Anfang dieser Woche hat das Robert-Koch-Institut seine Empfehlungen zu Isolierung und Quarantäne bei einer Corona-Infektion bzw. Exposition gelockert. Für nachweislich positiv getestete Personen soll die vorgeschriebene Isolation auf fünf Tage verkürzt werden. Außerdem empfiehlt das RKI, sich nach Tag fünf täglich mit einem Antigen-Schnelltest zu testen und sich selbst zu isolieren, bis der Test negativ ist. Kontaktpersonen von Infizierten empfiehlt das RKI ebenso, eine fünftägige Quarantäne einzuhalten. Darüber hinaus sollen Kontakte, vor allem mit Personen aus Risikogruppen, reduziert und täglich ein Antigen-Schnelltest durchgeführt werden.
Rechtliche Wirksamkeit erlangt die RKI-Empfehlung durch Umsetzung in den Regelungen der Bundesländer zur Isolation und Quarantäne. Fast alle Länder haben ihre jeweilige Regelung bereits entsprechend angepasst, allerdings mit Unterschieden im Detail. Niedersachsen plant derzeit keine Anpassung. In Sachsen-Anhalt wurde eine Anpassung angekündigt, ist allerdings noch nicht erfolgt. Welche Regelungen derzeit in den einzelnen Bundesländern gelten, hat der DEHOGA in einer hier verlinkten Übersichtstabelle zusammengefasst, die bestndig aktualisiert werden soll.
Für gastgewerbliche Arbeitgeber sind die Quarantäne- und Isolationsregelungen insbesondere mit Blick auf die entsprechenden Entschädigungen bei Verdienstausfall von Beschäftigten und Selbständigen nach § 56 Infektionsschutzgesetz relevant, so der Verband. Hier hatte die Gesundheitsministerkonferenz entschieden, dass spätestens ab 15. April 2022 nur noch geboosterte Personen einen Entschädigungsanspruch haben sollen. Die Wirkung dieser Verabredung in der Verwaltungspraxis sei bisher in den Ländern höchst unterschiedlich.