Sachsen lockert Corona-Beschränkungen - neue Regeln für Hotels und Gastronomie

| Politik Politik

Sachsen lockert von diesem Freitag an seine strengen Corona-Schutzmaßnahmen. Viele bislang geschlossene Einrichtungen können unter der Maßgabe von 2G (genesen oder geimpft) oder mit der 2G-plus-Regel wieder besucht werden. In diesem Fall ist ein tagesaktueller Corona-Test erforderlich. Er entfällt, wenn man etwa eine Boosterimpfung nachweisen kann oder die zweite Impfung noch relativ frisch ist. Gleiches gilt für junge Menschen im Alter bis 18 und für Leute, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können. Eine entsprechende Schutzverordnung beschloss das Kabinett am Mittwoch in Dresden.

Sie soll bis 6. Februar gelten und enthält eine Rückfalloption: Wenn die Überlastungsstufe in den Krankenhäusern erreicht ist oder die Inzidenz in den Landkreisen und Kreisfreien Städten auf über 1500 steigt, werden die Erleichterungen wieder aufgehoben. Die Überlastungsstufe tritt in Kraft, wenn an drei Tagen in Folge in Krankenhäusern 1300 Betten auf Normalstationen und 420 Betten auf Intensivstationen mit Covid-19-Patienten belegt sind. Unterhalb der Stufen gelten Erleichterungen, oberhalb Verschärfungen. Angesichts der bevorstehende Pandemie-Welle mit der Omikron-Variante appellierte Sozialministerin Petra Köpping (SPD) an die Vorsicht.

Konkret ist folgendes geplant:

Kontakte: Treffen bleiben stark eingeschränkt. Ein Hausstand darf nur mit einer ungeimpften Person aus einem anderen Haushalt zusammenkommen. Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des
16. Lebensjahres zählen dabei nicht mit, genauso wenig genesene und vollständig geimpfte Erwachsene sowie persönliche Assistenten von Menschen mit einer Behinderung.

Kultur: Viele Bereiche dürfen wieder öffnen - aber nur mit Einschränkungen und wenn die Überlastungsstufe so wie aktuell nicht erreicht ist. In Museen, Archiven, Ausstellungen und Gedenkstätten gilt dann 2G und eine Kontakterfassung. Theater, Opernhäuser, Konzertsäle und Kinos können nur mit 2G-plus besucht werden. Die Häuser dürfen ihre Kapazität maximal zur Hälfte und mit bis zu 500 Gästen auslasten; bei einer 25-prozentigen Auslastung sind 1000 Zuschauer möglich.

Freizeit- und Dienstleistungen: Körpernahe Dienstleistungen wie Kosmetik und Fußpflege öffnen mit 2G, für Friseure gilt 3G (genesen, geimpft oder getestet). Reisebüros und Versicherungsbüros haben gleichfalls 2G als Voraussetzung. In Spielhallen, Spielbanken und Wettannahmestellen ist 2G-plus vorgeschrieben. Für Solarien, Kunst-, Musik- und Tanzschulen gilt 2G. Bars, Diskotheken und Clubs bleiben geschlossen. Bäder und Saunen - außer Dampfsaunen - dürfen mit 2G-plus öffnen, auch Prostitution ist mit dieser Maßgabe erlaubt.

Sport: Fitnessstudios öffnen mit 2G-plus im Innenbereich. Für Vereinssport gelten keine Kontaktbeschränkungen. Die Altersgrenze für Angebote im Amateursport wird von bisher 16 Jahre auf das vollendete 18. Lebensjahr angehoben. Bei Unterschreiten der Schwellenwerte (Überlastungsstufe und Inzidenzen) dürfen auch Sportanlagen inklusive Skilifte wieder in Betrieb gehen. Für die Nutzung von Sportanlagen im Innenbereich ist 2G-plus sowie eine Kontakterfassung vorgeschrieben, für den Außenbereich 2G und ebenfalls Kontakterfassung. Analog zur Regelung in der Kultur werden bei Sportveranstaltungen Zuschauer zugelassen. Demnach sind also auch bei Spielen der Fußball-Bundesliga maximal 1000 Fans möglich.

Gastgewerbe und Gastronomie: Auch hier gibt es Lockerungen, wenn die Schwellenwerte nicht überschritten werden. Übernachtungen in Hotels, Pensionen und Ferienwohnungen und auf Campingplätzen sowie touristische Bund- und Bahnfahrten sind mit der 2G-plus-Regel erlaubt. Gaststätten sollen künftig bis 22 Uhr (statt 20 Uhr) öffnen können. Im Innenbereich ist ein Nachweis von 2G-plus notwendig, im Außenbereich 2G. An anderen Regelungen hält Sachsen fest. So bleiben Diskotheken, Bars, Clubs und Saunen geschlossen.

