Österreich verlängert Kurzarbeit

| Politik Politik

In Österreich wird die Möglichkeit von Kurzarbeit wegen der Corona-Krise verlängert. Ab Juli würden zwei Modelle angeboten, teilten Regierung und Sozialpartner am Montag mit. Für besonders von der Pandemie betroffene Branchen mit mindestens 50 Prozent Umsatzausfall wie die Stadthotellerie und die Luftfahrt sollen bis Jahresende im wesentlichen dieselben Bedingungen wie bisher gelten - das heißt, die Arbeitszeit kann bis auf null Prozent sinken.

Ein Übergangsmodell für die anderen Wirtschaftsbereiche sieht eine um 15 Prozent reduzierte Förderhöhe vor, die von den Unternehmen zugunsten der Beschäftigten auszugleichen sind. Außerdem gibt es weitere Auflagen wie eine Woche Urlaubsabbau für je zwei Monate Kurzarbeit. Dieses Modell soll bis Sommer 2022 gelten. 

Die Kurzarbeit habe allein in der Gastronomie und im Tourismus rund 150.000 Arbeitsplätze gesichert und den Neustart seit Mitte Mai erst ermöglicht, so Tourismusministerin Elisabeth Köstinger. Derzeit sind den Angaben zufolge rund 330.000 Personen zur Kurzarbeit angemeldet. Österreichs Arbeitsminister Martin Kocher rechnet damit, dass deren Zahl bis Ende des Sommers auf 100.000 bis 120.000 fallen werde. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Tübingen ist vorgeprescht: Kaffeebecher und andere Einwegverpackungen werden in der Uni-Stadt besteuert. Andere Kommunen wollen jetzt nachziehen. Doch es gibt noch ein rechtliches Problem. Eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts steht noch aus.

Praxen seien als «Verfolgungsbehörden der Arbeitgeberverbände denkbar ungeeignet», schimpft der Präsident des Kinderärzteverbandes. Er verlangt, Ärzte bei Attesten und Bescheinigungen zu entlasten.

Für die Zeit der Fußball-EM hat das Bundeskabinett eine sogenannte „Public-Viewing-Verordnung“ beschlossen. Sie ermöglicht den Kommunen, Ausnahmen von den geltenden Lärmschutzregeln zuzulassen. Vergleichbare Verordnungen hatte es bereits bei früheren Fußball-Welt- und Europameisterschaften gegeben.

Die Institutionen der Europäischen Union haben sich am 15. März im sogenannten Trilog-Verfahren auf eine Verpackungs- und Verpackungsabfallverordnung (Packaging and Packaging Waste Regulation - PPWR) geeinigt. Der Umweltausschuss (ENVI) und das Plenum des Europäischen Parlamentes werden die Einigung voraussichtlich noch im April annehmen.

Einigung im Tarifstreit zwischen der Deutschen Bahn und der Lokführergewerkschaft GDL: Insbesondere bei der 35-Stunden-Woche macht der Konzern weitgehende Zugeständnisse. Weitere Streiks sind damit vom Tisch.

Der Bundesrat hat in seiner heutigen Sitzung dem Wachstumschancengesetz zugestimmt und damit einen Kompromissvorschlag des Vermittlungsausschusses von Bundestag und Bundesrat vom 21. Februar 2024 bestätigt. Der DEHOGA stellt klar, dass aus Sicht des Verbandes die Inhalte des Wachstumschancengesetzes nicht ausreichen.

Arbeitgeber sollen die Bedingungen ihrer Arbeitsverträge nach dem Willen der Ampel-Koalition künftig nicht mehr in Papierform mit Unterschrift an künftige Mitarbeiter aushändigen müssen. Ein entsprechender Passus soll in den Gesetzentwurf zur Bürokratieentlastung eingefügt werden.

Vor dem Hintergrund des schwierigen Konjunkturumfelds und einer hartnäckigen Schwächephase des deutschen Mittelstandes mahnt die Arbeitsgemeinschaft (AG) Mittelstand​​​​​​​ von der Wirtschaftspolitik dringend Maßnahmen zur Stärkung der Wachstumskräfte an.

Die Bürokratie in Deutschland ist immens. Die Bundesregierung kündigt mit großen Worten eine Entrümpelung an. Der DEHOGA sagt: Das reicht noch lange nicht. Der Verband sagt, dass insgesamt immer noch viel zu wenig Bürokratieentlastung im Betriebsalltag der Unternehmen ankomme.

Bund und Länder haben sich, wie insbesondere von den Steuerberatern gefordert und vom DEHOGA unterstützt, auf eine letztmalige Fristverlängerung für die Schlussabrechnung bei den Coronahilfen bis Ende September 2024 geeinigt, sofern eine Fristverlängerung bis zum 31. März 2024 beantragt und bewilligt wurde.