Oberlandesgericht weist Corona-Ansprüche von Hotel gegen Versicherung zurück

| Politik Politik

Das Oberlandesgericht in Jena hat die Klage eines Hotels abgewiesen, das nach einer coronabedingten Teilschließung Zahlungen seiner Versicherung anstrebte. Der Hotelbetrieb sei nicht insgesamt untersagt worden, sondern für nicht-touristische Übernachtungen noch erlaubt gewesen, hieß es in einer Mitteilung des Gerichts am Mittwoch zur Begründung. Geschäftliche Übernachtungen seien noch möglich gewesen. Der Versicherungsfall sei nicht eingetreten, stellte das Gericht fest.

Außerdem konnten laut Gericht «keine derart erheblichen wirtschaftlichen Einbußen bei der Klägerin festgestellt werden, die unter Umständen ebenfalls wie eine vollständige Betriebsschließung hätten bewertet werden können.» Den Angaben zufolge lag der Anteil der Buchungen für geschäftliche Zwecke in dem Jahr 2019 bei etwa 58 Prozent und im Jahr 2018 bei 56 Prozent.

Geklagt hatte eine Unternehmerin, die im Wartburgkreis ein Hotel betreibt und zwischen dem 19. März und dem 15. Mai 2020 wegen der Corona-Pandemie keine touristischen Übernachtungen anbieten durfte. Sie hatte aber eine Versicherung abgeschlossen, die sich auch auf Betriebsschließungen erstreckt. Die Klägerin verlangte nun 64 000 Euro von der Versicherung.

Das Landgericht Meiningen hatte die Klage der Frau abgewiesen. Die Berufung hatte mit der Entscheidung des Oberlandesgerichts in Jena auch keinen Erfolg. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Nahezu alle Fraktionen sprachen sich Ende September in der Sitzung des Ausschusses für Tourismus gegen die geplanten Kürzungen bei der Deutschen Zentrale für Tourismus (DZT) im Bundeshaushaltsplan 2025 aus. Nun wurde nachgebessert.

In der namibischen Hauptstadt soll ein Ausbildungszentrum entstehen, in dem nach deutschen Standards geprüft wird. Zunächst einmal soll es um Berufe mit großem Fachkräftebedarf gehen wie kaufmännische oder gewerbliche Berufe und das Gastgewerbe.

In einem Webseminar zur Revision der Pauschalreiserichtlinie hat der Deutsche Reiseverband über den aktuellen Stand und zu erwartenden Entwicklungen informiert. Eine weitere Verschärfung werde zu unvermeidlichen Preiserhöhungen bei Urlaubsreisen führen, warnte der Verband.

Die Verhandlungen zwischen dem Deutschen Hotel- und Gaststättenverband Mecklenburg-Vorpommern und der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten sind zu einem erfolgreichen Abschluss gekommen. Der neue Entgelttarifvertrag sieht drei Erhöhungsstufen je 200 Euro vor.

Nahezu alle Fraktionen sprachen sich in der Sitzung des Ausschusses für Tourismus in dieser Woche gegen die geplanten Kürzungen bei der Deutschen Zentrale für Tourismus (DZT) im Bundeshaushaltsplan 2025 aus. Sie wollen nun im anstehenden parlamentarischen Verfahren nachbessern.

Am 30.9.2024 endet die Frist zur Einreichung der Corona-Wirtschaftshilfen im Falle einer beantragten Fristverlängerung. Das Portal zur digitalen Einreichung der Schlussabrechnung bleibt jedoch noch bis zum 15. Oktober 2024 freigeschaltet, so dass auch bei kurzfristig auftretenden technischen Problemen eine Einreichung weiterhin möglich ist.

Wer in einem deutschen Hotel übernachtet, muss beim Check-in einen Zettel handschriftlich mit den eigenen Meldedaten ausfüllen. Der Bundestag schafft diese Pflicht heute voraussichtlich ab - zumindest für einige Gäste, das reicht der Branche nicht aus.

Der DEHOGA lehnt eine Ausweitung der staatlich verpflichtenden Tierhaltungskennzeichnung auf die Gastronomie und den Außer-Haus-Markt ab. Das hat der Verband jüngst noch einmal in einer Stellungnahme und Anhörung im Deutschen Bundestag deutlich gemacht. Geplant ist sie jetzt nur für Schweinefleisch, die Ausweitung auf Rind und Geflügel soll folgen.

Die Frist für die Abgabe der Schlussabrechnungen für die Corona-Wirtschaftshilfen nähert sich ihrem Ende. Bis zum 30. September 2024 müssen die Abrechnungen eingegangen sein – sonst kann es teuer werden.

Wenn es nach dem Willen von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil geht, könnte der Mindestlohn in Deutschland 2026 auf rund 15 Euro steigen. Der DEHOGA kritisiert den Vorstoß scharf.