Personalmangel und Testpflicht bremsen Restaurants in Hessen

| Politik Politik

Das hessische Gastgewerbe kommt auch nach Lockerung der Corona-Regeln nicht richtig in Schwung. «Wir haben einen Restart mit angezogener Handbremse», sagte der Präsident des Branchenverbandes Dehoga Hessen, Gerald Kink, der Deutschen Presse-Agentur. Vor allem die auch bei Stufe 2 der Lockerungen bestehende Testpflicht für die Innenräume der Lokale sei ein großer Hemmschuh für die Branche. Häufig gestalte sich die Kommunikation mit den Gästen schwierig, da viele nicht gut informiert in die Lokale kämen, manche akzeptierten die geltenden Regeln auch nicht. «Am Gastwirt lädt sich natürlich vieles dann ab.»

Hinzu komme noch ein weiteres Problem: Viele Betriebe suchten nach der Krise händeringend nach Personal, da Mitarbeiter wegen der langen Dauer der Pandemie gekündigt und sich mittlerweile andere Jobs gesucht hätten - je nach Qualifikation etwa in der Telekommunikationswirtschaft, im Lebensmitteleinzelhandel oder anderen Wirtschaftszweigen, die vergleichsweise gut durch die Krise gekommen sind.

In den vergangenen Tagen hatte der Branchenverband hessenweit rund 600 Hoteliers und Gastronomen aus allen Landkreisen und Städten zu ihrer aktuellen Lage befragt. Demnach sind mittlerweile wieder 82 Prozent der Hotels und Pensionen für touristische Übernachtungen geöffnet. Die Außengastronomie ist wieder zu 70 Prozent in Betrieb, ihre Innenräume hätten aber nur 50 Prozent der Lokale wieder geöffnet, die dies eigentlich dürften.

Hier spiegelten sich die Probleme mit der Testpflicht, die viele Gäste vom Besuch abhalte. «Das führt natürlich dazu, dass es nicht wirklich rentabel ist, Vorplanungen zu machen und Mannschaften bereitzustellen», so Kink. Deshalb pochten rund 87 Prozent der Wirte darauf, dass als nächste Stufe der Lockerungen die Testpflicht entfällt. Zudem planten viele Betriebe, ihre Öffnungszeiten weiterhin einzuschränken und nach einem zweiten auch einen dritten Ruhetag pro Woche einzuführen.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Die Regierung sieht fehlende Fachkräfte als zentrales Risiko für den Wirtschaftsstandort Deutschland. Nun treten Regelungen in Kraft, die mehr Nicht-EU-Bürger auf den Arbeitsmarkt locken sollen.

Das EU-Parlament hat grünes Licht für strengere Transparenzregeln für große Vermietungsplattformen wie Airbnb, Booking, Expedia oder TripAdvisor gegeben. Unter anderem sollen Städte so besser gegen illegale Angebote auf den Plattformen vorgehen können.

Reisewirtschaft und Tourismusbranche haben eine gemeinsame Position zum Entwurf der Europäischen Kommission zur Revision der Pauschalreiserichtlinie vorgelegt, die die Akteure im Deutschlandtourismus sowie im In- und Outboundtourismus in dieser Frage vereint.

Das neue Kompetenzzentrum „Grüne Transformation des Tourismus“ hat seine Arbeit aufgenommen. Das Kompetenzzentrum soll als Informationsknotenpunkt rund um die grüne Transformation Wissen teilen, Best Practices hervorheben und Innovationen fördern.

Eine stärkere Flexibilisierung der Arbeitszeit fordert die CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag in einem Antrag. Auch der DEHOGA fordert, dass Unternehmen und Mitarbeiter, im Rahmen einer wöchentlichen Höchstgrenze, die Möglichkeit bekommen, die Arbeitszeit flexibler auf die Wochentage zu verteilen.

Im Rahmen des Entwurfs zum vierten Bürokratieentlastungsgesetz erneuert der BTW noch einmal seine Forderung nach zielführendem Bürokratieabbau für die Unternehmen der Tourismuswirtschaft.

EU-Pläne für einen besseren Schutz von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern von Online-Plattformen sind vorerst vom Tisch. Vor allem FDP-Vertreter hatten sich gegen das Gesetz ausgesprochen. Deutliche Kritik daran kam nun von der Gewerkschaft NGG.

In Belgien findet am Dienstag die informelle Ministertagung Tourismus statt. Darin soll es unter anderem um „Die doppelte Wende des Sektors - digital und nachhaltig“ und konkret um eine Zwischenbewertung des „EU Transition Pathway for Tourism“ gehen.

Wer über Online-Plattformen als Essenslieferant, Taxifahrer oder Hausangestellter arbeitet, sollte mit neuen EU-Regeln mehr Rechte bekommen. Nun kommen sie erst einmal nicht. Auch die Bundesregierung hatte sich bei der Abstimmung enthalten.

Vertreterinnen und Vertreter der EU-Staaten stimmen an diesem Freitag voraussichtlich über bessere Arbeitsbedingungen für Beschäftigte von Online-Plattformen wie Liefer- und Fahrdiensten ab. Die Betroffenen sollen unter anderem besser gegen Scheinselbstständigkeit geschützt werden.