Schleswig-Holstein verlängert 3G-Regel auch für Restaurants

| Politik Politik

Bei Veranstaltungen drinnen greift in Schleswig-Holstein auch in den kommenden Wochen die 3G-Regel. Dabei erhalten nur vollständig geimpfte, genesene oder getestete Menschen Zutritt ins Kino, Restaurant oder Stadion. Es gilt dann keine Maskenpflicht. Die Landesregierung verlängerte am Dienstag die Corona-Verordnung bis einschließlich 14. November, wie die Staatskanzlei am Dienstag mitteilte. Die bisherige Verordnung wäre am Sonntag ausgelaufen.

In Bussen und Bahnen sowie beim Einkaufen greift die 3G-Regel weiterhin nicht. Dort herrscht im Norden auch künftig Maskenpflicht.

Die einzige Neuerung bei der Bekämpfung der Corona-Pandemie gibt es im Pflegebereich. Ab Sonntag können Besucher mit einer akuten Atemwegserkrankung Pflegeheime beteten, wenn dies beispielsweise aus sozialethischen Gründen erforderlich ist wie insbesondere im Falle einer Sterbebegleitung. Dies gilt bereits jetzt in den Krankenhäusern.

Zuvor hatte bereits Gesundheitsminister Heiner Garg (FDP) eine Verlängerung der 3G-Regel in Schleswig-Holstein für angebracht erklärt. «Es wird auch weiterhin - gerade für die Zeit im Herbst und Winter - noch Maßnahmen brauchen, so dass ein kurzfristiges Entfallen aller verbliebenen Schutzmaßnahmen der Corona-Bekämpfungsverordnung zunächst nicht vorgesehen ist», sagte er am Montag der Deutschen Presse-Agentur. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Die Regierung sieht fehlende Fachkräfte als zentrales Risiko für den Wirtschaftsstandort Deutschland. Nun treten Regelungen in Kraft, die mehr Nicht-EU-Bürger auf den Arbeitsmarkt locken sollen.

Das EU-Parlament hat grünes Licht für strengere Transparenzregeln für große Vermietungsplattformen wie Airbnb, Booking, Expedia oder TripAdvisor gegeben. Unter anderem sollen Städte so besser gegen illegale Angebote auf den Plattformen vorgehen können.

Reisewirtschaft und Tourismusbranche haben eine gemeinsame Position zum Entwurf der Europäischen Kommission zur Revision der Pauschalreiserichtlinie vorgelegt, die die Akteure im Deutschlandtourismus sowie im In- und Outboundtourismus in dieser Frage vereint.

Das neue Kompetenzzentrum „Grüne Transformation des Tourismus“ hat seine Arbeit aufgenommen. Das Kompetenzzentrum soll als Informationsknotenpunkt rund um die grüne Transformation Wissen teilen, Best Practices hervorheben und Innovationen fördern.

Eine stärkere Flexibilisierung der Arbeitszeit fordert die CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag in einem Antrag. Auch der DEHOGA fordert, dass Unternehmen und Mitarbeiter, im Rahmen einer wöchentlichen Höchstgrenze, die Möglichkeit bekommen, die Arbeitszeit flexibler auf die Wochentage zu verteilen.

Im Rahmen des Entwurfs zum vierten Bürokratieentlastungsgesetz erneuert der BTW noch einmal seine Forderung nach zielführendem Bürokratieabbau für die Unternehmen der Tourismuswirtschaft.

EU-Pläne für einen besseren Schutz von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern von Online-Plattformen sind vorerst vom Tisch. Vor allem FDP-Vertreter hatten sich gegen das Gesetz ausgesprochen. Deutliche Kritik daran kam nun von der Gewerkschaft NGG.

In Belgien findet am Dienstag die informelle Ministertagung Tourismus statt. Darin soll es unter anderem um „Die doppelte Wende des Sektors - digital und nachhaltig“ und konkret um eine Zwischenbewertung des „EU Transition Pathway for Tourism“ gehen.

Wer über Online-Plattformen als Essenslieferant, Taxifahrer oder Hausangestellter arbeitet, sollte mit neuen EU-Regeln mehr Rechte bekommen. Nun kommen sie erst einmal nicht. Auch die Bundesregierung hatte sich bei der Abstimmung enthalten.

Vertreterinnen und Vertreter der EU-Staaten stimmen an diesem Freitag voraussichtlich über bessere Arbeitsbedingungen für Beschäftigte von Online-Plattformen wie Liefer- und Fahrdiensten ab. Die Betroffenen sollen unter anderem besser gegen Scheinselbstständigkeit geschützt werden.