Die Präsidentin des Bundesarbeitsgerichts, Ingrid Schmidt, sieht keine Schwierigkeiten bei der Umsetzung des europäischen Urteils zur Arbeitszeiterfassung. Sie sehe den Folgen der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs mit einer gewissen Gelassenheit entgegen, sagte die Juristin am Dienstag bei der Bilanzvorstellung des obersten deutschen Arbeitsgerichts in Erfurt.
Die Dokumentation der Arbeitszeit sei im Interesse von Arbeitnehmern wie Arbeitgebern. In Unternehmen mit Betriebsräten sei das Arbeitszeitregime bereits jetzt klar und transparent geregelt. «Dienstplangestaltung geht nicht ohne Arbeitszeiterfassungssysteme», sagte Schmidt.
Nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom vergangenen Mai sollen Arbeitgeber verpflichtet werden, die gesamte Arbeitszeit ihrer Beschäftigten systematisch zu erfassen. Die Gewerkschaften begrüßten dies als Schutz vor unbezahlten Überstunden. Arbeitgeber warnten vor neuer Bürokratie.
Jeder verantwortungsvoller Arbeitgeber habe ein Interesse, dass Arbeitszeiten dokumentiert seien, sagte Schmidt. «Es schützt ihn auch davor, Überstundenvergütungen ausgesetzt zu sein.» Das Urteil über Bürokratie zu diskreditieren, sei der falsche Weg.
Die Umsetzung des Urteils sei nicht ein so großes Feld, meinte Schmidt. «Aber es ist eine Aufgabe die sich dem Gesetzgeber stellt, und dieser Herausforderung wird er entsprechen müssen.»
Beim Bundesarbeitsgericht gingen 2019 den Angaben zufolge 2472 Streitfälle ein und damit 620 mehr als im Jahr zuvor. Die Zunahme resultiere aus der Aufarbeitung der Folgen der Insolvenz der Fluggesellschaft Air Berlin. Zu den Massenentlassungen von Piloten stehen im Februar zwei Grundsatzentscheidungen an. Bereits in diesem Januar hatte das Bundesarbeitsgericht in einer Entscheidung Forderungen von Flugbegleitern nach Abfindungen zurückgewiesen.
2019 erledigten die Bundesrichter 405 Fälle mehr als 2018. Die Dauer der in Erfurt erledigten Verfahren betrage nun knapp sieben Monate. Das sei kaum mehr zu unterbieten, sagte die Präsidentin.
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