorspielplätze dürfen dann mit Test und Personenbegrenzung wieder öffnen. Wenn die landesweite Inzidenz unter 50 sinkt, dürfen auch Freizeitparks und Spielbanken mit Test und Personenbegrenzung wieder öffnen. Auch Ausflugsfahrten mit Schiffen, Kutschen oder historischen Eisenbahnen sind dann wieder erlaubt. Die landesweite Inzidenz lag in NRW am Mittwoch bei 51,6. Bei einer Inzidenz unter 35 in einem Kreis oder einer Stadt dürfen Freibäder ohne Test und Bordelle mit Test besucht werden. Diskotheken im Freien sind dann mit maximal 100 Personen erlaubt.

PRIVATVERGNÜGEN: Private Veranstaltungen - ohne Partys - sind bei einer Inzidenz unter 50 im Kreis oder der Stadt draußen mit bis zu 100 getesteten Gästen und drinnen mit bis zu 50 zulässig. Sinkt der Wert unter 35, sind im privaten Bereich draußen bis zu 250 Gäste ohne Test und drinnen bis zu 100 Gäste mit Test erlaubt. Auch touristische Busreisen sind ab einer Inzidenz unter 100 mit Test und Kapazitätsbegrenzung wieder möglich. Letzteres entfällt, falls ausschließlich Geimpfte oder Genesene teilnehmen oder alle Masken tragen.

KULTUR: Im Kulturbereich sind Veranstaltungen draußen bei einer Inzidenz in den jeweiligen Kreisen und kreisfreien Städten zwischen 100 und 50 mit bis zu 500 Personen erlaubt. Zu Konzerten, Theater, Oper und auch in Kinos können bis zu 250 Personen mit negativem Testergebnis zugelassen werden. Sinkt die Inzidenz unter 50, dann sind bis zu 500 Personen erlaubt.

SPORT: Kontaktfreier Außen-Sport ist nur noch in Stufe 3 auf 25 Personen begrenzt - in allen anderen Stufen unbegrenzt. Sport innen ist in den Stufen 1 und 2 mit unterschiedlichen Auflagen zur Personenzahl, Tests und zur Rückverfolgbarkeit möglich.

NOTBREMSE: Die Notbremse der Bundes bleibt in den Kommunen mit einer Sieben-Tage-Inzidenz über 100 wirksam. Hier hätten die Länder keinen Spielraum, sagte Laumann. Die dritte Infektionswelle sei aber inzwischen klar gebrochen.

IMPFEN: In NRW hätten inzwischen rund 7,7 Millionen Menschen eine Erstimpfung erhalten, sagte Laumann. Das seien rund 43 Prozent der Bevölkerung. 13,8 Prozent hätten schon den vollen Impfschutz. Bei den Tests seien nur noch 0,1 Prozent positiv. Das Testen werde weiterhin die «Eintrittskarte» bleiben, um an bestimmten gesellschaftlichen Veranstaltungen teilzunehmen. Sie gelten 48 Stunden.

GEDULD: In den nächsten Wochen und Monaten werde noch «viel Geduld» gebraucht, sagte Laschet. Denn aktuell stünden mehr Zweit- als Erstimpfungen an. Nicht jeder werde noch vor den Sommerferien geimpft werden können. «Wir sind noch in der Mangelsituation.» Die Betriebsärzte starteten aber ab dem 7. Juni, wie geplant, mit Erstimpfungen, sagte Laumann. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Der nächste Streik der Lokführergewerkschaft GDL wird nach Darstellung der Deutschen Bahn «massive Auswirkungen» auf den Betrieb haben. Die CSU warf der Gewerkschaft in scharfen Worten einen Missbrauch des Streikrechts vor.

Die Regierung sieht fehlende Fachkräfte als zentrales Risiko für den Wirtschaftsstandort Deutschland. Nun treten Regelungen in Kraft, die mehr Nicht-EU-Bürger auf den Arbeitsmarkt locken sollen.

Das EU-Parlament hat grünes Licht für strengere Transparenzregeln für große Vermietungsplattformen wie Airbnb, Booking, Expedia oder TripAdvisor gegeben. Unter anderem sollen Städte so besser gegen illegale Angebote auf den Plattformen vorgehen können.

Reisewirtschaft und Tourismusbranche haben eine gemeinsame Position zum Entwurf der Europäischen Kommission zur Revision der Pauschalreiserichtlinie vorgelegt, die die Akteure im Deutschlandtourismus sowie im In- und Outboundtourismus in dieser Frage vereint.

Das neue Kompetenzzentrum „Grüne Transformation des Tourismus“ hat seine Arbeit aufgenommen. Das Kompetenzzentrum soll als Informationsknotenpunkt rund um die grüne Transformation Wissen teilen, Best Practices hervorheben und Innovationen fördern.

Eine stärkere Flexibilisierung der Arbeitszeit fordert die CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag in einem Antrag. Auch der DEHOGA fordert, dass Unternehmen und Mitarbeiter, im Rahmen einer wöchentlichen Höchstgrenze, die Möglichkeit bekommen, die Arbeitszeit flexibler auf die Wochentage zu verteilen.

Im Rahmen des Entwurfs zum vierten Bürokratieentlastungsgesetz erneuert der BTW noch einmal seine Forderung nach zielführendem Bürokratieabbau für die Unternehmen der Tourismuswirtschaft.

EU-Pläne für einen besseren Schutz von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern von Online-Plattformen sind vorerst vom Tisch. Vor allem FDP-Vertreter hatten sich gegen das Gesetz ausgesprochen. Deutliche Kritik daran kam nun von der Gewerkschaft NGG.

In Belgien findet am Dienstag die informelle Ministertagung Tourismus statt. Darin soll es unter anderem um „Die doppelte Wende des Sektors - digital und nachhaltig“ und konkret um eine Zwischenbewertung des „EU Transition Pathway for Tourism“ gehen.

Wer über Online-Plattformen als Essenslieferant, Taxifahrer oder Hausangestellter arbeitet, sollte mit neuen EU-Regeln mehr Rechte bekommen. Nun kommen sie erst einmal nicht. Auch die Bundesregierung hatte sich bei der Abstimmung enthalten.