Söder für Testpflicht an Flughäfen

| Politik Politik

Angesichts steigender Zahlen von Corona-Neuinfektionen hat Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) seine Forderung an den Bund nach einer Test-Pflicht für Urlaubsrückkehrer aus Risikogebieten bekräftigt. «Wir brauchen verpflichtende Tests an Flughäfen, unbedingt - und zwar so schnell wie möglich. Verpflichtend, aber auch kostenlos», sagte Söder am Montag in München. Zugleich richtet Bayern freiwillige Teststationen an mehreren Flughäfen und Hauptbahnhöfen und an drei Grenzübergängen zu Österreich auf den Autobahnen ein. 

Die Gefahr eines wachsenden Infektionsgeschehens durch viele Reisebewegungen in den Sommerferien müsse ernstgenommen werden, betonte Söder. «Wir machen uns weiter große Sorgen um den Urlaub.» Der Bund müsse nun den rechtlichen Rahmen für verpflichtende Tests schaffen. Bayern bereite derweil alles vor, um dann umgehend starten zu können.

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) und die Ressortchefs der Bundesländer hatten am Freitag beschlossen, dass sich alle Reisenden aus Risikogebieten nach ihrer Rückkehr in Deutschland künftig kostenlos auf das Virus testen lassen können, aber nicht müssen. Während einige Politiker nun wegen vermeintlich zu starker Eingriffe in die Intimsphäre vor einem Zwang warnen, dringen andere - wie Söder - auf verpflichtende Tests.

An den Flughäfen München und Nürnberg gibt es bereits seit dem Wochenende Teststationen, an denen sich Reisende freiwillig und kostenlos auf den Corona-Erreger Sars-CoV-2 testen lassen können. 1500 Menschen haben dieses Angebot nach Angaben von Gesundheitsministerin Melanie Huml (CSU) schon angenommen.

Mit Blick auf die Urlaubssaison entstehen laut Söder außerdem freiwillige Teststationen auf den Autobahnen an den Grenzübergängen zu Österreich in Walserberg, Pocking und Kiefersfelden. Für Bahnreisende werden Teststellen an den Hauptbahnhöfen München und Nürnberg eingerichtet.

Söder empfahl, dass die Risikogebiete noch einmal neu regional überprüft werden sollten – auch in Europa. Jeder Urlauber solle außerdem mit Blick auf die gegenwärtige lokale Infektionsentwicklung genau abwägen, ob das geplante Reiseziel wirklich guten Gewissens besucht werden könne.

Jurist: Verpflichtende Corona-Tests für bestimmte Reisende legitim

Verpflichtende Corona-Tests für Rückkehrer aus Risikogebieten wären nach Einschätzung des Rechtswissenschaftlers Thorsten Kingreen von der Universität Regensburg rechtmäßig. «Ein Test ist ein Eingriff in das Recht auf körperliche Unversehrtheit», sagte er der Deutschen Presse-Agentur in Berlin am Montag. «Das Ziel des Infektionsschutzes ist aber legitim und der Eingriff zumutbar. Deshalb wäre ein verpflichtender Test verfassungsrechtlich zulässig.» Und: «Wer in Risikogebiete reist, muss damit rechnen, dass danach ein Test auf ihn zukommen könnte.» Derzeit prüft die Bundesregierung eine solche Regelung.

Auch eine Weitergabe der Kosten an Betroffene, wie sie etwa FDP-Chef Christian Lindner fordert, hält Kingreen für zulässig. «Zumindest Urlaubsreisen unternimmt man ja freiwillig, und wenn der Staat die Kosten trägt, sind am Ende alle als Steuerzahler beteiligt - auch die, die sich gerade keinen Urlaub leisten können.» Bei Dienstreisen wäre hingegen der Dienstherr oder der Arbeitgeber in der Pflicht.

Eine konkrete Rechtsgrundlage für Pflichttests sei allerdings auch nötig, und diese könne der Gesetzgeber wohl indes erst nach der Sommerpause im September oder Oktober schaffen, merkte Kingreen an. «Übergangsweise könnte man sich auf Generalklauseln zur Gefahrenabwehr in den Polizei- und Ordnungsgesetzen des Bundes und der Länder berufen.»

Juristisch weniger angreifbar wäre eine Verpflichtung zur Übernahme der Kosten nach Einschätzung des Juristen, wenn sie erst ab einem Stichtag in der Zukunft gelten würde. «Sonst könnten Betroffene dagegen klagen mit der Begründung, dass die Kosten beim Reiseantritt noch nicht absehbar waren.» (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Die Regierung sieht fehlende Fachkräfte als zentrales Risiko für den Wirtschaftsstandort Deutschland. Nun treten Regelungen in Kraft, die mehr Nicht-EU-Bürger auf den Arbeitsmarkt locken sollen.

Das EU-Parlament hat grünes Licht für strengere Transparenzregeln für große Vermietungsplattformen wie Airbnb, Booking, Expedia oder TripAdvisor gegeben. Unter anderem sollen Städte so besser gegen illegale Angebote auf den Plattformen vorgehen können.

Reisewirtschaft und Tourismusbranche haben eine gemeinsame Position zum Entwurf der Europäischen Kommission zur Revision der Pauschalreiserichtlinie vorgelegt, die die Akteure im Deutschlandtourismus sowie im In- und Outboundtourismus in dieser Frage vereint.

Das neue Kompetenzzentrum „Grüne Transformation des Tourismus“ hat seine Arbeit aufgenommen. Das Kompetenzzentrum soll als Informationsknotenpunkt rund um die grüne Transformation Wissen teilen, Best Practices hervorheben und Innovationen fördern.

Eine stärkere Flexibilisierung der Arbeitszeit fordert die CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag in einem Antrag. Auch der DEHOGA fordert, dass Unternehmen und Mitarbeiter, im Rahmen einer wöchentlichen Höchstgrenze, die Möglichkeit bekommen, die Arbeitszeit flexibler auf die Wochentage zu verteilen.

Im Rahmen des Entwurfs zum vierten Bürokratieentlastungsgesetz erneuert der BTW noch einmal seine Forderung nach zielführendem Bürokratieabbau für die Unternehmen der Tourismuswirtschaft.

EU-Pläne für einen besseren Schutz von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern von Online-Plattformen sind vorerst vom Tisch. Vor allem FDP-Vertreter hatten sich gegen das Gesetz ausgesprochen. Deutliche Kritik daran kam nun von der Gewerkschaft NGG.

In Belgien findet am Dienstag die informelle Ministertagung Tourismus statt. Darin soll es unter anderem um „Die doppelte Wende des Sektors - digital und nachhaltig“ und konkret um eine Zwischenbewertung des „EU Transition Pathway for Tourism“ gehen.

Wer über Online-Plattformen als Essenslieferant, Taxifahrer oder Hausangestellter arbeitet, sollte mit neuen EU-Regeln mehr Rechte bekommen. Nun kommen sie erst einmal nicht. Auch die Bundesregierung hatte sich bei der Abstimmung enthalten.

Vertreterinnen und Vertreter der EU-Staaten stimmen an diesem Freitag voraussichtlich über bessere Arbeitsbedingungen für Beschäftigte von Online-Plattformen wie Liefer- und Fahrdiensten ab. Die Betroffenen sollen unter anderem besser gegen Scheinselbstständigkeit geschützt werden.