„Mit den Lockerungen kann der Tourismus in Sachsen wieder in allen Regionen durchstarten. Durch die neue Corona-Notfall-Verordnung stellt Sachsen wieder Gleichklang mit den bundesweiten Regelungen her und gibt damit Unternehmen, Vereinen und Tourismusorten eine wirtschaftliche Perspektive. Wir begrüßen diesen Schritt und hoffen, dass das Reiseland mit seiner hohen Attraktivität schnell wieder viele Gäste anziehen kann und die Wintersportgebiete die Saison gut nutzen können. Auch die Öffnung von Einrichtungen und Veranstaltungen der Kultur- und Freizeitgestaltung ist für das Anlaufen des Tourismus im Kultur- und Reiseland Sachsen elementar.“, erklärt Jörg Markert MdL, Präsident des LTV SACHSEN.

Einzelhandel: Die bisherigen Regelungen bleiben bestehen. Für Geschäfte für Waren des täglichen Bedarfs wie Supermärkte, Drogerien, Apotheken, aber auch Tankstellen gibt es keine G-Einschränkungen. Für alle anderen Geschäfte gilt 2G - auch für Baumärkte, Gartenmärkte und Blumenläden. Neu ist eine «Bändchenregelung»: Wer den 2G-Nachweis etwa in einem Einkaufszentrum erbracht hat, bekommt dann mit einem Bändchen am Handgelenk Zugang zu allen Geschäften.

Versammlungen: Hier wird die bisherige Reduzierung auf zehn Teilnehmer und eine ortsfeste Kundgebung aufgehoben. Unabhängig von der Inzidenz oder Überlastungsstufe sind künftig 200 Teilnehmer gestattet. Werden die Schwellenwerte nicht erreicht, können bis zu 1000 Menschen teilnehmen und dann auch durch die Straßen ziehen. (dpa)


Zurück

Vielleicht auch interessant

Während der Corona-Pandemie konnten sich Patienten telefonisch beim Arzt krankschreiben lassen. Nun soll die Regelung dauerhaft eingeführt werden - dabei sollen bestimmte Voraussetzungen gelten.

Ministerpräsident Winfried Kretschmann hält das Auslaufen der niedrigeren Mehrwertsteuer in der Gastronomie für richtig. Hätte der Bund eine Verlängerung beschlossen, hätte sich das Land jedoch nicht entgegengestellt. Der Dehoga kritisierte diese Haltung nun als unklar und halbherzig.

Ministerpräsident Winfried Kretschmann hält das Auslaufen der niedrigeren Mehrwertsteuer in der Gastronomie für richtig. «Im Prinzip finde ich es richtig, dass man Krisenerleichterungen nach der Krise wieder auf den Vorkrisenstand zurückholen muss, weil man sonst das Instrument in Zukunft nicht mehr anwenden kann», sagte der Grünen-Politiker am Dienstag in Stuttgart.

CSU-Chef Markus Söder hat angesichts der Haushaltskrise und der Debatten innerhalb der Ampel-Regierung eine vorgezogene Neuwahl parallel zur Europawahl am 9. Juni kommenden Jahres ins Gespräch gebracht.

FDP und CDU in Baden-Württemberg machen sich beim Thema der auslaufenden Mehrwertsteuersenkung für Hotels und Gaststätten gegenseitig Vorwürfe. Nachdem die FDP-Fraktion den stellvertretenden Ministerpräsidenten Thomas Strobl (CDU) für sein Stimmverhalten im Bundesrat kritisiert hatte, schoss dessen Innenministerium zurück.

Arbeitgeber-Präsident Rainer Dulger hat die Ampel-Koalition aufgefordert, ihre Klimaschutzvorgaben für die Wirtschaft stark einzudampfen. Klimaziele müssten seiner Meinung nach mit marktwirtschaftlichen Instrumenten erreicht werden.

Nach dem Urteil aus Karlsruhe wird ein weiteres Sondervermögen geschlossen. Die Folge: Die Preisbremsen für Strom und Gas, die daraus finanziert wurden, können nicht übers Jahresende hinaus verlängert werden.

Vier Bundesländer sind im Bundesrat mit Vorstößen gescheitert, die zum Jahresende auslaufende reduzierte Mehrwertsteuer in der Gastronomie dauerhaft beizubehalten oder zu verlängern. Entsprechende Entschließungsanträge fanden in der Länderkammer am Freitag keine Mehrheit. Das Thema bleibt trotzdem auf der Agenda.

Unter anderem unternimmt Bayern im Bundesrat heute einen weiteren Anlauf zur Beibehaltung der reduzierten Mehrwertsteuer von sieben Prozent für die Gastronomie. Auch wenn hier Zustimmung erfolgt, werden die sieben Prozent nicht automatisch fortgelten, da auch der Bundestag am Ende einer Entfristung zustimmen müsste.

Die CDU in der Hamburgischen Bürgerschaft fordert den rot-grünen Senat auf, sich auf Bundesebene für eine Beibehaltung des auf sieben Prozent abgesenkten Mehrwertsteuersatzes in der Gastronomie einzusetzen.