Schleswig-Holsteins Arbeitsminister rät zur Kochausbildung und lockt mit TV-Karriere

| War noch was…? War noch was…?

Schleswig-Holsteins Arbeitsminister Bernd Buchholz hat jungen Leuten eine Kochausbildung empfohlen. «Wir wollen junge Leute überzeugen, dass Köche zum Beispiel coole Typen sind, wie man im Fernsehen jeden Nachmittag sehen kann», sagte der FDP-Politiker am Freitag in Kiel.

«Mälzer und Henssler und wie sie alle heißen, die eine Fernsehshow nach der anderen machen - ... man kann als Koch auch zum Fernsehstar werden, wie wir wissen, und das ist gar nicht so unwahrscheinlich in Deutschland.» Diese Ausbildung habe also Potenzial in ganz unterschiedliche Richtungen.

Buchholz räumte aber auch ein, dass Hotels und Gaststätten angesichts der Corona-Folgen in einer schwierigen Lage seien. «Zwei, drei Mal mussten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von den Unternehmen in Kurzarbeit geschickt werden.»

Dies bedeute, dass die Beschäftigten nur 60 Prozent ihres ohnehin nicht üppigen Einkommens bekommen und parallel das Trinkgeld komplett wegfällt. Deshalb hätten viele entschieden, lieber an der Kasse im Supermarkt zu arbeiten.

«Wir sind aber ein Tourismusland und wir brauchen die Kräfte», sagte Buchholz. Deshalb sei in diesem Bereich eine besondere Kraftanstrengung notwendig, und hier gebe es auch Initiativen mit der Branche. Die 2G-plus-Regel, nach der auch Geimpfte und Genesene nur mit frischem Negativ-Test oder Auffrischungsimpfung in eine Gaststätte dürfen, verschärfe das Problem der Abwanderung aus diesem Berufszweig, sagte Buchholz. Er habe im Kabinett auch darauf hingewiesen, könne sich der virologischen Notwendigkeit einer solchen Maßnahmen aber nicht verschließen. (dpa)


Zurück

Vielleicht auch interessant

Tübingen ist vorgeprescht: Kaffeebecher und andere Einwegverpackungen werden in der Uni-Stadt besteuert. Andere Kommunen wollen jetzt nachziehen. Doch es gibt noch ein rechtliches Problem. Eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts steht noch aus.

Praxen seien als «Verfolgungsbehörden der Arbeitgeberverbände denkbar ungeeignet», schimpft der Präsident des Kinderärzteverbandes. Er verlangt, Ärzte bei Attesten und Bescheinigungen zu entlasten.

Für die Zeit der Fußball-EM hat das Bundeskabinett eine sogenannte „Public-Viewing-Verordnung“ beschlossen. Sie ermöglicht den Kommunen, Ausnahmen von den geltenden Lärmschutzregeln zuzulassen. Vergleichbare Verordnungen hatte es bereits bei früheren Fußball-Welt- und Europameisterschaften gegeben.

Die Institutionen der Europäischen Union haben sich am 15. März im sogenannten Trilog-Verfahren auf eine Verpackungs- und Verpackungsabfallverordnung (Packaging and Packaging Waste Regulation - PPWR) geeinigt. Der Umweltausschuss (ENVI) und das Plenum des Europäischen Parlamentes werden die Einigung voraussichtlich noch im April annehmen.

Einigung im Tarifstreit zwischen der Deutschen Bahn und der Lokführergewerkschaft GDL: Insbesondere bei der 35-Stunden-Woche macht der Konzern weitgehende Zugeständnisse. Weitere Streiks sind damit vom Tisch.

Der Bundesrat hat in seiner heutigen Sitzung dem Wachstumschancengesetz zugestimmt und damit einen Kompromissvorschlag des Vermittlungsausschusses von Bundestag und Bundesrat vom 21. Februar 2024 bestätigt. Der DEHOGA stellt klar, dass aus Sicht des Verbandes die Inhalte des Wachstumschancengesetzes nicht ausreichen.

Arbeitgeber sollen die Bedingungen ihrer Arbeitsverträge nach dem Willen der Ampel-Koalition künftig nicht mehr in Papierform mit Unterschrift an künftige Mitarbeiter aushändigen müssen. Ein entsprechender Passus soll in den Gesetzentwurf zur Bürokratieentlastung eingefügt werden.

Vor dem Hintergrund des schwierigen Konjunkturumfelds und einer hartnäckigen Schwächephase des deutschen Mittelstandes mahnt die Arbeitsgemeinschaft (AG) Mittelstand​​​​​​​ von der Wirtschaftspolitik dringend Maßnahmen zur Stärkung der Wachstumskräfte an.

Die Bürokratie in Deutschland ist immens. Die Bundesregierung kündigt mit großen Worten eine Entrümpelung an. Der DEHOGA sagt: Das reicht noch lange nicht. Der Verband sagt, dass insgesamt immer noch viel zu wenig Bürokratieentlastung im Betriebsalltag der Unternehmen ankomme.

Bund und Länder haben sich, wie insbesondere von den Steuerberatern gefordert und vom DEHOGA unterstützt, auf eine letztmalige Fristverlängerung für die Schlussabrechnung bei den Coronahilfen bis Ende September 2024 geeinigt, sofern eine Fristverlängerung bis zum 31. März 2024 beantragt und bewilligt wurde.