Seilbahnen fordern 2G für Skisaison

| Politik Politik

Die Seilbahn-Branche hat ihre Kritik an den Corona-Regeln bekräftigt und Nachbesserungen gefordert. Die Vorgabe der bayerischen Staatsregierung zu 2G plus (geimpft, genesen und zusätzlich getestet) sei personell und logistisch nicht zu stemmen, sagte der Präsident des Verband Deutscher Seilbahnen, Matthias Stauch, am Donnerstag.

Das sei ein «Schlag in die Magengrube» und bedeute einen «Lockdown durch die Hintertür». Stauch verlangte für die Seilbahnen eine Rückkehr zur 2G-Regel. Andernfalls sei unklar, ob es eine Skisaison geben könne.

Die Seilbahnbetreiber fürchten, dass Gäste nach Österreich ausweichen - denn jenseits der Grenze gilt an den Liften 2G - obwohl Österreich derzeit in einem Lockdown steckt.

Die Präsidentin des Bayerischen Hotel- und Gaststättenverbandes, Angela Inselkammer, sagte, die Situation sei dramatisch. «Wir wissen, dass gehandelt werden muss.»

Es sei aber schwierig, wenn dies auf dem Rücken Weniger ausgetragen werde. Es drohten vollkommen unterschiedliche Auflagen und Regelungen selbst innerhalb Bayerns, die entweder echte oder defacto-Lockdowns nach sich ziehen. Inselkammer verlangte Entschädigungen für die betroffenen Betriebe. Seilbahnbetreiber und Dehoga kündigten zudem an, die Auflagen auf ihre Rechtmäßigkeit prüfen zu lassen. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Die Spitzen der Ampel-Koalition haben nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur eine Einigung über den Bundeshaushalt für 2024 erzielt. Details sollen im Laufe des Tages bekanntgegeben werden, wie die dpa am Mittwochmorgen erfuhr

Die Mehrwertsteuererhöhung von sieben auf 19 Prozent auf Speisen wird gravierende Folgen für die Gastgeber haben. Das zeigt eine aktuelle Umfrage des DEHOGA Bundesverbandes: 62,7 Prozent der befragten Unternehmer geben an, dass sie die Steueranhebung auf 19 Prozent zum 1. Januar 2024 wirtschaftlich hart treffen wird. Neun von zehn Unternehmen planen Preissteigerungen.

Mobilität und Digitalisierung standen inhaltlich im Mittelpunkt des Parlamentarischen Abends der Tourismuswirtschaft: Die notwendigen Investitionen in die digitale und Verkehrsinfrastruktur müssten genauso wie in die Erforschung und Produktion von E-Fuels sichergestellt werden.

Paris mobilisiert vor den Olympischen Spielen im kommenden Sommer gegen Betrug und Abzocke in Hotels, Restaurants und Cafés. Dazu sollen 10.000 Betriebe überprüft werden, kündigte das Wirtschaftsministerium in Paris an.

Der Bundeshaushalt 2024 wird, aller Voraussicht nach, nicht mehr in diesem Jahr vom Parlament beschlossen. Damit laufen die sieben Prozent Mehrwertsteuer für Speisen in der Gastronomie automatisch aus. Alle Präsidenten der DEHOGA-Landesverbände und des Bundes richten in einem Offenen Brief einen Appell an Olaf Scholz, an der einheitlichen Besteuerung von Essen mit sieben Prozent festzuhalten.

Patientinnen und Patienten können sich unter bestimmten Voraussetzungen künftig telefonisch von ihrer Arztpraxis krankschreiben lassen. Die Regelung gilt ab sofort, wie der Gemeinsame Bundesausschuss von Ärzten, Krankenkassen und Kliniken mitteilte.

Nährwerte und Zusatzstoffe müssen vom 8. Dezember an auch auf Wein- und Sektflaschen zu finden sein - allerdings noch nicht sofort auf allen, wie es Winzer und Sekthersteller befürchtet hatten. In der EU-Verordnung gibt es eine Übergangsvorschrift.

Acht bis zehn Prozent mehr Geld empfiehlt die NGG ihren Tarifkommissionen als Forderung für die kommenden Tarifverhandlungen. Für die Beschäftigten im Gastgewerbe soll zudem ein monatlicher Lohn von mindestens 3.000 Euro anvisiert werden.

Die EU-Länder dürfen während einer Pandemie Reiseverbote in Hochrisikogebiete verhängen - ein solches Verbot müsse jedoch begründet sein und klare Vorschriften enthalten. Das teilten die Richter am Europäischen Gerichtshof (EuGH) mit.

Größere Arbeitgeber mit mindestens 250 Beschäftigten sind bereits seit dem Sommer verpflichtet, interne Meldestellen für sog. „Whistleblower“ einzurichten und zu betreiben. Ab dem 1. Dezember stellt ein Verstoß gegen diese Pflicht eine Ordnungswidrigkeit dar, die ein Bußgeld bis zu 20.000 Euro nach sich ziehen kann.